1. TIN-MACHINE

    TIN-MACHINE formed 1989

    gegen zwangsimpfungen natürlich nicht.

    deine "ethik" ist zum kotzen.
     
  2. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    und mit deiner Ethik sind nachweislich schon Leute unter die Erde gekommen-

    Wer sich nicht impfen lassen will, brauch ja keinen Beruf im Gesundheitswesen ausüben. Aber mit deiner Ethik dürfte ja kein HIV positiver Bauchchirurg (der sich bei der OP häufig in die eigenen Finger schneidet) zwangsweise vom operieren abgehalten werden.

    die sind dann wohl auch zum kotzen

    Pediatrics. 2010 Oct;126(4):809-15. Epub 2010 Sep 13.
    Policy statement--recommendation for mandatory influenza immunization of all health care personnel.

    Bernstein HH, Starke JR; American Academy of Pediatrics. Committee on Infectious Diseases.
    Collaborators (13)
    Brady MT, Bernstein HH, Byington CL, Edwards K, Fisher MC, Glode MP, Jackson MA, Keyserling HL, Kimberlin DW, Maldonado Y, Orenstein WA, Schutze GE, Willoughby RE.
    Abstract

    The purpose of this statement is to recommend implementation of a mandatory influenza immunization policy for all health care personnel. Immunization of health care personnel is a critically important step to substantially reduce health care-associated influenza infections. Despite the efforts of many organizations to improve influenza immunization rates with the use of voluntary campaigns, influenza coverage among health care personnel remains unacceptably low. Mandatory influenza immunization for all health care personnel is ethically justified, necessary, and long overdue to ensure patient safety.
     
  3. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Es ist dir sicher bekannt, dass eine Grippeimpfung mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem positiven HIV-Test führt - auch bei Bauchchirurgen.

    Diese Damen und Herren können so wie du auch behaupten, empfehlen und fordern was sie wollen, Faktum ist aber, dass zumindest in Ländern die eine Menschenrechtskonvention ratifiziert oder diese sogar in der Verfassung haben jeder Mensch (auch medizinisches Personal) das verbriefte Recht hat selbst zu entscheiden, was er sich in seinen Körper injizieren lässt oder nicht.

    Und für unmündige Kinder wird dieses Recht stellvertretend und bevorzugt von ihren Eltern wahrgenommen, das ist ebenfalls in den Menschenrechten und zusätzlich sogar in der Kinderrechtskonvention so definiert.

    Wolfgang M der Ethik-Oberst, der sich in seinem Impfwahn sogar über den Menschen- und Kinderrechten wähnt. Die Lachnummer des Tages, wenns nicht so traurig wär.

    LG - Gnorpf.
     
  4. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    a) die (sehr geringe)Wahrscheinlichkeit für einen pos Elisa ist gegeben. Das ist aber ein screening Test. Der WB als Bestätigungstest ergibt dann das richtige Ergebnis

    Selbst wenn das stimmern würde- es gibt ja noch die nasale Impfung :wave:

    Aber es ist das Recht jeden Arbeitgebers sich selbst die Arbeitnehmer auszusuchen und bestimmte Bedingungen festzusetzen.
    Und in der USA kommst ohne nachgewiesene Immunität gegen Masern, Mumps Röteln und Varizellen (Impfbestätigung oder Antikörper) noch nicht mal als Student in eine Klinik, als Arbeitnehmer schon gar nicht. Und hier wird die verpflichtende jährliche Influenza Impfung für medizinisches Personal ernsthaft diskutiert.

    Sag mal gehts noch, ich diskutiere hier über vermeidbare Todesfälle und du meinst das wär ne Lachnummer? Im übrigen hab ich das mit den Kinderrechten mit einem Institut für Menschenrechte abgeglichen.

    Hast wieder deine Tabletten nicht genommen?
     
  5. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Das Menschenrecht der freien Entscheidung über medizinische Massnahmen am eigenen Körper gilt auch für jede Form der Einnahme von Medikamenten.

    Nein, ist es nicht. Auch ein Arbeitgeber kann sich dabei nicht über bestehende Gesetze oder gar Menschenrechte hinwegsetzen und darf auch niemanden diskriminieren, nur weil er diese Rechte für sich in Anspruch nimmt.

    Die USA haben ja auch in anderen Bereichen ein Problem mit der Beachtung und Einhaltung von Menschenrechten. Und die Kinderrechtskonvention haben sie erst gar nicht ratifiziert - als eine von 2 Nationen weltweit.

    Es sieht so aus als würdest du das auch bei uns begrüssen. Wäre aber für alle einfacher wenn du selbst in dein Impf-Wunderland auswandern würdest. Dort kannst du dann deine Träume von den feuchten Spritzen unter Gleichgesinnten beinahe ungehindert ausleben und wir hätten hier unsere Ruhe.

    Bist du jetzt leicht auch schon in der (Grund-) Gesetzgebung tätig oder nimmst du dich einfach nur so wichtiger als du tatsächlich bist?

    LG - Gnorpf.
     
  6. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    Das ist doch Unsinn. Schon mal was von Behandlungspflicht bei Tuberkulose gehört?

    schau mal da §2

    http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10010326

    Ein Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Und wenn ein Mitarbeiter zu Schaden kommt, beispielsweise ein nicht WP-Immune Frau (Schwanger) in einer Infektionsabteilung- na da gibts Brösel mit Sicherheit.

    Ja das haben sie nicht ratifiziert- aber aus ganz anderen Gründen.

    Das wird ja an einigen Institutionen schon lange so gehandhabt. Wer auf einer Onkology beispielsweise nicht gegen Masern immun ist, hat dort nichts verloren. Zum eigene Schutz und zum Schutz der Patienten.

    Kannst ja ein Forum gründen "wie gefährde ich Patienten":mad:
     
  7. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Da musst du jetzt aber noch einen Gesetzestext nachreichen, der einem in diesem Fall behandelnden Arzt die zwangsweise Durchführung medizinischer Eingriffe bzw. Verabreichung von Medikamenten ohne Zustimmung oder sogar gegen den Willen des Betroffenen gestattet. In dem von dir verlinkten Text steht nämlich überhaupt nichts derartiges und die allgemeine Rechtslage ist die, dass sich ein Arzt sogar strafbar macht wenn er so etwas tut.

    Gesetzte die eine ärztliche Zwangsbehandlung erlauben haben wir nun gottlob schon seit über 65 Jahren nicht mehr - aber es scheint doch noch Einige zu geben, die ihnen nachtrauern und sie sich zurück wünschen - eigentlich unfassbar.

    Na dann darf der Arbeitgeber diese gefährdete schwangere Frau zu ihrem Schutz eben vorübergehend nicht mehr in der Infektionsabteilung beschäftigen - zu ihrem Schutz und nicht zum Schutz der dort betreuten Patienten. Und natürlich kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern auch diverse Schutzimpfungen anbieten, aber er kann sie nicht verpflichten oder durch Drohungen dazu nötigen, dieses Angebot auch anzunehmen.

    Dein Ansinnen nämlich, einen Arbeitnehmer entlassen zu dürfen wenn er sich nicht gegen irgendetwas impfen lassen will, das wäre dann singemäss das Gleiche wie diese schwangere Frau zu entlassen, weil sie z.B. die Schwangerschaft nicht wie vom Arbeitgeber gefordert abbrechen will damit sie weiterhin in der Infektionsabteilung tätig sein kann. Da kommt mal wieder dein vollkommen absurdes Verständnis von "Ethik" zum Vorschein.

    Ich habe gar keine Gründe genannt warum die USA die KRK nicht ratifiziert haben. Ist aber schön, dass du natürlich trotzdem ganz andere Gründe kennst.

    LG - Gnorpf.
     
  8. Matthias

    Matthias Kommandeur Mumm
    VIP

    Das ist ein Streit um des Kais1ers Bart.
    Eine bekannt Schwangere darf generell nicht mehr in Bereichen arbeiten, in denen infektiöse Patienten gehäuft vorkommen. Es gibt genügend nicht impfpräventable Krankheiten.
     
  9. Tuerkis

    Tuerkis Gast


    Da würde ich eher darauf hinarbeiten, dass nur im Gesundheitswesen arbeiten darf wer bereit ist sich regelmäßig die bestehenden Hygienerichtlinien zu Gemüte zu führen und sich einschlägig fortzubilden. Und - ach ja - diese Hygienerichtlinien auch umzusetzen.

    Da würden auch viele lebensgefährliche Infektionen vermieden werden.

    Und ich erlaube mir zu sagen, dass diese Maßnahme mehr bewirken würde als eine verpflichtende Grippeimpfung fürs Personal.
     
  10. Gnorpf

    Gnorpf Teilnehmer/in

    Dann musst du unseren geschätzten Herrn Wolfgang M fragen, warum er dieses vollkommen am Thema vorbeigehende Beispiel (Arbeitnehmerschutz vs. Patientenschutz) als Rechtfertigung für sein Ansinnen der Einführung einer menschenrechtswidrigen Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheitswesen ins Spiel gebracht hat.

    Wahrscheinlich genau deshalb, damit er um des Kaisers Bart weiterstreiten kann, nachdem seine ursprünglichen und einschlägigen Behauptungen und "Belege" als falsch bzw. ungeeignet entlarvt wurden. Das macht er ja häufig und gerne so nach dem Ende seiner Argumente.

    LG - Gnorpf.
     
  11. Phoenix09

    Phoenix09 Teilnehmer/in

    Quelle für die hohe Wahrscheinlichkeit? Ich halte das für völligen Unsinn.
     
  12. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    maximale Erkenntnisresistenz.

    Undvon psychiatrischer Zwangsbehandlung hast auch noch nichts gehört....

    wäre maximale Erkenntnisresistenz behandelbarkönnte man sich eine Zwangsbehandlung in ausgewählten Fällen überlegen:wave:



    also esgibt genügendAbteilungen in Ö die zB Masern seronegative Personen nicht anstellen bzw Immunität verlangen

    Danke
     
  13. WolfgangM

    WolfgangM Aktive/r Teilnehmer/in

    Nö Phönix-das war mal mit einer HIV Testkitgeneration in Einzelfällen so um 1995
     

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