PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kindergeld - MuKi Pass



iru
18.06.2004, 16:06
Hallo! Man muss doch dem Finanzamt 5 Mu Ki Pass Untersuchungen vorweisen bevor das Kind 18 Monate alt ist, sonst bekommt man kein Kindergeld mehr. Fahr ich da mit dem Muki Pass aufs Finanzamt oder kann ich das kopieren und schicken? Wie macht ihr das?
LG iru

irene1967
18.06.2004, 16:51
Hallo! Man muss doch dem Finanzamt 5 Mu Ki Pass Untersuchungen vorweisen bevor das Kind 18 Monate alt ist, sonst bekommt man kein Kindergeld mehr. Fahr ich da mit dem Muki Pass aufs Finanzamt oder kann ich das kopieren und schicken? Wie macht ihr das?
LG iru

hallo :)

also, ich hab mir diese beiden seiten zur sicherheit kopiert - dann hab ich die originalseiten eingeschrieben an die GKK - Karenzstelle .. in der Andreasgasse geschickt!

liebe grüße,

lilapause
18.06.2004, 18:31
also mir wurde gesagt, das gibt es nicht mehr. Wurde abgeschafft, gilt nur bis zu einem bestimmten geburtsjahr. meine ist 2002 geboren. daher nein!!

lisi1981
18.06.2004, 18:39
also mir wurde gesagt, das gibt es nicht mehr. Wurde abgeschafft, gilt nur bis zu einem bestimmten geburtsjahr. meine ist 2002 geboren. daher nein!!

man muss das trotzdem einschicken!!! sonst bekommt man nach einer gewissen zeit nur mehr die hälfte vom kinderbetreuungsgeld!!!!

irene1967
18.06.2004, 18:40
also mir wurde gesagt, das gibt es nicht mehr. Wurde abgeschafft, gilt nur bis zu einem bestimmten geburtsjahr. meine ist 2002 geboren. daher nein!!

puh! da würd ich mich aber vorher lieber persönlich noch erkundigen, BEVOR du einen termin versäumt hast! mich hat sogar der kinderarzt drauf aufmerksam gemacht, dass ichs gleich schicken soll!
allerdings - solche änderungen müssen sich nicht gleich überall durchsprechen! ;)

mama_daniel
18.06.2004, 20:26
abgeben / hinschicken (ich habs persönlich hingebracht - wir kennen doch die liebe post) musst du es in der Andreasgasse, sonst bekommst du ab dem 21 monat nur noch das halbe geld!
mutter-kind-pass-bonus gibt es keinen mehr - das waren ca. 2.500 ATS - wenn du alle untersuchungen gemacht hast - schade aber leider gibt es den bonus nicht mehr!
lg sabine ;)

VeroLisa
18.06.2004, 20:51
*Gebetmühlean* Nein, den Zuschuß vom Finanzamt bekommen nur die bis Ende 2001 Gebohrenen. 2002er Jahrgänge und Jüngere bekommen, wenn nicht alle vorgesehenen Untersuchungen gemacht wurden bzw. nicht nachgewisen wurden, danach nur noch die Hälfte des Kinderbetreuungsgeldes. In diesem Fall müssen die Untersuchungen bei der zuständigen Krankenkasse durch die vom Gyn bzw. KA abgestempelten Seiten hineten im MuKiPaß nachgewiesen werden. *Gebetsmühleaus*
LG
Lisa

GirlOhneNamen
18.06.2004, 21:17
Achtung:
Um Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld in voller Höhe ab dem 21. Lebensmonat (für Geburten ab 1. Jänner 2002) zu haben, müssen alle bis zur Vollendung des ersten Lebensjahres vorgesehenen Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen (sowohl der Schwangeren als auch des Kindes) durchgeführt werden.

Für den Bezug von Kinderbetreuungsgeld (für Geburten ab 1. Jänner 2002) sind die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen bis zum Ende des 18. Lebensmonats des Kindes nachzuweisen, da ansonsten nur das halbe Kinderbetreuungsgeld gebührt (ab dem 21. Lebensmonat des Kindes).


Als Nachweis für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen senden Sie die zwei Formblätter aus dem Mutter-Kind-Pass im Original vor dem Ende des 18. Lebensmonat des Kindes eingeschrieben an den zuständigen Krankenversicherungsträger.

alias Floh
18.06.2004, 21:29
also mir wurde gesagt, das gibt es nicht mehr. Wurde abgeschafft, gilt nur bis zu einem bestimmten geburtsjahr. meine ist 2002 geboren. daher nein!!


Vorsicht! Das verwechselst Du bestimmt mit dem Mutter-Kind-Pass-Bonus! Unbedingt hinbringen oder schicken!!!!!!!!

silvie
21.06.2004, 17:47
Hallo!

Und nicht vergessen: schauen, dass der Arzt die Formblätter immer abstempelt und unterschreibt und: Hebammenuntersuchungen werden nicht anerkannt, sondern nur ärztliche Untersuchungen!

LG
S.

Lissi
21.06.2004, 18:19
Alissa ist ja jetzt über ein Jahr und ich habe bis jetzt alle MUKI Untersuchungen machen lassen.Kann ich das jetzt schon hinschicken oder erst zum 18 Lebensmonat??

silvie
22.06.2004, 15:02
Hallo!

Die letzte Mu-Ki-Pass-Untersuchung, die für das KBG relevant ist, ist zw. dem 10. und 14. Lebensmonat.
Wenn du alle Untersuchungen hast und alle Stempel mit Unterschriften vom Arzt/von den Ärzten auf den Foirmblättern (ganz hinten im Pass), so trennst einfach die Blätter raus, machst eine Kopie und schickst die Originalseiten eingeschrieben zu deiner Krankenkasse (eventuell kurzes Begleitschreiben. Abschnitt aufheben mit den Kopien.

Dann hast du es hinter dir und musst später nicht dran denken.
Es kommt zwar ca. im 16. Lm eine Erinnerung von der GKK, aber wenn die aus welchen Gründen auch immer nicht ankommt, dann kannst du Probleme bekommen.

LG Alles Gute
S.

islandfee
22.06.2004, 16:01
hebammenuntersuchungen werden anerkannt. hab extra nachgefragt in der schwangerschaft.

silvie
22.06.2004, 18:49
Hallo!

Ich weiß nicht wo du nachgefragt hast, aber das stimmt leider nicht!
Hebammenuntersuchungen werden als KBG-relevante Mu-Ki-Pass-Untersuchungen NICHT anerkannt. Das war auch schon früher beim Mutter-Kind-Pass-Bonus so.
Und auch wenn du in den Mu-Ki-Pass selbst reinschaust, wirst du bemerken, dass nur von "ärztlichen Untersuchungen" und von "Stempel und Unterschrift des Arztes" und nichts von Hebamme lesen. Im Hebammengesetz ist zwar vorgesehen, dass Hebammen bestimmte Untersuchungen machen dürften, da steht aber auch unbeschadet der Bestimmungen des FLAG, was bedeutet, dass eben bezüglich des KBG anderes vorgesehen sein kann. Was auch so ist.
Bitte nicht darauf verlassen! Denn die Untersuchungen kannst du nicht nachholen und dann stehst du ab dem 21. Lm deines Kindes nur mit dem halben KBG da.

LG
S.

putzi
25.09.2005, 18:38
und was ist wenn man vergessen hat das zu abschicken kann man das noch nachholen?

silvie
26.09.2005, 09:00
Hat man alle Unterusuchungen und nur vergessen die Formblätter abzugeben, dann wird die GKK erst mal das KBG halbieren ab dem 21. Lm.
Es hat aber eine Gesetzesänderung gegeben: du kannst die Blätter nachbringen (bis 3. geburtstag) und bekommst das KBG wieder voll und das Halbierte nachgezahlt.

LG
S.