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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Und schon wider eine frage zu kbg bzw Wochengeld...



silvia1979
28.09.2004, 19:16
Sorry ich weiß es ist schon zum Tausendenmahl aber es währe wichtig und da ich heute keinen mehr auf der ak erreiche und ich sonst die ganze Nacht nicht schlafen kann frage ich hier. Vielleicht kann mir ja jemand helfen.

Wie schaut es nun aus wenn man mit den Mann mitversichert ist und man nebenbei geringfügig beschäftigt ist. Bekommt man wenn man schwanger ist kinderbedreuungsgeld bzw. Wochengeld. Alles was ich finde ist so verwirrend das ich mich gar nimmt auskenne.

Danke Silvia

karin12
28.09.2004, 19:21
Also Kinderbetreuungsgeld bekommst du bestimmt (das sind die € 430,- ca im Monat). Das bekommen ja auch Studenten oder Mütter die noch nie gearbeitet haben. Wg. Wochengeld kann ich dir leider nicht helfen. Sorry.

silvia1979
28.09.2004, 20:05
danke karin12.
weiß jemand vieleicht das mit der wochenhilfe??? oder hat jemand einen verständlichen link zu den thema wochenhilfe kbg-geringfügig beschäftigt???

danke
silvia

Tari
28.09.2004, 20:09
www.arbeiterkammer.at da werden sie geholfen ;)!!!
Gehe auf den Link Familie und Beruf............

LG Ramona

SANDRA Z
28.09.2004, 20:13
Silvia?????

silvia1979
28.09.2004, 20:33
;) Ich weiß es nicht genau... Da ich im August die 8 Zyste hatte innerhalb von 2 Jahren, habe ich mir die Spirale ziehen lassen. Tja mein Mann würde sich sehr freuen, er wollte immer 3 Kinder. Ich will auch ein 3 aber es war erst später geplant. aber es ist eh noch nichts sicher....
Wie geht es euch?
lg silvia

P.s: freuen würde ich mich auch sehr...

silvia1979
28.09.2004, 20:36
aber ich glaube das mein zyklus einfach noch nicht regelmässig ist! jetzt hatte ich 2 jahre keine periode also kann ich nich erwarten das er dann gleich regelmässig ist...
aber ich mußte es einfach wissen im falle der fälle... ;)
lg silvia

silvie
28.09.2004, 21:17
Hallo!

Zum Wochengeld:

Seit 1.1.1998 ist es möglich, aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung eine Selbstversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung zu beantragen. In diesem Fall ist ebenfalls Anspruch auf Wochengeld gegeben, jedoch in fixer Höhe von EUR 7,01 (2004) täglich.

Bist du also nicht selbstversichert, sondern nur mitversichert, dann hast du keinen Anspruch auf Wochengeld.

Kinderbetreuungsgeld:
Ja, das erhälst du dann ab der Geburt deines Kindes.

LG
S.

aa24
29.09.2004, 07:01
und wie ist das bei Selbständigen ? Also wenn man bei der gewerblichen versichert ist ?????

Ich hab mir die Seite der Gewerblichen angeschaut, da ist zwar von Kindergeld die Rede, aber nicht von Wochengeld ! Ist hier vielleicht zufällig eine Selbständige, die mich aufklären kann ???

aa24
29.09.2004, 12:37
weiß wirklich niemand was dazu ??

oder war das Posting einfach schon zu weit hinten ???

Aitsch
29.09.2004, 14:11
und wie ist das bei Selbständigen ? Also wenn man bei der gewerblichen versichert ist ?????

Ich hab mir die Seite der Gewerblichen angeschaut, da ist zwar von Kindergeld die Rede, aber nicht von Wochengeld ! Ist hier vielleicht zufällig eine Selbständige, die mich aufklären kann ???

wochengeld kriegst net, soweit ich weiß. weil du hast ja auch keinen mutterschutz.

aa24
29.09.2004, 15:14
natürlich gibt es Mutterschutz !!!! Bist vom Gesetz her verpflichtet, diesen einzuhalten, auch als Selbständige. Das heißt, ich muß für die Zeit des Mutterschutzes jemanden anstellen !

susanne.f
29.09.2004, 15:16
ja du kriegst mutterschutz!

aa24
29.09.2004, 15:24
von der gewerblichen ???? Und weißt du auch, in welcher Höhe, bzw. gibt es da Fristen, wie lange man schon bei der gewerblichen gemeldet sein muß ???

eva-7
29.09.2004, 18:37
für gewerbliche:

du musst niemanden anstellen.
es reicht, wenn du sagst, dein mann, deine schwiegermutter oder sonst wer führen für so und soviele stunden und wochen den betrieb. du bekommst ein formular, da steht alles drauf - ich erinnere mich an 20 wostunden, aber bin mir nicht sicher. das prüft niemand nach.

du bekommst das wochengeld wie angestellte 8 wochen vor und 8 wochen nach der geburt. bei normaler geburt und einling.

alles gute
eva

silvie
29.09.2004, 18:41
Hallo!
Für Selbstständige gibt´s keinen Mutterschutz (=Arbeitsverbot), so wie bei den Arbeiterinnen!

Aber es gibt die Möglichkeit der Betriebshilfe/Wochengeld:

Gem- GSVG hast du Anspruch auf eine Betriebshilfe = Person, die zu dir kommt und dir hilft-. Nur wenn das aufgrund der bes. Umstände deiner Selbstständigkeit nicht möglich ist, erhälst du Wochengeld. Wochengeld ist bei Selbstst. ein Fixsatz von € 22,82 pro Tag.

LG
S.

aa24
30.09.2004, 07:14
danke für die vielen Antworten !!!!

ger06.shel
23.04.2006, 20:28
Hallo!

Zum Wochengeld:

Seit 1.1.1998 ist es möglich, aufgrund einer geringfügigen Beschäftigung eine Selbstversicherung in der Pensions- und Krankenversicherung zu beantragen. In diesem Fall ist ebenfalls Anspruch auf Wochengeld gegeben, jedoch in fixer Höhe von EUR 7,01 (2004) täglich.

Bist du also nicht selbstversichert, sondern nur mitversichert, dann hast du keinen Anspruch auf Wochengeld.

Kinderbetreuungsgeld:
Ja, das erhälst du dann ab der Geburt deines Kindes.

LG
S.
hab bur eine frage an dich??bin noch bis märz 2007 im karenz bin aber jetzt in der 27. SSW schwanger...ich werde diese woche zu WGKK hingehen wegen wochengeld beantragen...das problem ist..ich weiss nicht ob es ein problem ist.
ich beziehe seit feb 2006 notstand..sind aber nur 0.28 cents im monat.ich krieg gar nichts auf meinem konto obwohl die vom AMS mir gesagt haben das die es schon überweisen haben...die 28 cents..(nja)die frage ist....krieg ich Wochengeld.die 180% vom KBG + KBG vom 1. kind..(wenn man wochengeld vom 1.kind bekommen hat)..wie ist es?ich hoffe,das ich geld kriege!
ich warte auf deine antwort