Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : familienbeihilfe + KBG + wochengeld nach der geburt
ConnyWien
15.09.2004, 08:40
heut bin ich lästig ;)
so, ich weiß ja, dass ich nach der geburt meines zwergis einige amtswege zu erledigen habe. wochengeld, familienbeihilfe und KBG - das stimmt doch oder?
nur, wo melde ich was an bzw. wo krieg ich die formulare her und wie schauts mit den fristen aus?
wegen dem wochengeld muss ich ja wieder auf die GKK. was nehm ich da mit? gibts einen wisch vom KH oder reicht die geburtsurkunde oder wie ist das?
familienbeihilfe vom finanzamt oder? ich weiß net mal wo das finanzamt für den 11. bezirk ist :rolleyes:
und wie funzt das mit dem KBG?
bitte kann mir wer weiterhelfen? dankeschön :)
Am Besten ist, du gehst auf www.help.gv.at und dort dann links in der Liste auf "Geburt" und dann "Wege nach der Geburt".
Oder hier einfach der direkte Link: http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080003.html
Da steht sowohl wegen der Urkunden, (Geburtsurkunde, Meldezettel, Staatsbürgerschaftsnachweis), als auch wegen dem Finanziellen Zeugs wirklich alles supergenau erklärt :) welche wege, wohin in welcher Reihenfolge, etc...
Mir hat die Seite wirklich super gefallen, schaus dir mal an und wenn du noch Fragen hast, dann frag nochmal hier, hab nämlich noch mehr Infos hier auch.
Star
Ahja, mir ist da nochmal was eingefallen, geh mal aufs Jugendamt in eurem Bezirk, meine Cousine hat dort, als sie schwanger war, eine ganze Mappe voller Infos mit genau diesen Sachen bekommen.
In NÖ gibts sowas leider nicht :rolleyes: Aber gerade wenn du eh aus Wien bist, hol dir das auf jeden Fall!
Star
öhm ganz blöde frage. ich les mich grad durch den link und dort steht, wochengeld 8 wochen vor und 8 wochen nach der geburt. kinderbetreuungsgeld ab dem 21. lebensmonat. und dazwischen bekommt man nichts??
Glückzudritt
15.09.2004, 09:19
Hi Nena!
Das mit dem 21. Lebensmonat und dem Kinderbetreuungsgeld ist nur insofern wichtig, weil eben ab dem 21. Lebensmonat nurmehr die Hälfte vom KBG ausgezahlt wird, wenn man nicht die Muki Pass Untersuchungen nachweisen kann ;)
Lg Sabine
d.h. man bekommt kbg nach dem wochengeld, nur nach dem 21 lebensmonat nur mehr die hälfte wenn man nicht alle muki-pass untersuchungen gemacht hat.
hab ich das jetzt richtig verstanden??
Glückzudritt
15.09.2004, 09:23
Stimmt haargenau! :D
ConnyWien
15.09.2004, 09:46
danke für den link :)
am besten du gehst auf das zuständige amt für jugend und familie oder in ein eltern-kind-zentrum der stadt wien in deiner nähe. dort kannst du dich für das wäschepaket der stadt wien anmelden. du erhältst dann auch eine infomappe (1. meldezettel dabei) und ein kleines büchlein, wo auch die amtswege genau beschrieben sind inkl. aller adressen. fragen kannst du dort auch noch stellen.
soviel ich weiss, erhältst du bei der entlassung aus dem spital einen zettel, den du der krankenkasse vorlegen musst.
im wäschepaket ist dann auch schon das antragsformular für die familienbeihilfe.
ansonsten ist der link von oben auch eine sehr gute hilfe!
tricia79
15.09.2004, 11:42
ich weiß net mal wo das finanzamt für den 11. bezirk ist :rolleyes:
das ist auf der Erdbergstraße, gleich bei der U-Bahnstation Erdberg!
folgende Wege (am besten in der Reihenfolge):
- Geburtsurkunde fürs Kind : dazu braucht man Geburtsurkunde Vater, Mutter; Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde - Mutter muss aber nicht persönlich dabei sein - ich hoff ich hab nix vergessen
- Meldezettel fürs Kind: am Enkplatz - hat jeden Tag von 8-16:00, am besten ist es um die Mittagszeit, weil da ist nicht soviel los - Geburtsurkunde Kind, Meldezettel Mutter/Vater (vgl. immer mit help.gv.at, da steht genau welche Formulare notwendig sind)
- Familienbeihilfe: erst wenn die bewilligt ist, kann man KBG beantragen, daher sollte die so schnell wie möglich beantragt werden. dazu braucht man dieses Formular (kann man auf help.gv.at runterladen), Geb-urkunde Kind/Mutter; Meldezettel Kind/Mutter
- Kinderbetreuungsgeld: du bekommst, wenn du die Familienbeihilfe beantragt hast binnen 1 Woche einen Bescheid, dass Familienbeihilfe bewilligt wurde mit dem Bescheid und allen Unterlagen auf die Krankenkassa (wenn du WGKK bist geh ins Gasometer, da muss man nicht solange warten) Füll aber vorher den Antrag auf KBG aus (wieder runterladen)
Wegen Wochengeld kann ich dir leider nicht helfen, weil ich Studentin bin und keines bekommen habe (leider, da ich ja sogar 12 Wochen ANspruch gehabt hätte wegen KS).
Ansonsten hoffe ich es hat geholfen, ich kann mich erinnern ich war auch ganz verwirrt nach der Geburt, aber mir hat auch eine liebe Forumsmami (Happy :herz: ) durch den Ämterdschungel geleitet ;)
@tricia:
Du hast schon Anspruch auf Geld!
Hast du jetzt gar nix kriegt? das kann nicht sein, dann bist wo durchgerutscht.
Ich bin ja auch Studentin.
tricia79
15.09.2004, 12:19
@ star: hä? als Studentin hast du Anspruch auf Wochengeld?
also bei mir wars so: ich hab Ende Februar einvernehmlich aufgehört zu arbeiten und hab dann quasi bis zur Geburt von Moritz kein Einkommen gehabt (aber liebe Eltern ;) ) und war "nur" Studentin
daher gabs also keine Grundlage fürs Wochengeld (bitte sag nicht, dass es da doch was gibt, weil da könnts passieren, dass ich ein bisserl auszuck ;) )
Und seit 16.7. bekomm ich jetzt KBG, Familienbeihilfe fürn Mo und Familienbeihilfe für mich.
ConnyWien
15.09.2004, 13:00
das ist auf der Erdbergstraße, gleich bei der U-Bahnstation Erdberg!
folgende Wege (am besten in der Reihenfolge):
- Geburtsurkunde fürs Kind : dazu braucht man Geburtsurkunde Vater, Mutter; Staatsbürgerschaftsnachweis, Heiratsurkunde - Mutter muss aber nicht persönlich dabei sein - ich hoff ich hab nix vergessen
- Meldezettel fürs Kind: am Enkplatz - hat jeden Tag von 8-16:00, am besten ist es um die Mittagszeit, weil da ist nicht soviel los - Geburtsurkunde Kind, Meldezettel Mutter/Vater (vgl. immer mit help.gv.at, da steht genau welche Formulare notwendig sind)
- Familienbeihilfe: erst wenn die bewilligt ist, kann man KBG beantragen, daher sollte die so schnell wie möglich beantragt werden. dazu braucht man dieses Formular (kann man auf help.gv.at runterladen), Geb-urkunde Kind/Mutter; Meldezettel Kind/Mutter
- Kinderbetreuungsgeld: du bekommst, wenn du die Familienbeihilfe beantragt hast binnen 1 Woche einen Bescheid, dass Familienbeihilfe bewilligt wurde mit dem Bescheid und allen Unterlagen auf die Krankenkassa (wenn du WGKK bist geh ins Gasometer, da muss man nicht solange warten) Füll aber vorher den Antrag auf KBG aus (wieder runterladen)
Wegen Wochengeld kann ich dir leider nicht helfen, weil ich Studentin bin und keines bekommen habe (leider, da ich ja sogar 12 Wochen ANspruch gehabt hätte wegen KS).
Ansonsten hoffe ich es hat geholfen, ich kann mich erinnern ich war auch ganz verwirrt nach der Geburt, aber mir hat auch eine liebe Forumsmami (Happy :herz: ) durch den Ämterdschungel geleitet ;)
mah danke tricia, super aufstellung!
du noch eine frage: du hast ja in kloburg entbunden. musstest also die geburtsurkunde auch am standesamt in kloburg ausstellen lassen oder? und innerhalb von wien immer in dem bezirk, in dem das entbindungs-KH ist oder?
@tricia: achso, ich dachte du hast auch nach der geburt GAR nix gekriegt :rolleyes: wennst nämlich nix oder wenig verdienst, hast du zumindestens ab der Geburt dann Anspruch, da wird der Differenzbetrag vom Wochengeld mit dem KBG aufgewertet.
tricia79
15.09.2004, 16:40
mah danke tricia, super aufstellung!
du noch eine frage: du hast ja in kloburg entbunden. musstest also die geburtsurkunde auch am standesamt in kloburg ausstellen lassen oder? und innerhalb von wien immer in dem bezirk, in dem das entbindungs-KH ist oder?
gern geschehen!!
Ja, ich hab einen kleinen Klosterneuburger im Gitterbett liegen ;) :D !
Wie das in Wien ist weiß ich nicht so genau, aber ich nehme an, dass er im 13. gemeldet werden muss (St. Josef, gell?!).
Ich wurde auch im 3. gemeldet, weil ich in der Rudolfstiftung geboren wurde, also nehm ich an, dass sich da nix geändert hat!
tricia79
15.09.2004, 16:45
@tricia: achso, ich dachte du hast auch nach der geburt GAR nix gekriegt :rolleyes: wennst nämlich nix oder wenig verdienst, hast du zumindestens ab der Geburt dann Anspruch, da wird der Differenzbetrag vom Wochengeld mit dem KBG aufgewertet.
ja, genau. KBG ab der Geburt in vollem Umfang, weil ich eben kein Wochengeld bekommen kann. Ist eh nicht die Welt, aber immerhin! (früher wären wir armen Studenten ja mit Null ausgestiegen)
ConnyWien
15.09.2004, 19:40
gern geschehen!!
Ja, ich hab einen kleinen Klosterneuburger im Gitterbett liegen ;) :D !
Wie das in Wien ist weiß ich nicht so genau, aber ich nehme an, dass er im 13. gemeldet werden muss (St. Josef, gell?!).
Ich wurde auch im 3. gemeldet, weil ich in der Rudolfstiftung geboren wurde, also nehm ich an, dass sich da nix geändert hat!
supi, danke!
hab grad nochmal nachgelesen: am standesamt melden, in dem sich das KH befindet. passt, weiß sogar schon, wo das ist :D
Copyright ©2000-2013, Parents.at Internet Service GmbH.