PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderbetreuungsgeld, Kinderbeihilfe,... i kenn mi nimma aus???????



Bohne
08.09.2004, 14:44
Da ich selbständig bin, wär meine Frage, ob jemand weiß wieviel Gewinn oder Umsatz ich im Jahr haben darf, damit ich kinderbetreuungsgeld beziehen darf?

Und bei der Kinderbeihilfe, gibts da auch eine Zuverdienstgrenze oder kriegt das jeder?

Mensch, so verwirrt war ich schon lang nicht mehr. :eek:

Hoffentlich kann mir jemand weiterhelfen.

fruchtzwerg
08.09.2004, 14:56
kinderbeihilfe (eigentlich familienbeihilfe, zu beantragen beim finanzamt) steht allen kindern zu, unabhängig wieviel die eltern /die mutter verdient.
beim kbg würde ich am besten nachfragen, oder du schaust auf die webseite des familienministeriums (http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227) :-)

Emi20
08.09.2004, 15:33
wenn mich nicht alles täuscht, liegt die Zuverdienstgrenze bei ca 14.000 (ich glaub brutto) im Jahr!

Bohne
08.09.2004, 15:45
Bei 14.600,- ganz genau.

Aber auch bei selbständigen und wenn ja, Gewinn oder Umsatz???

fruchtzwerg
08.09.2004, 16:16
Gemäß § 8 Kinderbetreuungsgeldgesetz werden für die Ermittlung des Gesamtbetrages der Einkünfte folgende Einkunftsarten zusammengerechnet:

Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Einkünfte aus selbstständiger Arbeit
Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung
Einkünfte aus Kapitalvermögen
Sonstige Einkünfte
Nicht zum Zuverdienst zählen beispielsweise:
Alimente, Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld/Karenzgeld, Abfertigungen, 13., 14. oder 15. Monatsbezug

Zum Zuverdienst zählen beispielsweise:
Pensionen, Witwen/Witwerrenten, Zinsen, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld, Einkünfte aus geringfügiger Beschäftigung



da zählt der gewinn/umsatz sicher auch eine rolle und wird mit einberechnet.....sonst hätte man gar keine zuverdienstgrenze setzen müssen.

Sherly
08.09.2004, 17:26
Lt. "Das große österreichische Babybuch"

Selbstständig erwerbstätige Frauen erhalten für die Zeit der Schutzfrist Betriebshilfe/Wochengeld.

Wochengeld gebührt unter der voraussetzung, dass eine geeigntete Hilfe ständig zur Entlastung der Wöchnerin eingesetzt wird. Selbst Ehepartner, Verwandte oder Bekannte können im Betrieb aushelfen.

Höhe des Wochengeldes € 22,71 pro Tag

Bohne
08.09.2004, 18:04
@Fruchtzwerg Danke, da war ich wieder mal blind :rolleyes:

@Sherly Das mit dem Wochengeld weiß ich eh, das ist wieder eine andere Sache und läuft ja über die Krankenkassa.

Der Rest übers Finanzamt.

Deaa
08.09.2004, 19:33
ich fühl mit dir bohne. bin auch grad damit beschäftigt zu checken wie das bei mir gehen soll. bei mir isses nochmal komplizierter. bin tw. angestellt und grösstenteils selbständig, halt richtig neue selbständige :rolleyes:

hab mir für näxte woche einen termin bei der neuen selbständigen-beratung gecheckt. nur über das unilektorat würd ich nen pappenstiel kriegen udn wie das bei den neuen selbständigen aussieht, konnte mir telefoniscih keiner sagen.

ich sag nur: letzte woche 2 tage am telefon gehangen... und zumind. sichergestellt, daß meine krankenversicherung weiterläuft ohne probs. :rolleyes:

lg, Deaa

Monika.Mini
08.09.2004, 19:53
14.600,- GEWINN für das Kinderbetreuungsgeld pro Kalenderjahr (!).
Unsere Zwerge kommen recht günstig, da ja Jahreswechsel ist.

Familienbeihilfe ist unabhängig vom Verdienst.

lG

spatzennest
09.09.2004, 14:58
hi, endlich wird die frage diskutiert, bin nämlich auch schon ziemlich konfus deswegen! ich hab letzte woche ein e-mail an die SVA geschickt und super antworten gekriegt. die versteht vielleicht ein beamter dort, ich nicht. höhepunkt wegen zuverdienst: originalzitat:
Die Zuverdienstgrenze läuft ab dem Geburtsmonat des Kindes. Da die einkommensrechtlichen Bestimmungen des Kinderbetreuungsgeldes noch evaluiert werden, ist eine konkrete Information über diesen Bereich noch nicht definitiv möglich.

also vermutlich kannst du bis nov. verdienen, wie du willst, danach grenze (14.900)

gut auch die ansage zum wochengeld: "ist periodisch zu beantragen" nach der geburt hat man doch gar keine periode *grins*

also - bitte weiterhin alle konkreten infos reinschieben, wir können's alle brauchen. die homepage-texte sind wohl für mitzi normalversteher zu abstrakt...

silvie
01.10.2004, 23:15
Hallo!

Unter dem Begriff Zuverdienst versteht man grundsätzlich alle steuerpflichtigen Einkünfte im Sinne des EStG 1988 (inkl. Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), die während des Bezuges von KBG zufließen (relevant ist somit der Geldfluss).

Für die einzelnen Einkunftsarten gibt es verschiedene Berechnungsmethoden!

Hat man lediglich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit und keinerlei andere steuerpflichtige Einkünfte, so berechnen Sie die Zuverdienstgrenze wie folgt:

Steuerpflichtiger Gewinn des gesamten Kalenderjahres plus die in diesem Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.
Mit dem Endbetrag muß man unter € 14.600 liegen.

Sollte man nicht das ganze Kalenderjahr KBG beziehen, so hat man die Möglichkeit, die Einkünfte mittels einer Zwischenabrechnung (Einnahmen-Ausgaben-Rechnung) für die Zeit des Bezuges von KBG abzugrenzen. Dies führt dazu, dass dann nur steuerpflichtiger Gewinn während des Bezugzeitraumes für die Berechnung der Zuverdienstgrenze herangezogen werden. Einkünfte vor Bezugsbeginn oder nach Bezugsende können demnach ausgeschieden werden. Aber man muss bedenken, dass im Fall einer solchen Abgrenzung die Berechnung der Zuverdienstgrenze anders als oben dargestellt erfolgt:
Berechnung:
Steuerpflichtiger Gewinn während des Bezuges von KBG
dividiert durch die Anzahl der Bezugsmonate des betreffenden Kalenderjahr
mal 12
plus die im gesamten Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.
Mit dem Endbetrag müssen Sie unter € 14.600 bleiben (unter der Voraussetzung, dass Sie keinerlei andere steuerpflichtige Einkünfte haben).

Unselbstständige Einkünfte:Der für die Zuverdienstgrenze (EUR 14.600,--) maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich wie folgt
zusammen:
Die während des Kinderbetreuungsgeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte (ohne Sonderzahlungen) werden um die gesetzlichen Abzüge (Beiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage,...) reduziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) wird durch die Anzahl der Monate mit Anspruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten - zumindest das Werbungskostenpauschale (dzt. EUR 132,-) in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 % erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozialversicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat somit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze.
Wenn ein regelmäßiges Einkommen - bei ausschließlichem Vorliegen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit - erzielt wird und sich der Zuverdienstzeitraum mit dem Bezugszeitraum vom Kinderbetreuungsgeld deckt, kann die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) monatlich bis zu EUR 946,90 betragen.

Hat man gemischte Einkünfte (selbstst. und unselbstst.), so muss man beider Berechnungen anstellen und dann zusammenrechnen und schauen, ob man unter € 14.600 ist.

LG
S.

DagmarR
02.10.2004, 03:41
Warum wird bei den Selbständigen die SV dazu gerechnet und bei den Unselbständigen nicht?
Und was wird in die Einkommensgrenze eingerechnet, aber der man den Zuschuss zum KBG zurückzahlen muss?

silvie
02.10.2004, 12:27
Hallo!

Bei unselbstständigen Einkünften sind im Pauschalzuschlag von 30 % die SV-Beiträge berücksichtigt.

Für den Zuschuss gibt´s ja die niedrigere Grenze von € 5.200 (bzw. bei Paaren gibt´s noch eine zusätzliche Grenze für den anderen Elternteil!), die Berechnung ist dieselbe.

LG
S.

DagmarR
02.10.2004, 18:41
Und die Einkommensgrenze, ab der man den Zuschuss zurückzahlen muss? Was ist da alles drin?

silvie
04.10.2004, 18:00
Siehe oben! Nochmal: Es gilt dasselbe, wie oben gesagt! Alles, was steuerpflichtig ist zählt dazu!
LG
S.

WildeFrau
19.07.2007, 10:10
OH, super dass sich jemand um dieses Thema bemüht hat - DANKE! :herz3:
Das war heute meine moralische Rettung!:(:mad::confused::eek: :o:) War schon super-mühsam, dieses ewige Herumchecken!!!

Aber jetzt kenn ich mich aus, möchte die Infos bestätigen: Ist zwar wieder mal unfair für die Selbständigen, aber es ist so.
Und ich möchte hinweisen auf eine Broschüre zum Download beim Familienministerium, da steht das alles noch mal gesammelt drin - unter:

www.bmfj.gv.at (http://www.bmfj.gv.at), dann klicken auf "Familie, Index A-Z", dann "Kinderbetreuungsgeld" und dann "Downloads: Broschüre Kinderbetreuungsgeld (oder so ähnlich)".

Viel Erfolg im Abenteuer Familie und viel Spaß beim Rechnen...;)!

C.

Aeffchen
19.07.2007, 22:26
Oh, eine Schupfung! Und was für eine!

WildeFrau
24.07.2007, 15:56
Was, bitte (!?), ist eine "Schupfung"?
Klingt sehr interessant...
:winken:

Hamsterchen
24.07.2007, 16:03
HAllo

als was seit ihr den selbstständig? Am besten Steuerberater fragen :)

WildeFrau
24.07.2007, 16:11
SteuerberaterIn kostet halt immer für jede Info extra und kennt sich bei den vielen Neuerungen und Kombinationen mit Karenz und so Zeugs auch nicht immer bis ins Detail aus - deshalb finde ich so ein Info-Pool von "Betroffenen" bzw. "Erfahrenen" echt Gold wert... äh: und Geld wert. :o:)

C.

Aeffchen
24.07.2007, 22:19
Was, bitte (!?), ist eine "Schupfung"?
Klingt sehr interessant...
:winken:Das ist, wenn ein Fred, in dem schon sehr lange nicht mehr geschrieben wurde, durch Beantworten wieder ganz oben steht, also raufgeschupft wurde. In diesem Fall waren es fast drei Jahre. Da musst du ja ganz schön gegraben haben!

WildeFrau
25.07.2007, 21:53
Aha, so ist das also... Vokabeln lernen... bin ja nicht so die Forums-Typin, aber jetzt komm ich schön langsam auf den Geschmack!
Hab also gar nicht Forums-Ausgrabungen betrieben - bin auf den Beitrag durchs Googeln gestoßen!!
So, jetzt bin ich wieder (noch!) gescheiter...! :rolleyes::rolleyes::rolleyes:
C.

Enola
26.07.2007, 15:20
Wow, mich hat es fast vom Hocker gehaut, weil ich dachte, Frau Bohne geht jetzt in den Karenzurlaub. :orolleyes: