Steffie
17.07.2004, 11:22
Hallo ihr!
Lt. Info der WGKK, Andreasgasse bekommt zusätzlich zum Wochengeld berechnet aus dem KGB + zusätzl. Wochengeld aus den letzten 3 Monaten einer Teilzeitbeschäftigung auch das Kinderbetreuungsgeld bis zur Geburt des nächsten Kindes.
Im Folder der WGKK wird aber darauf hingewiesen, dass bei Bezug eines Wochengeldes der Anspruch auf das KBG ruht. Auch im Zuge eines direkten Telefonates mit der WGKK gab es widersprüchliche Auskünfte, die eine Dame sagt ja, die andere nein. ALSO BITTE WAS STIMMT JETZT??? :confused: Wer kennt sich da aus und hat das KBG TROTZ Wochengeld aus KBG und zusätzl. Wochengeld aus der Beschäftigung erhalten???
Bitte dringend um Info.
Liebe Grüße
Steffie
Lt. Info der WGKK, Andreasgasse bekommt zusätzlich zum Wochengeld berechnet aus dem KGB + zusätzl. Wochengeld aus den letzten 3 Monaten einer Teilzeitbeschäftigung auch das Kinderbetreuungsgeld bis zur Geburt des nächsten Kindes.
Im Folder der WGKK wird aber darauf hingewiesen, dass bei Bezug eines Wochengeldes der Anspruch auf das KBG ruht. Auch im Zuge eines direkten Telefonates mit der WGKK gab es widersprüchliche Auskünfte, die eine Dame sagt ja, die andere nein. ALSO BITTE WAS STIMMT JETZT??? :confused: Wer kennt sich da aus und hat das KBG TROTZ Wochengeld aus KBG und zusätzl. Wochengeld aus der Beschäftigung erhalten???
Bitte dringend um Info.
Liebe Grüße
Steffie