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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Darf man zum Karenzgeld ca. 500Euronen pro Monat dazuverdienen???



momo80
09.08.2004, 23:36
Hab grad gelesen, dass das nimmer in die Geringfügigkeit fällt!

Darf man nur geringfügig beschäftigt sein in der Karenz?
Wieviel Stunden darf man arbeiten pro Woche bzw wieviel darf man verdienen um trotzdem noch das Kinderbetreuungsgeld zu bekommen???

Ich frage deshalb weil der Hofer jemanden sucht für täglich drei Stunden (also ingesamt 15) in der Früh und der Verdienst knapp über 500¬ liegt.

Kann ich das annehmen oder krieg ich da ev. Probleme?

LG, Momo

davidmama
10.08.2004, 00:10
ja, darf man. soweit ich weiß, liegt die grenze bei 14000Euro im jahr.

momo80
10.08.2004, 00:18
Danke!

Weiß sonst noch wer was?

Wo kann man sich denn genau informieren? Es ist so mühselig alles aus dem Internet rauszusuchen.
Die Seiten von der AK und so find ich so unübersichtlich und bei dem Beamtendeutsch bin ich mir nicht immer so sicher wie es gemeint ist :confused:

LG, Momo

davidmama
10.08.2004, 00:19
www.wien.gv.at

da findest vielleicht was.

momo80
10.08.2004, 00:28
Ich bin ja nicht in Karenz, sondern erhalte das Kinderbetreuungsgeld soweit ich weiß - da ist ein Unterschied, oder???

Also wäre ich in Karenz dürft ich nur geringfügig dazuverdienen - beim Kinderbetreuungsgeld sind es aber über 14000¬ pro Jahr!!!

Hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden - soweit ich das herausgelesen hab, kann ich mich ohne Weiteres für die Stelle bewerben?!

LG, Momo

DANKE nochmal :)

Lily
10.08.2004, 07:28
Am besten beim kostenlosen Familienservice telefonisch erkundigen: 0800/240 262

Sind sehr nett und kompetent in solchen Frage.

lg

Mamma-777
10.08.2004, 07:37
ruf bei der ak an, die können dir sicher weiterhelfen!

sunnymore
10.08.2004, 07:56
http://wien.arbeiterkammer.at/www-397-IP-2175.html

Ulli0271
10.08.2004, 09:11
Wenn du in Karenz bist ,ist es auch nicht anders, da in deinem Fall (für das 01 geborene Kind) eine Übergangslösung gilt.
meine Tochter ist auch 2001 geboren und ich habe seinerzeit knapp 1140 Euro brutto im Monat dazuverdient...das ist ziemlich genau die obere Grenze!
Genau können dir das aber die Leute bei AK oder Karenzgeldstelle sagen!
lg
ulli

Wolly
10.08.2004, 11:05
Ich bin ja nicht in Karenz, sondern erhalte das Kinderbetreuungsgeld soweit ich weiß - da ist ein Unterschied, oder???

Also wäre ich in Karenz dürft ich nur geringfügig dazuverdienen - beim Kinderbetreuungsgeld sind es aber über 14000¬ pro Jahr!!!

Hoffe ich hab das jetzt richtig verstanden - soweit ich das herausgelesen hab, kann ich mich ohne Weiteres für die Stelle bewerben?!

LG, Momo

DANKE nochmal :)
wenn du in karenz bist, dann bekommst du ja jetzt auch das kinderbetreuungsgeld,
karenz ist ja nur der sogenannte mutterurlaub von der firma, der zwei jahre dauert,
das betreuungsgeld kannst du aber 2,5 jahre beziehn .
auch wenn du dann schon arbeitest,
du darst ca 14t.brutto dazuverdienen im jahr, wieviel im monat bleibt dir überlassen, im jahr darf es diese summe nicht überschreiten,
solltest du aber mehr als 13 wochen in einer anderen firma teilzeit arbeiten, während du im karenz bist, verliert sich der kündigungsschutz vom karenz ,
dass heißt deine firma hat die möglichkeit dich vor ablauf dieser frist die zw 1 und 3 monaten nach dem karenz (kommt immer auf die firma an, bei meiner sinds 3 m.)liegt, zu kündigen.
solltest du in einer konkurenzfirma teilzeit arbeiten bist du verpflichtet es deiner firma zu melden, ansonsten nicht,
wäre es dir recht dass sie dich vorher kündigen, aus welchen gründen auch immer
kannst du es ihnen trotzdem mitteilen, so ala ,
du willst nur mitteilen, dass du eine anderweitige teilzeitbeschäftigung aufgenommen hast

silvie
11.08.2004, 09:02
Hallo!

1. Am besten, du rufst beim Familienservice an Gratisnummer : 0800 240 262, die erklären dir alles und schicken auch gratis Broschüren zu

2. Alle Infos zur Zuverdienstgrenze findest du auf dem Informationsblatt zum KBG, das hast du bei der Beantragung erhalten.

Berechnung:
Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit>
Der für die Zuverdienstgrenze (EUR 14.600,--) maßgebliche Gesamtbetrag der Einkünfte setzt sich wie folgt
zusammen:
Die während des Kinderbetreuungsgeldbezuges verdienten Bruttoeinkünfte (ohne Sonderzahlungen) werden um die gesetzlichen Abzüge (Beiträge zur Sozialversicherung, Wohnbauförderungsbeitrag, Kammerumlage,...) redu-ziert. Die so ermittelte Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) wird durch die Anzahl der Monate mit An-spruch auf Auszahlung des Kinderbetreuungsgeldes dividiert und mit 12 multipliziert, um einen Jahresbetrag zu erhalten. Davon werden die Werbungskosten – zumindest das Werbungskostenpauschale (dzt. EUR 132,-) in Abzug gebracht. Danach wird dieser Betrag um 30 % erhöht, um das 13. und 14. Monatsgehalt sowie die Sozial-versicherungsbeiträge pauschal zu berücksichtigen. Die tatsächliche Höhe der beiden Sonderzahlungen hat so-mit keine Auswirkung auf die Zuverdienstgrenze.
Wenn ein regelmäßiges Einkommen – bei ausschließlichem Vorliegen von Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit - erzielt wird und sich der Zuverdienstzeitraum mit dem Bezugszeitraum vom Kinderbetreuungsgeld deckt, kann die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (LSTBMG) monatlich bis zu EUR 946,90 betragen.
Hinweis:
Die Höhe der LSTBMG sollte aus Ihrer Lohn-/Gehaltsabrechnung ersichtlich sein – kann aber auch beim Dienst-geber erfragt werden.

3. Hast du also NUR unselbstständige Einkünfte und keienrlei andere steuerpflichtige Einkünfte, so darfst monatlich die oben genannte Lohnsteuerb.grundl. verdienen.

Weitere Infos gibt´s unter http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227
LG
S.

Sonnenblümchen
11.08.2004, 09:04
www.help.gv.at

Wolly
11.08.2004, 09:06
ich sags so wies bei mir war, das ganze zum lesen ist a bisal wirr war für mich , ich hab mir termin bei der ak ausgemacht, die sind total nett
und beim reden kann ich zwischenfragen einkaken, und alles viel besser für mich persönlich erfragen,
ganz genau auf meine situation eingehen