Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss zu KBG
petzibär
18.06.2004, 07:10
Ha ihr den beantragt und wenn ja bekommt mann einen bescheit das es genämigt wird http://www.mysmilie.de/smilies/verwirrt/img/018.gif
Andromache
18.06.2004, 08:14
du weißt aber eh, dass das nur ein "kredit2 der stadt wien ist, der zurückzuzahlen ist, sobald es euch finanziell besser geht?!
amydarling
18.06.2004, 10:34
den kannst du auch auf der gebietskrankenkasse beantragen, die genehmigung erfolgt auf dem gleichen weg wie beim kinderbetreuungsgeld, also per post!
petzibär
19.06.2004, 09:57
den kannst du auch auf der gebietskrankenkasse beantragen, die genehmigung erfolgt auf dem gleichen weg wie beim kinderbetreuungsgeld, also per post!
Danke für die info
Hallo!
Der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld (KBG) ist eine Art Kredit, der auf jeden Fall zurückgezahlt werden muss. Man hat nur dann Anspruch, wenn man die Zuverdienstgrenze von € 5.200 pro Kalenderjahr (ab 2004) nicht übersteigt. Die Berechnung dieser Zuverdienstgrenze ist dieselbe, als die beim KBG selbst.
Bist du unter den € 5.200 (entspricht etwa der Geringfügigkeitsgrenze), so kannst du den Zuschuss bei deiner zuständigen GKK beantragen. dazu gibt´s ein extra Antragsformular. Du bekommst dann eine Mitteilung, ab wann du den Zuschuss bekommst und wie hoch er ist (€ 6,06 täglich, also etwa € 180 pro Monat).
Um die Zuverdienstberechnung musst du dich selber kümmern. Die GKK prüft die Einhaltung im nachhinein. Übersteigst du die Grenze, so musst du den gesamten Zuschuss für das bertreffende Jahr zurückzahlen (Aber: heuer abgeschafft: Keine Zinsen!).
Lebst du in einer Partnerschaft, so gibt´s auch für den Partner Zuverdienstgrenzen!
Rückzahlung:
Hat dir der Zuschuss gebührt, so prüft das Finanzamt jedes Jahr das Einkommen der Person, die den Zuschuss zurückzahlen muss. Bei Alleinerzieher muss der andere Elternteil zurückzahlen; bei Partnerschaften muss man das gemeinsam tun.
Man muss aber nicht alles auf einmal zurückzahlen, sondern erstens nur dann, wenn man mit dem Einkommen des Jahres eine best. Grenze übersteigt und zweitens dann auch nur bestimmte Prozente des Jahreseinkommens.
Informiere dich genau unter www.bmsg.gv.at (Fachbereiche/Familie/Leistungen/Kinderbetreuungsgeld), da findest du auch das Zuschuss-Antragsformular. Du kannst aber auch beim Familienservice anrufen unter 0800 240 262 - Gratisnummer.
Alles Liebe
S.
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