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hi leute!
eine freundin von mir wollte um das wochengeld ansuchen, da gab es aber probleme.
sie hat einen sohn der jetzt 3 jahre alt ist. in 5 wochen ist der egt des zweiten babys. sie war bei der GKK ansuchen. sie hat sich vorher mal erkundigt, da hies es, alles kein problem. sie hat sich nach der karenz beim arbeitsamt angemeldet, da sie ja schwanger ist, ist sie nicht vermittelbar. naja sie hat dann versucht notstandshilfe zu beantragen da hats gheissen na des geht net sie bekommt ja wochengeld.
es geht sich um ein paar tage nicht aus, weil sie beim arbeitsamt gemeldet war, meinte die dame bei der GKK(kärnten).
jetzt ist es so, sie bekommt um die 140€ notstandshilfe und KEIN wochengeld, bzw. vorgezogenes karenzgeld (kbg).
wieso bitte bekommt sie kein wochengeld, das versteh icht nicht. es is dann zwar glaub ich kein wochengeld, aber halt schon vorgezogen das karenzgeld.
ist es nicht so das jede schwangere in österreich, egal ob diese mal gearbeitet hat, oder nicht kinderbetreuungsgeld bekommt???
ist jetzt ein bissi verworren, aber ich hoff ihr kennts euch aus!
lg, carmen
bekommt nicht jeder ausnahmslos wochengeld ?
shopping
28.09.2004, 15:01
auf jeden fall p.n. an silvie schreiben - sie ist hier die top-expertin zu dem thema.
lg
shopping
Clautschi
28.09.2004, 15:04
soweit ich weis bekommt man nur unter bestimmten "Versicherungszeit-Voraussetzungen" urkompliziert - Wochengeld, und da nur den durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen vor Wochengeld.
Wenn nein, dann auch kein KBG. Wenn das Wochengeld niedriger ist als das KBG, dann bekommt man die Differenz nach der Geburt aufgezahlt..... war das verständlich?
Ich glaub auf der homepage der GKK gibts ein Infobroschüre online....
LG Claudia
bekommt nicht jeder ausnahmslos wochengeld ?
nein, nur wenn du gearbeitet hast oder árbeitslosengeld bekommst (und somit die richtige anzahl an versicherungsmonaten in den letzten paar jahren hattest), und wenn du IN der karenz ein weiteres baby bekommst. wenn du notstandshilfe o.ä. bekommst dann nicht.
danke für eure schnellen antworten.
sie bekommt noch keine notstandshilfe oder arbeitslosengeld.
@claudschi: ich versteh deine antwort nicht. naja bin ja uach blond. bitte nochmal :) .
werd mal der silvie auf die nerven gehen ;)
danke, carmen
aber die karenzzeit vom ersten kind ist auch schon aus, also was hat sie dann derzeit ????
aber die karenzzeit vom ersten kind ist auch schon aus, also was hat sie dann derzeit ????
sowiet ich weiss, nix. aber ich hab mich das auch grad gefragt, i ruf sie mal an.
bis 15.september kbg (bis zum 3.lebensjahr vom 1.kind) und seit 15. eben notstandshilfe.
Clautschi
28.09.2004, 15:32
Hello - tut leid ich bin a bisserl verwirrend rübergekommen.
Also besser wäre vermutlich: http://www.wgkk.at/wgkk/inter/online.nsf/Home/Wochengeld oder
http://www.wgkk.at/wgkk/inter/online.nsf/Home/kar_anspruch
Obwohl dort auch die Anspruchsvoraussetzungen nicht genau erklärt werden....
Ich such nochmal
LG
Claudia
danke claudschi!
ich glaub, dass das in jedembundesland anders ist, oder? meine freundin wohnt in kärnten. sie hat ja auch bis zum 3.jebensjahr von ihrem 1. kind kbg bekommen, von land oder so das letzte halbe jahr.
ich werd mir aber trotzdem die seiten mal anschaun.
danke!
Clautschi
28.09.2004, 15:44
Das hab ich nicht gewusst, aber auch dumm von mir von Wien auszugehen, dann wär das wohl....
http://www.kgkk.at/esvapps/page/page.jsp?p_pageid=207&p_menuid=4760&p_id=4
sie ist bei ihrem mann mitversichert gewesen bis 15. september. es geht jetzt im prinzip um ein paar tage, wenn sie nur bis 4. sept. mitversichert gewesen wäre, dann hätte sie wochengeld bekommen!
:confused:
also sowas von verwirrt war ich schon lang nimma.
ich denk halt auch an mich, wir basteln ja gerade und was ist wenn es dann bei mir auch so blöd lauft. wenn ich mir vorstelle dass dann aufeinmal nur mehr um die 140€ kommen anstelle den über 400€. nabumm.
Clautschi
28.09.2004, 16:03
ja, da muss man höllisch aufpassen.
Wenn ich mich nicht in der Schwangerschaft selber informiert hätte, dann wär ich auch um viel umgefallen, auch "Aktion Leben" und "Eltern Kind Zentren" haben mich leider mit unvorteilhafteren Ratschlägen versorgt......also ich kann nur jedem raten sich selbst gut zu informieren.
Viel Spass beim Basteln!!!
Hallo!
Wochengeld bekommt nicht jeder!
Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld sind Bundesgesetzen geregelt, daher gibt´s auch keine Bundesland-Unterschiede!
Hat sie zu Beginn der Schutzfrist (8 Wochen vor err. Geburtstermin des Kindes) Notstandshilfe bezogen (Stichtag!), so hat sie Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 180 % der Notstandshilfe.
Hat sie zu Beginn der Schutzfrist KBG bezogen und für ihr 3-jähriges Kind bereits Wochengeld erhalten, so bekommt sie Wochengeld in Höhe von 180 % des KBG.
Es wird auf den Beginn der Schutzfrist abgestellt, ist genau an dem Tag kein KBG-Bezug oder Notstandsh.-bezug, so besteht kein Anspruch auf Wochengeld
AB Geburt hat sie mit oder ohne Wochengeld einen Anspruch auf KBG!
Erhält sie Wochengeld, so ruht für diese Zeit das KBG in Höhe des Wochngeldes.
LG
S.
ich war auch einen monat beim arbeitsamt gemeldet. und bekam 99 euro.
als wochengeld bekam ich dann VOR der geburt 180% des geldes vom ams. NACH der geburt bekam ich es auch, plus eine zulage, die der differenzbetrag zu 436 euro ist. (also bekam ich insgesamt 436 euro).
dann, 2 monate nach elijahs geburt bekam ich das kinderbetreuungsgeld.
aber ich kenn eh unsere gkk. ich bin mit den ausgedruckten zettel von gkk online hingegangen und hab gesagt DAS möchte ich gerne beantragen. so hats funktioniert. sonst hätt ma keiner gesagt, was ich beantragen könnte.
sie muß also wochengeld kriegen!
wenn du notstandshilfe o.ä. bekommst dann nicht.
doch, doch. und zwar 180% der notstandshilfe.
weil notstandshilfe bekommst nur wenn du vorher arbeitslose bezogen hast. und die bekommst du wiederum nur, wenn du über 6 monate in durchgehender beschäftigung warst.
Hallo!
Wochengeld bekommt nicht jeder!
Wochengeld und Kinderbetreuungsgeld sind Bundesgesetzen geregelt, daher gibt´s auch keine Bundesland-Unterschiede!
Hat sie zu Beginn der Schutzfrist (8 Wochen vor err. Geburtstermin des Kindes) Notstandshilfe bezogen (Stichtag!), so hat sie Anspruch auf Wochengeld in Höhe von 180 % der Notstandshilfe.
Hat sie zu Beginn der Schutzfrist KBG bezogen und für ihr 3-jähriges Kind bereits Wochengeld erhalten, so bekommt sie Wochengeld in Höhe von 180 % des KBG.
Es wird auf den Beginn der Schutzfrist abgestellt, ist genau an dem Tag kein KBG-Bezug oder Notstandsh.-bezug, so besteht kein Anspruch auf Wochengeld
AB Geburt hat sie mit oder ohne Wochengeld einen Anspruch auf KBG!
Erhält sie Wochengeld, so ruht für diese Zeit das KBG in Höhe des Wochngeldes.
LG
S.
vielen dank!!!:herz:
ger06.shel
23.04.2006, 19:49
ich war auch einen monat beim arbeitsamt gemeldet. und bekam 99 euro.
als wochengeld bekam ich dann VOR der geburt 180% des geldes vom ams. NACH der geburt bekam ich es auch, plus eine zulage, die der differenzbetrag zu 436 euro ist. (also bekam ich insgesamt 436 euro).
dann, 2 monate nach elijahs geburt bekam ich das kinderbetreuungsgeld.
aber ich kenn eh unsere gkk. ich bin mit den ausgedruckten zettel von gkk online hingegangen und hab gesagt DAS möchte ich gerne beantragen. so hats funktioniert. sonst hätt ma keiner gesagt, was ich beantragen könnte.
sie muß also wochengeld kriegen!
hab nur eine frage an dich aitsch...
ich war im märz 2006 beim AMS.die haben mir gesagt,dass ich bis 30.05. bei denen noch abgemeldet bin und danach nicht mehr weil ich wochengeld bkommen werde.werde ich denn ganz normal die 180% vom KBG + KBG vom 1. kind bekommen..oder nicht?
Entschuldige, wenn ich meine Frage da einfach anhänge, aber was macht eine, die weder Arbeitslosengeld bekommt (kein Anspruch mehr), keine Notstandshilfe (wegen Einkommen des Lebensgefährten) UND nicht arbeitet, weil Kinderbetreuungsgeld gerade ausgelaufen und als Schwangere findet sie auf die Schnelle nix? Pech gehabt, oder?
Lg,
Margit
Jemand der nicht aufgrund von Arbeit/Selbstständigkeit, Arbeitslosengeldbezug, Notstandshilfebezug, Geringfügige Beschäftigung mit Selbstversicherung oder KBG-Bezug am Tag des Beginns des Mutterschutzes pflichtversichert ist, hat keinen Wochengeldanspruch. Grund: Wochengeld ist als Einkommensersatz für Pflichtversicherte vorgesehen. Hat man kein Einkommen, gebührt auch kein Ersatz.
Aber: in den Fällen gibt es das KBG ab Geburt in voller Höhe (bei Wochengeld ruht es nach der Geburt).
LG
S.
darf ich mich da dranhängen?
wenn ich noch kbg bekomme (1. kind 15 monate alt), ab mai aber wieder arbeiten gehe (innerhalb der zuverdienstgrenze) und dann fürs 2. kind in mutterschutz komme, bekomme ich dann wochengeld vom kbg (180%) und aus der arbeit? und was ist, wenn ich weniger als 13 wochen durchgehend vor beginn des wochengeldbezugs beschäftigt war? bekomme ich dann kein wochengeld aus der arbeit?
danke, ulli
darf ich mich da dranhängen?
wenn ich noch kbg bekomme (1. kind 15 monate alt), ab mai aber wieder arbeiten gehe (innerhalb der zuverdienstgrenze) und dann fürs 2. kind in mutterschutz komme, bekomme ich dann wochengeld vom kbg (180%) und aus der arbeit? und was ist, wenn ich weniger als 13 wochen durchgehend vor beginn des wochengeldbezugs beschäftigt war? bekomme ich dann kein wochengeld aus der arbeit?
danke, ulli
Frag mal bei der Arbeiterkammer nach - die geben dir "unparteiische" AW.... ich hab die Erfahrung gemacht, dass manche Mitarbeiter von Krankenkassen nicht alles "erwähnen" - die tun grad so, als ob sie die Wochenhilfe und das KBG aus eigener Tasche zahlen müssten.....objektive AW kriegst wirklich nur bei der AK (zumindest bei uns)
Bei Wochengeld aus der Arbeit berechnet sich ja nur die Höhe nach dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 kalenderwochen. hast du nicht die ganzen 13 Wochen gearbeitet, dann aliquotiert sich das. Du bekommst schon Wochengeld, aber eben weniger, als wenn du die ganzen 13 Wochen gearbeit hättest.
LG
S.
uralt fred!!!! der ist ja von 2004 ;)
Dagmar-Rehak
28.04.2006, 03:06
Ja, weil ger06.shel alle alten Freds zu exakt dem Thema ausgrabt. Mich hat es zwar ein paar Mal gerissen, wer da schon wieder aller schwanger ist. Ist aber eh ok. Ich will das nämlich auch wissen.
Also ich verstehs auch nicht ganz.
bei mir wars so meine Karenz endetet am 12 Oktober dann meldete ich mich arbeitslos und bekam auch arbeitslosengeld zwar nur bis zum 25 Oktober weil da mein neuer Mutetrschutz begann und ab da an bekam ich auchWochengeld sogar sehr viel 1100€ Arbeitslosengeld wäre fürs Monat 650€ gewesen das bekam ich aber halt nur aliquot für diese 2 wochen ausbezahlt.
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