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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderbetreuungsgeld



petzibär
02.06.2004, 07:23
habe da eine frage
ich hoffe ihr könnt mir helfen
ich könnte ab juli für eine firma anfangen zu arbeiten nur das problem da wäre ich selber für den umsatz zuständig also so zu sagen selbständig darf ich das oder nicht was meint ihr

sahannya
02.06.2004, 08:31
natürlich, aber du solltest unter 14600 euro brutto bleiben!
achtung die sva-beiträge mußt du zum umsatz dazurechnen nach der einnahmen-ausgaben rechnung. oder wenn du viel zu viel dazu verdienst kannst du auch auf einzelne monate kbg verzichten, die dann nicht mitzählen!
lg babsi

petzibär
02.06.2004, 08:43
Danke

Mona099
02.06.2004, 12:13
ich würd mich da genauer erkundigen - könnt heikel sein

zb. darfst du schon mal nicht während der karenz für eine firma aus der selben branche arbeiten (wegen konkurrenzverbot), auch selbständige handelstätigkeiten darf man nicht machen, glaub ich. müsst ich aber genau nachlesen, weiss ich jetzt auswendig nicht

du musst auch unter der geringfügigkeitsgrenze von eur 316,-- monatlich bleiben, damit du den vollen kündigungsschutz während der karenz bei deinem karenzierten AG behältst. willst du darüber verdienen, musst du um dessen zustimmung ersuchen.

die grenze mit eur 14.600,-- bezüglich KBG stimmt, jedoch sind karenz und KBG zwei verschiedene paar schuhe!!!

silvie
29.06.2004, 21:40
Zum KBG (Geldanspruch):

Die Berechnung der Zuverdienstgrenze erfolgt so, wenn du im betreffenden Kalenderjahr nur selbstständige Einkünfte hast und keine anderen:

steuerpflichtiger Gewinn ( Nicht Umsatz! Sondern Einnahmen minus Ausgaben; so wie du es für die Finaz machst bez. Steuererklärung) plus im Kalenderjahr vorgeschriebene Sozialversicherung muss unter 14.600 € sein.

Beziehst du nicht das ganze Jahr KBG, dann gibt´s folgende Möglichkeit der Berechnung (man muss hier aber der KK eine Zwischeneinnahmen-Ausgaben-Rechnung für die Zeit des KBG-Bezuges vorlegen:
Steuerpflichtiger Gewinn während des Bezuges von KBG
dividiert durch die Anzahl der Bezugsmonate des betreffenden Kalenderjahr
mal 12
plus die für das gesamte Kalenderjahr vorgeschriebenen Sozialversicherungsbeiträge.
Mit dem Endbetrag müssen Sie unter € 14.600 bleiben.

Hast du noch Fragen? Die beim Familienservice geben Auskünfte: 0800 240 262 - gratisnummer.

LG
S.

Q
29.06.2004, 23:14
du musst auch unter der geringfügigkeitsgrenze von eur 316,-- monatlich bleiben, damit du den vollen kündigungsschutz während der karenz bei deinem karenzierten AG behältst. willst du darüber verdienen, musst du um dessen zustimmung ersuchen.


Diese Rechtsauffassung ist umstritten. Die Rechtsfolge des Verlustes des Kündigungsschutzes ist nirgends festgeschrieben.

Mona099
06.07.2004, 20:24
bist du sicher?
ich musste lt. AK einen job deswegen sausen lassen...

silvie
06.07.2004, 20:53
Es stimmt, dass dies nicht explizit geregelt ist, laut herrschender Lehre und Ansicht des Arbeitsministeriums soll es lt. AK aber so sein. Ergibt sich aus Treuepflicht gegenüber Dienstgeber.
LG
S.