Du meldest dich krank und bist im Krankenstand bis du wieder gesund geschrieben wirst. Sofern du noch verbleibenden Urlaub konsumierst und währenddessen erkrankst bleiben dir jene Urlaubstage übrig, die du im KS bist und diese bekommst du nach Ende des DV`s angehängt (und somit ausbezahlt). Blöd wirds wenn der Krankenstand auch noch bei Beginn des neuen DV`s aufrecht ist, da würde ich sofern irgendwie möglich versuchen dieses nicht mit Krankenstand zu beginnen. Liebe Grüße Mats
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