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honeypie
19.05.2004, 21:10
... ein getrennter Vater für sein Kind Alimente zahlen? Bis es volljährig ist? Oder länger, wenn es studiert?

Teres
19.05.2004, 21:19
liebe honeypie:herz:

bis zur volljährigkeit oder schulabschluss, oder studiumsabschluss(ups, auch nur bis zu einem gewissen alter... weiß nicht, 25? oder so?).
wenn erwachsenes kind dann in eigener wohnung lebt, müssen beide ans kind zahlen: mutter und vater.
ab dem 18.LJ bekommt das kind das geld auf sein konto.

honeypie
19.05.2004, 21:25
Müssen? Echt? Mein Vater hat davon anscheinend nix gewusst ... bin allerdings kein Scheidungskind.

D. h. also, wenn Kind studiert, muss ein bestimmter Betrag ans Kind gezahlt werden - ist das auch bei Kindern in "aufrechter Bezeihung" so?

Danke! :herz:

Teres
19.05.2004, 21:32
Original geschrieben von honeypie
D. h. also, wenn Kind studiert, muss ein bestimmter Betrag ans Kind gezahlt werden - ist das auch bei Kindern in "aufrechter Bezeihung" so?
: ich gaube, das kind kann einen studiumsunterhalt von den eltern einklagen, insofern es nachweisen kann, dass es erfolgreich studiert.
aber gut kenne ich mich nicht damit aus.
jedenfalls gibts genügend klagsfälle in Ö zur zeit, was dieses thema betrifft.

honeypie
19.05.2004, 21:36
Danke dir! :)

Iris0205
19.05.2004, 22:33
wenn das Kind studiert bis zum vollendeten 27. Lebensjahr;)

Bunterkunt
21.05.2004, 21:44
im gesetzesdeutsch heist das: bis zur selbsterhaltungsfähigkeit. was immer das dann bedeuten mag?

Rosinchen
21.05.2004, 22:07
Das heißt im Normalfall, wenn das Kind einen Beruf hat und Geld verdient. Während der Lehre kann, bez wird der Unterhalt schon herabgesetzt, aber nicht vollkommen ausgesetzt, da das Kind zwar schon eigenes Geld verdient, aber noch nicht vollständig selbsterhaltungsfähig ist! Und wenn es halt studiert, dann halt bis so ca 27 Jahren, da gibt es sicherlich ein auf und ab! Und es hängt mit dem Studienerfolg zusammen!!!!

Enola
31.05.2004, 22:56
Wenn die Alimente über das JA bezahlt werden (Vater-JA-Mutter), und der Vater keinen Kontakt zum Kind hat, wie kann er erfahren, ob das Kind immer noch in die Schule geht/Lehre macht/studiert? Wird das vom JA überprüft und dem Vater mitgeteilt oder nicht?

DagmarR
05.06.2004, 11:54
Original geschrieben von Teres
wenn erwachsenes kind dann in eigener wohnung lebt, müssen beide ans kind zahlen: mutter und vater.Ich hab einmal von einem Fall gehört, da hat der Vater das Kind, das damals noch minderjährig war, bei seiner zweiten Frau, also der Stiefmutter zurückgelassen, aber keine Alimente gezahlt mit dem Argument, die Kindesmutter ist dafür zuständig. Diese Alimente gingen weiterhin auf sein Konto, er hat sie aber - bis auf ein paar Zerkwetschte jeden Monat - nicht an die Stiefmutter, die praktisch völlig allein für das "Kind" zuständig war, abgeführt. Die Stiefmutter hatte auch keinerlei Rechte. Dann haben sie es aber doch irgendwie geschafft, an Alimente und Rechte zu kommen, obwohl das "Kind" bei beiden Eltern aus taktischen Gründen polizeilich gemeldet wurde, damit sie sich aus der Alimentegeschichte herausreden können, aber wo es wirklich gewohnt hat, nicht. Dann ist er aber volljährig geworden, hat studiert, und alles hatte wieder seine Ordnung.