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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : arbeitslose nach bezug von kbg



latella
12.07.2004, 14:01
tät mich rein theoretisch interessieren:
hat frau nach dem bezug von kbg anspruch auf arbeitslosengeld, wenn vorher ganz normal gearbeitet wurde oder gilt frau dann als nicht arbeitslose (unbezahlbare, haha) hausfrau?

silvie
12.07.2004, 16:14
Hallo!

Soferne man richtiges KBG bezieht (Geburt des Kindes nach 1.1.2002), so braucht man durch das KBG nicht seine Alogeld-Anwartschaften auf. Erfüllt man die Voraussetzungen für das Alogeld (Anwartschaften, arbeitswillig, arbeitsfähig, verfügbar und arbeitslos), so kann man während des KBG (Achtung hier zählt das Alogeld als Zuverdienst) oder auch danach das Alogeld beziehen. Man muss aber zum AMS und dort einen Alogeld-Antrag stellen. Für die Verfügbarkeit am Arbeitsmarkt ist während des KBG-Bezuges wicchtig, dass man nachweislich das Kind von jemanden anderen betreuen lässt (egal ob Kiga oder Oma, etc..).
LG
S.

latella
13.07.2004, 08:43
danke silvie! hab zwar bei gott nicht vor, in der arbeitslosen zu versinken (freue mich im gegenteil schon wieder drauf, die hausfrauenmühle auf ein wenig abstand zu halten), das rein theoretische wissen aber beruhigt!