Hallo Forum, nach einer halben Ewigkeit melde ich mich mal wieder hier mit einer finanziellen Frage. Es geht um eine 19jährige junge Dame, die an einer chronischen Darmkrankheit leidet und seit geraumer Zeit (Jahre) nicht viel tun kann, Tendenz gaaaanz langsame Besserung. Sie schafft es, in ihrer eigenen Wohnung selbstständig zurecht zu kommen - eigene Wohnung war ganz wichtig eben für ihre Selbstständigkeit und aufgrund komplizierter Patchworksituation. Jetzt klopft die GIS an und will, dass sie ihren als DVD-Player verwendeten Fernseher anmeldet. Das Finanzamt will einen Tätigkeits- oder Ausbildungsnachweis für die Kinderbeihilfe - erhöhte Kinderbeihilfe bekommt sie bereits. Die Kosten für Psychotherapie hängen sich ganz schön rein. Bisher zahlt alles der Vater. Wie ist das? Wovon kann sie leben, solang sie nicht fit genug fürs Matura nachholen, Studieren und Arbeiten ist? Kann sie weiter Kinderbeihilfe bekommen, ohne irgendeine Ausbildung zu machen? Arbeitslose bekommt sie ja auch nicht, wenn sie noch nie gearbeitet hat (ist schon jahrelang krank)... Pflegegeld geht ja wahrscheinlich nicht, weil sie nicht aufwendig gepflegt werden muss, sondern halbwegs allein zurecht kommt - das schafft sie, aber mehr halt noch nicht... Hat irgendjemand Tipps, wohin ich mich da wenden kann? Oder Erfahrung mit so einem Menschen? Würde mich freuen!!! LG quak
Hallo, für Wien kann ich dir leider wenig sagen. In der Steiermark kann man Hilfe zum Lebensunterhalt ansuchen. Kostenrückerstattung für Psychotherapie übers Sozialamt und Krankenkassa. GIS ist wirklich schwierig im Moment, da gehen wir sogar über den Behindertenanwalt, weil da eigentlich nur Sachleistungen berücksichtigt werden, die nicht in die Behindertenhilfe fallen. Ich werde nachdenken bzw. recherchieren... Und per pn können wir nochmal reden wegen der GIS. Ich frag dann unsere Spezialistinnen in der Firma, wie man da die Befreiung bekommt. lg mahi
Hat sie denn irgendeinen Schwerbehindertenausweis oder sowas. Dann könnte sie da evtl. befreit werden.
https://www.wien.gv.at/gesundheit/leistungen/mindestsicherung/ waere eine moeglichkeit bzw. sich dort auch beraten lassen.... lg
Ein Behindertenpass befreit jemanden nicht von der GIS, auch nicht wenn man über 50% hat. Man kann um Befreiung ansuchen, wenn man Pflegegeld, Sozialhilfe oder sonstige staatliche Unterstützung bekommt ein geringes Einkommen (nicht ganz 1000 Euro) hat studiert .... Man muss halt aufpassen, weil immer das Haushaltseinkommen gerechnet wird. Wenn sie alleine lebt, dann nur ihr Einkommen. Ich würde bei der GIS aufgrund des nicht vorhandene Einkommens um Befreiung ansuchen. Wenns hart auf hart kommt - die dürfen nicht in die Wohnung und können auch nicht wissen, dass sie einen Fernseher hat. Man kann sich auch beim AMS melden, wenn man nicht vorher gearbeitet hat. Man bekommt halt dann kein Geld, ist aber versichert, muss aber zu den Terminen erscheinen, Kurse machen, ... ich weiß nicht ob sie das schafft. Man kann am Sozialamt um Mindestsicherung ansuchen, allerdings muss man dafür beim AMS gemeldet sein. Wenn man bescheinigt bekommt, dass einem keine Arbeit zugemutet werden kann, benötigt man keine AMS Meldung. Da bitte beim Sozialamt nachfragen, die sind eh sehr nett. Ich hoffe, das stimmt alles so noch, es ist schon ziemlich lange her, dass ich das gelernt habe.
Für Sozialleistungen werden aber auch die Einkommensverhältnisse der Eltern geprüft, weil die Unterhaltspflicht der Eltern endet nicht mit Volljährigkeit sonder mit der Selbsterhaltungsfähogkeit! Wird das Kind nie (unverschuldet) selbsterhaltungsfähig endet die Unterhaltspflicht der Eltern auch nie.
AMS: Man kann sich dort anmelden und ist zumindest Sozialversichert. Die helfen mitunter auch bei denSachen wie Arbeitslosengeld - Notstandshilfe Supernotstandshilfe etc. GIS: Ich würde dort anrufen und auf Kulanz hoffen. Sonst gegebenenfalls kundtun dass weder Fernseher noch Radio in der Wohnung ist. Niemand ist zwangsverpflichtet den ORF zu sponsern...
hast du dafür eine Quelle? meines wissens ist man nicht über das ams sozialversichert, wenn man keinen anspruch auf arbeitlosengeld hat, weil man nicht gearbeitet hat.
Vielleicht hilft das ein bißchen weiter http://www.pensionsversicherung.at/...ntent?contentid=10007.707671&viewmode=content
http://www.ams.at/service-arbeitsuchende/finanzielles/leistungen/krankenversicherung daraus: ganz abgesehen davon, dass man fürs ams arbeitsfähig sein muss.
Vielen Dank für eure Antworten! Dann werden wir einmal beim Sozialamt vorbeischauen und die GIS freundlich anrufen... LG
sie müsste mindestsicherung bekommen. da sie die erhöhte Familienbeihilfe bekommt müsste sie nachweisen mit befunden das die Krankheit bereits als sie in der Ausbildung war ausgebrochen ist dann bekommt sie familienbeihilfe weiter.
Im Sinne der jungen Dame wäre ein sozialarbeiterische Betreuung und Perspektivenplanung ganz wichtig (diese sollte sich dann auch mit allen finanziellen Sachen auskennen). wer das übernehmen könnte weiß ich auch nicht, würde beim FSW (01/24 5 24) nachfragen...
Schreib den GIS, du hast den Fernseher auf willhaben verkauft und meldest dich daher ab. Thema erledigt.
dann fordern sie für den Zeitraum in dem du ihn besessen hast den Beitrag nach. Keine so gute Idee. LG
Aber dann zahlt man nichts mehr. Mich hat der GIS-Kontrollor "eingewickelt" , halb mit Mitleidsmasche und halb mit Drohungen... Ich war zu weichherzig und hab unterschrieben. Ich hab ein paar Monate bezahlt, dann hab ich den GIS bekanntgegeben, dass ich mein Radio (TV hab ich nie gehabt) bei ebay verkauft habe, einen Screenshot der Anzeige bei ebay habe dazugelegt. Somit war ich wieder abgemeldet. Seitdem zahle ich nichts mehr.
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