1. Eule

    Eule Teilnehmer/in

    Wer kennt sich da aus?
    Meine Tochter ist nun die 13. Woche krank, Ende nicht abzusehen. Halbjahreszeugnis bekam sie gerade noch. Wie schaut es aus, wenn es im Sommersemester so weitergeht? Wieviele Schularbeiten darf sie versäumen? Reicht es, wenn sie diese z.B. bis Anfang Juni nachholt?
    Selbst wenn sie fast nie am Unterricht teilnimmt, reicht es, wenn sie die Lernziele trotzdem erreicht? Überprüfung Anfang September möglich, falls sie bis zum Juni krank bleibt?

    Ich fände es absolut nicht sinnvoll sie die 4. VS wiederholen zu lassen, da sie den Stoff ja grob kann - ihr fehlt nur Übung. Neue Sachen versteht sie immer sofort.
    Mit NMS würde ich mich im Notfall abfinden (obwohl ich es auch nicht für sinnvoll halte ein kluges Kind dort vier Jahre bei Prolos, verhaltensauffälligen Störenfrieden und nur wenigen einigermaßen Gescheiten einzuparken...).
     
    Eule, 27. Februar 2014
    , Zuletzt bearbeitet: 27. Februar 2014
    #1
  2. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Ich würde sagen, mit den Lehrkräften und der Direktion der Schule in Verbindung setzen und nachfragen, ggf. auch beim Landesschulrat.

    Alles Gute deinem Kind, scheint ja Gröberes zu sein :hug: :hug: :hug:
     
  3. UliE

    UliE Teilnehmer/in

     
  4. sammy08

    sammy08 Teilnehmer/in


    Meinst du das ernst? Aus der VS-Klasse meines Sohnes sind 90% auf die NMS gewechselt und da sind auch nicht mehr oder weniger "Prolos, Verhaltensgestörte und Störenfriede wie im Gym meines Sohnes :rolleyes:
     



  5. na servas:eek::mad:
     
  6. inkale

    inkale Gast

    Wiewohl verhaltensauffälliges Verhalten und Störenfried für intelligente Leistungserbringer Fremdwörter sind.

    Die Vorbehalte gegenüber dem Verlust eines Schuljahres bzw. dem damit verbundenen Klassenwechsel, Neubeurteilung,... kann ich nachvollziehen, jedoch 13 Wochen durchgehend krank, ohne absehbares Ende, wo das zweite Semester gerade einmal begonnen hat - klingt für mehr sehr danach, dass es sinnvoll sein könnte, das Schuljahr zu wiederholen.

    Selbstverständliches Lösen von Aufgaben, Sicherheit im Bewältigen von Aufgabenstellungen und Entwicklung von eigenständigen Lösungsansätzen, sind Grundlage für jeden Gymnasiasten und diese Fähigkeiten erfordert die Auseineindersetzung und Festigen des Stoffes = Üben über einen längeren Zeitraum.

    Darüberhaus gibt es ja neben dem Erreichen der Lernziele auch noch andere Fähigkeiten, die Kinder durch den Schulbesuch lernen und für einen erfolgreichen Start im Gymnasium durchaus von Bedeutung sind.

    Ich würde das Gespräch mit der Klassenlehrerin suchen und sie um ihre Einschätzung bitten.
    Immerhin sollte sie diejenige sein, die die Fähigkeiten deines Kindes am Besten beurteilen kann.


    Betreffend rechtlicher Rahmenbedingungen weiß ich es nicht genau.
    Bei einem meiner Kinder hat es in der 3. VS gereicht, dass sie sich über einen Zeitraum von drei Monaten geweigert hat Aufgabenstellungen gemäß den Vorgaben zu erfüllen.
    Obwohl sie auf Überprüfungen, Tests,... positiv war, wollte man sie negativ beurteilen, weil Hausaufgaben fehlten und wenig Mitarbeit vorhanden war. Wie weit das "rechtens" ist, keine Ahnung.
    Ich könnte mir allerdings vorstellen, dass eine Mindestanwesenheit im Regelschulwesen erforderlich ist.
     
  7. Heliamphora

    Heliamphora The Only Easy Day Was Yesterday
    PLUS + VIP

    Verabschiede dich von dieser Illussion solche Kinder nicht im Gym anzutreffen.
     
  8. Relaxo7

    PLUS + VIP

    Vielleicht ginge es, die Tochter zum häuslichen Unterricht abzumelden und nach Jahresende die Prüfungen ablegen zu lassen, wenn du glaubst, dass sie bis dahin gesund ist und die Prüfungen schafft?
     
  9. inkale

    inkale Gast

    Lt. Schulunterrichtsgesetz könnten diese Abschnitte von Interesse sein:
    (https://www.jusline.at/Schulunterrichtsgesetz_(SchUG).html)



    Leistungsbeurteilung für eine Schulstufe
    § 20. (1) Der Beurteilung der Leistungen eines Schülers in einem Unterrichtsgegenstand auf einer ganzen Schulstufe hat der Lehrer alle in dem betreffenden Unterrichtsjahr erbrachten Leistungen (§ 18) zugrunde zu legen, wobei dem zuletzt erreichten Leistungsstand das größere Gewicht zuzumessen ist. Dabei sind die fachliche Eigenart des Unterrichtsgegenstandes und der Aufbau des Lehrstoffes zu berücksichtigen.

    (2) Wenn sich bei längerem Fernbleiben des Schülers vom Unterricht und in ähnlichen Ausnahmefällen auf Grund der nach § 18 Abs. 1 gewonnenen Beurteilung eine sichere Beurteilung für die ganze Schulstufe nicht treffen läßt, hat der Lehrer eine Prüfung durchzuführen, von der der Schüler zwei Wochen vorher zu verständigen ist (Feststellungsprüfung).

    (3) Wenn ein Schüler ohne eigenes Verschulden so viel vom Unterricht versäumt, daß die erfolgreiche Ablegung der Prüfung (Abs. 2) nicht zu erwarten ist, ist sie ihm vom Schulleiter auf mindestens acht, höchstens zwölf Wochen - bei lehrgangsmäßigen Berufsschulen höchstens bis zum Beginn des nächsten der Schulstufe entsprechenden Lehrganges im nächsten Schuljahr - zu stunden (Nachtragsprüfung). Hat der Schüler die Nachtragsprüfung nicht bestanden, ist er auf Antrag innerhalb von zwei Wochen zu einer Wiederholung der Nachtragsprüfung zuzulassen; der Antrag ist spätestens am dritten Tag nach Ablegung dieser Prüfung zu stellen.

    Nachtrag:
    http://www.bmukk.gv.at/medienpool/5822/schulrecht_info_3.pdf

    Hier gibt es noch Interprationsbeispiele zum Gesetz.
     
    inkale, 27. Februar 2014
    , Zuletzt von einem Moderator bearbeitet: 27. Februar 2014
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    #9
  10. Kaisersemmal

    Kaisersemmal Teilnehmer/in

    ich kann echt nur kopfschütteln. auf die schule, auf die deine tochter gehen wird, wird natürlich nur die super-elite gehen :rolleyes:
    dann kannst du nur hoffen, dass sie dann nicht mehr so viel krank ist, denn sonst wird sie von den anderen kindern und eventuell auch deren eltern als ein verhaltensauffälliger störenfried angesehen...
     
  11. Eule

    Eule Teilnehmer/in

    Sorry, du kennst die betreffenden Kinder nicht. In unserem Ort gibt es nur eine NMS im Anschluss an die VS. Alle anderen müssen 20 km weg in ein Gym fahren. Logischerweise bleiben alle in der NMS, die nicht gescheit genug fürs Gym sind, psychische Störungen haben, usw. Dazu gehören auch Kinder, die anderen grundlos die Faust ins Gesicht schlagen oder eine Metallschaufel über den Schädel ziehen.
    Es gibt bei uns genügend Bierzeltbrüder, Säufer und Schläger. Ich wäre reichlich doof, wenn ich annehmen würde dies sei ein Phänomen der älteren Generation und es würden keine solchen Typen in der nächsten auftauchen. Ein paar dieser Typen sitzen jetzt noch in der VS - und es ist abzusehen, dass sie nächstes Jahr in genau diese eine vorhandene NMS gehen werden. Ich kann nicht aus lauter p.c. so tun, als ob die Welt eine heile Welt wäre, sondern ich versuche natürlich mein Kind vor Schaden zu bewahren - psychischem, wie physischem wie ausbildungstechnischem. Aus der Klasse meiner Tochter geht kein einzig verhaltensauffälliges oder ungutes Kind ins Gym. Mag Zufall sein, oder auch nicht. ;)
    Es ist einfach so: von 15 Kindern gehen 5 ins Gym und 10 in die NMS. Sie werden dort um noch einmal 15 Kinder aufgestockt. D.h. aus einer gemischt intelligenten und verhaltensmäßig gemischt erträglichen VS-Klasse mit zwei Kindern, deren die Lehrerin nur gerade halt noch Herr wurde und die 50% ihrer Zeit in Anspruch nahmen, werden 25 durchschnittliche bis unterdurchschnittliche bis leider einige verhaltensauffällige Kinder, bei nur hin und wieder einem zweiten Lehrer in der Klasse.
    Alles andere als man seinem Kind wünscht, wenn es intelligent, aufgeweckt, neugierig und lieb ist.
     
  12. Kaisersemmal

    Kaisersemmal Teilnehmer/in

    und du kennst alle kinder so genau, um diese diagnosen zu stellen?
    woher weißt du, dass die 5, die ins gym gehen, deiner tochter nicht zufällig irgendwann man irgendwas über den schädel hauen, oder zu prolos werden .....

    leut gibts *kpfschüttel*:rolleyes:
     
  13. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Es klingt nicht schön, aber du hast keine Garantie, dass im 20 km entfernten Gym nicht auch solche Typen sitzen, die Schule hat sicher mehr, als nur 5 Schüler oder generell Schüler aus deinem Ort.
    Nur weil jemand verhaltenskreativ ist, bedeutet das lange nicht, dass er trotzdem die Intelligenz fürs Gym hat.
     
  14. Eule

    Eule Teilnehmer/in

    Es macht für mich einen Unterschied aus, ob ich nicht die Garantie habe, dass es nicht einzelne charakterliche Vollkoffer in der Klasse meiner Tochter geben wird, oder ob ich bereits weiß, dass jegliches Gesocks und viele Mittelmäßige dort sitzen werden. Wenn das aber jemand gerne für sein Kind mag, dann sei ihm das unbenommen. Ich steh halt nicht drauf. ;)
     
  15. Esira

    PLUS + VIP

    Aber wohnen magst schon neben dem Gesocks? Das muss ja furchtbar sein wenn man aus der Haustüre rausgeht und nur Mittelmäßigkeit sieht. Die kommen einem ja beim Spazieren gehen, beim Einkaufen, am Spielplatz also praktisch überall unter? Also ich würde da nicht gerne außer Haus gehen :rolleyes:
     
  16. mascha

    mascha Teilnehmer/in

    zum Thema Fehlstunden:

    Ist jetzt keine wirkliche Hilfe da meine Tochter keine Pflichtschülerin ist.
    Sie hatte dieses Halbjahr unzählige Fehlstunden.
    HÜs konnte sie per Mail schicken, 1 Schularbeit pro Semester reichte aus um im Zeugnis benotet zu werden.
    In Gegenständen ohne Schularbeiten musste/ sollte sie eine 50 % Anwesenheit vorweisen um überhaupt beurteilt zu werden (konkret gings dabei um BE)
     
  17. Frau-Kuka

    Frau-Kuka Teilnehmer/in

    Also 10jährige als"Gesocks" zu bezeichnen und ihnen gleich eine Karriere als Säufer oder Schläger vorher zu sagen, das halte ich für arrogant und unverschämt. :schaemdich:
     
  18. lucy777

    lucy777 Gast

    du bist grad ziemlich heftig unterwegs......
     
  19. Maritina

    PLUS + VIP

    @TE:

    1. Eben weil Du aus Deiner Sicht starke Gründe hast, Dein Kind ins Gym geben zu wollen, verstehe ich nicht, weshalb es für Dich so abwegig ist, es die 4.VS wiederholen zu lassen. Gerade im letzten Volksschuljahr lernen sie Vieles an Vorbereitung, das für einen guten Start im Gym essentiell ist.

    2. Bis jetzt hat Dein Kind bereits ein Drittel dieses wichtigen Schuljahres versäumt. Wenn es krank war, wird es auch entsprechend geschwächt sein und nicht kräftesprühend alles aufholen können. Mir schiene ein zusätzliches Jahr in der VS, das der körperlichen Rekonvaleszenz, dem geistigen und persönlichen Wachstum dient, eigentlich sehr hilfreich für eine erfolgreiche Gym-Laufbahn.

    3. Du sagst, Dein jetzt noch nicht pubertäres Kind ist intelligent, aufgeweckt, neugierig und lieb. Möge es so bleiben! Aus Erfahrung kann ich Dir sagen, dass sich schon so manches liebe Blümchen in der Pubertät zu einem Sargnagel entwickelt hat und die stolzen Eltern Demut gelehrt hat
     
  20. BLS

    BLS
    VIP

    Also ich möchte mich in den Punkten 1. und 2. dem Post von Maritina anschließen (betr. Pkt. 3 habe ich noch keine Erfahrung).

    Ich sehe ja heuer was in der 1. Kl. Gym abgeht, welches Tempo und welcher Umfang im Lernstoff zu bewältigen ist. Wenn deine Tochter da nicht gut vorbereitet ist, geht sie schon in den 1. Wochen unter, vor allem wenn sie noch physisch (und ev. psychisch) von der Krankheit geschwächt ist.
    Darüberhinaus hätte sie auch Lücken in der NMS, da sollte sie ja auch nicht gleich abrutschen.

    Und deine Nerven würden ebenfalls noch etwas geschont - also ich würde an deiner Stelle eine Wiederholung der 4. Klasse in Erwägung ziehen - sie hat ja nachvollziehbare Gründe dafür.

    Übrigens alles Gute deiner Tochter, ich halte die Daumen, dass sie bald gesund wird.
     

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