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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Berufung - Nachzahlung erhöhte Familienbeihilfe



lolo0912
06.05.2010, 13:40
Hallo:winken:, habe soeben die Bewillung für die erhöhte Familienbeihilfe erhalten. Wegen seines Autismus, der ja schon seit Geburt da ist, habe ich den Antrag rückwirkend ab Geburt (5 Jahre) beantragt. Jetzt sehe ich den Befund wo erst ab März 2010 Rückerstattet wird?:(
Habe am zuständigen Finanzamt angerufen, da hat keiner eine Ahnung :boes:und niemand konnte mir Auskunft geben, wie das jetzt mit der Nachzahlung der letzten Jahre ist.
Meine Frage: Wie kann ich in Berufung gehen, gibt es da irgendwelche Formulare, - steht ihm das Geld den nicht zu? - hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht, und einen positiven Berufungsbescheid dann erlangt?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Danke:)

spechti
06.05.2010, 14:14
Hallo:winken:, habe soeben die Bewillung für die erhöhte Familienbeihilfe erhalten. Wegen seines Autismus, der ja schon seit Geburt da ist, habe ich den Antrag rückwirkend ab Geburt (5 Jahre) beantragt. Jetzt sehe ich den Befund wo erst ab März 2010 Rückerstattet wird?:(
Habe am zuständigen Finanzamt angerufen, da hat keiner eine Ahnung :boes:und niemand konnte mir Auskunft geben, wie das jetzt mit der Nachzahlung der letzten Jahre ist.
Meine Frage: Wie kann ich in Berufung gehen, gibt es da irgendwelche Formulare, - steht ihm das Geld den nicht zu? - hat jemand die gleiche Erfahrung gemacht, und einen positiven Berufungsbescheid dann erlangt?
Ich hoffe Ihr könnt mir helfen
Danke:)

erstmal gratuliere!:love:

allerdings mit der berufung kann ich dir leider auch nicht weiterhelfen, denn bei uns wurde damals (allerdings haben wir ein jahr später beantragt) alles bis zur geburt erstattet.

Ghandi
06.05.2010, 14:15
Das Finanzamt ist nur die auszahlende Stelle, bewilligt hat es wahrscheinlich das Bundessozialamt, zumindest in OÖ. ist das so. Dort würde ich mich erst mal hinwenden.

lolo0912
06.05.2010, 14:38
Super, werde ich gleich machen!!!!! Bin schon etwas sauer, kann hier den nichts ohne nachbohren und bitten und betteln funktionieren, muss man immer auf Knien bitten das man zu seinen Recht kommt.!? Trotzdem danke werde gleich mal anrufen

Lunica
06.05.2010, 16:57
hallo Lolo!

Also bei uns war das so: Ich habe 2 Aspies, habe jetzt an Ostern erst den Antrag gestellt, habe mich vorher nicht getraut :o, weil sie ja für mich "normal" sind, bin selber Aspie und habe in meiner Familie Aspies, also fällt da ein Verhalten nicht so auf, weil so tics usw.. Augen sehn usw... mögen wir ja alle nicht und naja:o

Mein Großer Sohn, hat es rückwirkend bis Sept. 2005 erhalten und mein Kleiner aber nur bis Sept 2008. Du kriegst es ab dem Zeitpunkt wo du vorlegen kannst, das Probleme aufgetreten sind, die so gravierend waren, dass du zum (bei uns AKS) oder Arzt gehen musstest. Sonst reklamiere ich gleich auch... War mit dem Kleinen nämlich schon in der Spielgruppe 2006 beim Arzt, wegen seiner Sprachverzögerung und fehlendem Sozialverhalten...

Also so war das bei uns, in 2 Wochen haben wir wieder Termin wegen Pflegegeld... das kannst du auf jedenfall auch beantragen, zu mir hat die beim Amt gesagt, alles beantragen, absagen kann man immer, aber probieren auch ;)

LG Lunica

fr4tz
06.05.2010, 18:09
Soweit ich weiß gilt das Datum des ersten Befund in dem steht dass dein Kind
eine Behinderung hat. Ab diesem Zeitpunkt bekommst du die erhöhte Familienbeihilfe.

Ghandi
06.05.2010, 18:28
Soweit ich weiß gilt das Datum des ersten Befund in dem steht dass dein Kind
eine Behinderung hat. Ab diesem Zeitpunkt bekommst du die erhöhte Familienbeihilfe.

Bei uns war es auch so!
Wobei wenn sich nachweisen lässt, dass die Behinderung schon von an Geburt bestanden hat, müsste man es auch ab Geburt bekommen. Wobei das sicher Interpretationssache ist, wenn die Auffälligkeiten erst später sichtbar waren

Cat-Steve
06.05.2010, 18:30
Soweit ich weiß gilt das Datum des ersten Befund in dem steht dass dein Kind
eine Behinderung hat. Ab diesem Zeitpunkt bekommst du die erhöhte Familienbeihilfe.

Ja, wobei wir den Befund über Annabelles genetische Veränderung erst mit 20 Monaten bekommen haben, dann aber rückwirkend die erhöhte FBH ab Geburt nachbezahlt wurde.

Es geht also schon um den Moment, ab dem die Ursache der Behinderung besteht. Auffällig war sie nämlich eigentlich erst ab einem Jahr bzw. hat sie ab diesem Zeitpunkt Therapien bekommen.

Wobei ich mich sicher nicht beschwere - war mir damals hochwillkommen!

lolo0912
06.05.2010, 19:06
Hallo, nun da es sich bei Oliver um eine angeborene genetische wahrnehmungsstörung handelt, dachte ich schon dass er es rückwirkend bekommt, steht ja auch im Befund der autistenhilfe. Erste auffälltigkeiten hatten wir im muki Pass mit Dez 2005 wo schon bei psychischer Entwicklung und verhaltensauffälligkeit ein? Steht Diagnose: sprachentwicklungsverzögerung. Danach mündlich die Diagnose einer pasychologin auf Autismus. Haben Logo und ergo über ein Jahr gemacht. Leider ohne Erfolge. Wollte damals mein kind nicht Abstempeln lassen und habe nichts beantragt. Mit der Einschulung wurde er dann als integrationskind eingestuft und Somit konnte ich ihn ja nicht mehr "schützen"! Habe jetzt im Februar eine schriftl diagnose bekommen mit der ich wieder eingereicht habe ( hatte letzten Oktober schon eine Ablehnung bekommen). Lange Rede kurzer Sinn : Auffälligkeiten sind schon da seit er 2 ist - wäre es sinnvoll für die Berufung den Befund schriftl. Von der erste Psychologin zu holen? Danke für eure antworten:-)!!!!!!

PULANDEVY
06.05.2010, 19:20
Ich nehme an, dass die Begutachtung beim Bundessozialamt erfolgt ist. Dort würde ich an deiner Stelle nachfragen. Viel Erfolg

Ghandi
06.05.2010, 19:46
Wie alt ist denn dein Kind?
Ich denke ab Geburt wird schwierig, weil man sie, soviel ich weiß, längstens 5 Jahre zurück beantragen kann, das wäre dann 2005!

lolo0912
06.05.2010, 20:09
Oliver ist jetzt 7 Jahre. Ich weiß das es max. 5 Jahre rückwirkend geht, davor hätte ich aber ohnedies keine Befunde. Ja bundessozialamt haben wir das Gutachten gehabt. Denkt ihr soll ich gleich persönlich hinfahren?

Sonja5
06.05.2010, 20:20
Oliver ist jetzt 7 Jahre. Ich weiß das es max. 5 Jahre rückwirkend geht, davor hätte ich aber ohnedies keine Befunde. Ja bundessozialamt haben wir das Gutachten gehabt. Denkt ihr soll ich gleich persönlich hinfahren?

von der ersten psycho befund holen und schriftlich einspruch erheben in dem du bis 2005 forderst

lolo0912
07.05.2010, 14:12
Sooo, habe heute einen Behördenmarathon hinter mich gebracht- war erst am Bundessozialamt, die sind nur für die Untersuchungen zuständig, nicht aber für die Zahlung - dann Finanzamt. Habe dort ein Formular für die Berufung zum ausfüllen bekommen. Bei der Begründung, warum ich in Berufung gehen möchte, habe ich geschrieben, dass mein Sohn Autist ist, das es sich dabei um eine angeborene Krankheit handelt, die nicht heilbar ist und das ich somit die erhöhte Familienbeihilfe ab 2005 beantrage.
Bekomme jetzt wieder ein Schreiben vom Bundessolzialamt - dann wieder Kontrolluntersuchung :mad:- dann wieder warten auf den Bescheid vom Finanzamt!:confused:
Wenn sich die Herrschaften in den Ämtern etwas mehr mit ihren Unterlagen befassen würden, würden die sich und wir uns einige unnötige Rennerein ersparren!!!!!:(
Ich danke Euch aber recht herzlich für Eure Info`s:hug: (bin gespannt, ob die Berufung etwas gebracht hat!)

Lunica
08.05.2010, 09:49
wünsch dir Glück, ich habe leider nicht die Nerven dazu mich zu regen, bei meinen Söhnen ist es ja auch so wie bei dir für den Kleinen hab ich erst ab Schuleintritt obwohl ich schon 2 Jahre eher bei dem Arzt war aber eben nie etwas schriftliches...

Cat-Steve
08.05.2010, 10:38
Hallo,

hier habe ich ein Urteil des UFS (das ist jene Behörde, die über Deine Berufung entscheiden wird) zum Thema gefunden: https://findok.bmf.gv.at/findok/link?bereich=ufs-tx&gz=%22RV%2F0567-G%2F07%22

Grundaussage ist, dass bei einer Entwicklungsverzögerung bedingt durch Autismus (wobei bei dem betroffenen Kind wohl auch eine Frühgeburtlichkeit dazu kam) erst ab jenem Moment zu werten ist, wo sie >= 50% betragen hat - also nicht notwendigerweise ab der Geburt.

Sie werten z.B. Down-Syndrom anders (und ich bin mir nicht sicher, ob das wirklich gerecht ist).

lolo0912
08.05.2010, 11:30
:winken: Hallo, danke für den Link!!!! Habe mir gerade alles durchgelesen, was mir jedoch aufgefallen ist:

Ein Autismus wird daher ebenso nach der tatsächlichen Auswirkung beurteilt

und

dass für den Bezug der erhöhten FB nicht die Diagnose selbst, sondern das Ausmaß der Entwicklungsverzögerung mit entsprechender Einschätzung maßgebend ist.

Habe die ersten Auffälligkeiten schon im Muki Pass bei der 30-35 Lebensmonat- Untersuchung vermerkt, und von März 2005 einen Befund mit starker Entwicklungsverzögerung der Entwicklungsdiagnostik. Im Jänner 2006 haben wir dann die Diagnose "Autismus" bekommen im Zuge dessen Ergo und Logo für 1 Jahr gemacht. Zu dieser Zeit war er auch am Auffälligsten, ein kleiner Wirbelwind:drehauge:

Die Tatsache, dass ich also nicht von Geburt, sondern von dem Zeitpunkt, der ersten Diagnose berufe, denke ich könnte die Berufung etwas bringen, wobei ich mir natürlich nicht sicher bin. Mir kommt das alles etwas willkührlich vor: einer bekommt es aufgrund von Vermutungen (kenne ich persönlich!) und der Nächste muss kämpfen obwohl es offensichtlich ist!:mad: , Ist doch logisch: Autismus kommt und geht jeh nach Sternenkonstellation!
Wisst Ihr, wie lange es dauern wird, bis die Berufung durch ist?

Einen schönen Tag noch:winken: