Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Mann - Student - KBG??
babulein3
05.08.2004, 07:51
Hallo an alle...
Kann mir jemand sagen, ob mein Mann, der ab September (da enden meine 2,5 Jahre) in die Schule geht das KBG beziehen kann??
Oder ist es so, dass wenn es ein ganztages Colleg ist dass es für Sara keine Zeit hätte? (Sara ist es tagsüber bei der Omi).#
bitte um Info
danke
lg Silvia
Lilly122
05.08.2004, 09:45
was ich weiß gibt´s da nur eine zuverdienstgrenze, keine zeitliche begrenzung. am besten arbeiterkammer anrufen.
L.g. Lilly
Hallo!
Natürlich kann er KBG beziehen!
Die persönliche Betreuung des Kindes ist keine Anspruchsvoraussetzung!!
Und er hat dann keine eigenen Einkünfte (dazu zählen z.B. auch Arbeitslosengeld und Notstandshilfe), im gemeinsamen Haushalt mit Euch lebt er auch (gleicher Hauptwohnsitz), oder?
Also dann nur rechtzeitig Antrag auf KBG bei seiner Krankenkasse (Versicherung bzw. Mitversicherung) stellen, ich würde raten: spätestens 1 Monat vor Ende deines KBG-Bezuges, besser gleich. Er gibt dann eh am Antragsformular an, ab wann er das KBG beziehen will (Tag nach letztem Tag deines Bezuges).
LG
S.
babulein3
05.08.2004, 11:24
naja, er bekommt ja vom Heer die Weiterbildung bezahlt und er bekommt auch monatlich was dazu - glaubst geht das auch??
Was meinst du damit: er bekommt was dazu vom Heer?? Ist er beim Heer angestellt?? Oder??
Grundsätzlich:
Hat er steuerpflichtige Einkünfte während dem KBG-Bezug, dann muss er sich das durchrechnen, ob´s sich ausgeht. Ob das, was er erhält steuerpflichtig ist oder nicht, werdet ihr wahrscheinl. eh wissen, ansonsten müsste man beim Finanzamt nachfragen.
LG
S.
Berechnungsmethode findest du am KBG-Infoblatt. Stell sie dir aber gerne hier rein
Hi!
Die zuverdienstgrenze ist monatlich 1136 € brutto! Aber es gibt da eine frist bis wann man das anmelden muss. 2ter oder 3ter geb des kindes!
LG Petra
Bitte vergiss die vielerorts zu findenden monatlichen Grenzen, die sind bloße Orientierungshilfen und die gibt´s nur für Angestellte und Arbeiter.
Die Zuverdienstgrenze ist eine Jahresgrenze !!! Höhe € 14.600 - weder brutto noch netto, weil man eine Berechnungsmethode anwenden und dann dem Endbetrag die 14.600 gegenüberstellen muss.
Und es gibt keine eigentliche Frist für die Antragstellung, aber wenn er das KBG gleich nach dir beziehen will, muss er es mind. 1 Monat vorher beantragen. Er kann dann bis zum 36. Lm beziehen (viell. meint Quaxi das)
LG
S.
nein!
Wenn man sich zb 6 monate bis zum schuleintitt ausparen will muss man das auch schon vorher bekanntgeben sonst verfällt das kbg!
LG Petra
babulein3
05.08.2004, 16:56
ist schon erledigt *freu*
danke für eure Hilfe
lg Silvia
Quaxi99: Bitte!! Du verwechselst da was gewaltig und darum sind deine Aussagen FALSCH!
Beim ECHTEN Kinderbetreuungsgeld (das gibt es nur für Kinder die AB 1.1.2002 geboren werden/wurden) gibt´s KEIN AUFSCHIEBEN.
Du meinst das KARENZGELD (gab es für Geburten bis 31.12.2001), denn nur da gab es ein Aufschieben der Geldleistung.
Jetzt ist ein Aufschieben nur mehr im Arbeitsrecht möglich, aber nicht beim KBG!!
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