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lisi1981
03.05.2004, 11:28
leute, ich kenn mich nimmer mehr aus.
hab grad mit der va telefoniert - und da ich da jemanden schon dranhatte, hab ich gleich nochmals gefragt, wegen wochengeld usw.
so: wieviel beträgt nun das wochengeld??? die hat was von 180 % geredet. bekomm ich da jetzt das kindergeld (also ca. 400 euro) + wochenhilfe (= 180 % vom kindergeld)?
oder ist das wochengeld dann kindergeld + 80 % mehr?!
ich glaub, die am telefon und ich haben irgendwie aneinander vorbeigeredet ... weil ich kenn mich jetzt hinten und vorn nimmer mehr aus!?
du kriegst Kindergeld + 80 % also ca 730 Euro
hmm,du bekommst so viel wochengeld wie du Notstandshilfe bekommen würdest.
Wenn dein Zwerg dann da ist,bekommst du für ihn Kindergeld,aber für Jan nicht mehr!
Es ist überall ein Haken drin!
Ich hoff schon das du was bekommst,obwohl es ist schwerer bei verheirateten,ich hab 190 euro Notstandshilfe bekommen,aber da waren wir noch nicht verheiratet,hätt da auch weniger bekommen,aber wir haben das so gedreht das ich als untermieterin eingetragen war*gg*
Gehst am Besten zur Ak oder zur gkk und fragst da genauer nach wie und was jetzt,beim 2.kind bekommst ein bisserl mehr kindergeld,das ist aber auch alles!;)
Hallo!
Hier die gesicherte Info!
Für Jan erhälst du bis 1 Tag vor der Geburt deines 2. Babys Kinderbetreuungsgeld.
PLUS zusätzlich Wochengeld (= 180 % des KBG) die 8 Wochen vor der Geburt.
KBG + WG (180 % KBG).
Ab Geburt:
FamBeihilfe für beide Kinder (2 Mal € 325, 4 monatlich, also € 650,8 alle 2 Monate) und Wochengeld (180 % KBG),
nach WG dann nur mehr KBG
LG
S.
schnecke1974
03.05.2004, 12:24
du bekommst ab beginn des mutterschutzes wochengeld = kbg + 80 %,
in dem moment wo du anspruch auf wochengeld hast wird das kbg für den jan eingestellt, das bekommst du im nachhinein ausbezahlt, wenn das baby geboren ist und die gkk das datum der geburt hat.
hab mich schon genau erkundigt, da es bei mir so wie bei dir ist!!
gruß
Schnecke
susanne.f
03.05.2004, 12:29
Original geschrieben von silvie
FamBeihilfe für beide Kinder (2 Mal € 325, 4 monatlich, also € 650,8 alle 2 Monate) und Wochengeld (180 % KBG),
familienbehilfe sind ja nur 312 euro
Hab noch mal nachgerechnet und meine Rechnung stimmt:
1.) 2 Mal Fambeih f. Kinder unter 10 J = 2 Mal € 105,4 = € 210,8 monatl.
2.) 2 Mal Kinderabsetzbetrag (wird gem. mit Fambeih. ausbezahlt) = 2 Mal € 50,90 = € 101,8 monatl.
3.) Fambeih. Erhöhung für 2. Kind (Geschwisterstaffel ab 2002) = € 12,8 monatl.
Summe = 325,4 monatlich
Auszahlung alle 2 Monate = € 650,8 alle 2 Monate
LG
S.
aber lisi - du arbeitest noch nicht oder?
wie ist das dann bei mir? ich krieg ja auch bis zur geburt kbg für sophie. bin studentin, krieg ich auch wochengeld?? nein, oder?? :confused:
schnecke1974
03.05.2004, 13:56
wenn du studierst kriegst du kein wochengeld so weit ich weiß, kbg geht über in kbg, du hast ja vorher auch kein wochengeld bekommen, beim ersten oder???
Original geschrieben von happy
aber lisi - du arbeitest noch nicht oder?
wie ist das dann bei mir? ich krieg ja auch bis zur geburt kbg für sophie. bin studentin, krieg ich auch wochengeld?? nein, oder?? :confused:
Du bekommst auch 180% des Kindergeldes als Wochengeld.
Also 80% mehr.:)
Original geschrieben von leahrot
Du bekommst auch 180% des Kindergeldes als Wochengeld.
Also 80% mehr.:)
Uuups, sorry, das mit studieren habe ich überlesen.:rolleyes:
Hallo!
Man erhält NUR dann Wochengeld in Höhe von 180 % KBG, wenn man zu Beginn des Mutterschutzes für das nächste Kind noch KBG für´s erste Kind bezieht UND:
Für dieses erste Kind bereits Wochengeld bezogen hat (aus Einkommen vor der Geburt oder Alogeld z.B.).
LG
S.
schnuzimaus
03.05.2004, 14:20
Wie ist denn das bei mir???
Ich bin arbeitslos (mach über AMS noch ein Praktikum bis Ende Mai-aber im Grunde arbeitslos)
Ich weiß das man Wochengeld bekommt wenn man beim AMS gemeldet ist!
Aber wieviel wird das ca. sein????
Ich hab echt null Ahnung. Vielleicht kann mir ja auch jemand weiterhelfen.....:confused:
Liebe Grüße und danke schonmal
Original geschrieben von silvie
Hallo!
Man erhält NUR dann Wochengeld in Höhe von 180 % KBG, wenn man zu Beginn des Mutterschutzes für das nächste Kind noch KBG für´s erste Kind bezieht UND:
Für dieses erste Kind bereits Wochengeld bezogen hat (aus Einkommen vor der Geburt oder Alogeld z.B.).
LG
S.
ok, das hab ich mir eh gedacht... wäre ja zu schön gewesen ;)
Original geschrieben von schnuzimaus
Wie ist denn das bei mir???
Ich bin arbeitslos (mach über AMS noch ein Praktikum bis Ende Mai-aber im Grunde arbeitslos)
Ich weiß das man Wochengeld bekommt wenn man beim AMS gemeldet ist!
Aber wieviel wird das ca. sein????
Ich hab echt null Ahnung. Vielleicht kann mir ja auch jemand weiterhelfen.....:confused:
Liebe Grüße und danke schonmal
Bei dir ists gleich wie wenn du arbeiten würdest,du bekommst das wochengeld was du jetzt arbeitslose bekommst,ausser du lebst von der Notstandshilfe oder vom Sondernotstand,bekommen tust sicher was,wenn du verheiratet oder in einer Lebensgemeinschaft bist die länger als 10 Monate sind, wird halt der Lohn von deinem Mann(LG) auch noch angerechnet,das heisst du bekommst dann weniger!
So ich hoff ich hab dir geholfen,das ganze war halt bei mir so!
Original geschrieben von schnuzimaus
Wie ist denn das bei mir???
Ich bin arbeitslos (mach über AMS noch ein Praktikum bis Ende Mai-aber im Grunde arbeitslos)
Ich weiß das man Wochengeld bekommt wenn man beim AMS gemeldet ist!
Aber wieviel wird das ca. sein????
Ich hab echt null Ahnung. Vielleicht kann mir ja auch jemand weiterhelfen.....:confused:
Liebe Grüße und danke schonmal
ich war bei luca arbeitslos und hab weit mehr wochengeld als arbeitslosengeld bekommen:)
(könnte auf diese ominösen 180% kommen;))
greez tatjana
Hallo!
Das hier sind ABSOLUT juristisch einwandfreie Infos.
Also folgende Situation:
Wochengeldanspruch bei baby Nr. 1, dann KBG für Baby Nr. 1, dann wieder schwanger, dann Mutterschutzbeginn für Baby Nr. 2 während KBG für Baby Nr. 1.
Und: zusätzlich z.B. Teilzeit-Beschäftigung.
Du erhälst VOR GEBURT des Baby Nr. 2:
1.) KBG für Baby Nr. 1 bis 1 Tag vor Geburt des Babys Nr. 2 (wird aber eingestellt und nach Geburt erst auf einmal rückwirkend ausbezahlt).
PLUS
2.) Wochengeld für Baby 2 in Höhe von 180 % KBG (=KBG plus 80 %)
PLUS
3.) Wochengeld aus Teilzeitbeschäftigung: Durchschnittsverdienst der letzten 13 Kalenderwochen plus aliquot Sonedrzahlungen
Insgesamt also etwa (weil Tagesbetrag bei KBG):
436
+ 436 + 348 (WG = 180 % KBG)
+ XX (= Wochengeld aus Beschäftigung)
= ansehnlicher Betrag, gell?!
LG
S.
schnuzimaus
03.05.2004, 19:26
Danke dir für die Info.
Da wird´s leichter noch die letzten Möbel zu kaufen. Weil Arbeitslosengeld ist ja nicht wirklich der Hammer :(
Das mit dem Lohn vom LG wär mir echt neu - das hätt mir sicher schon wer gesagt (kenne auch arbeitslose Frauen, bei denen wár´s auch nicht so).
Liebe Grüße
schnecke1974
03.05.2004, 19:37
ACHTUNG;
lt GKK wird das KBG fürs erste Kind bis nur bis zum Wochengeldanspruch ausgezahlt, mit der Bestätigung von der Geburt bekommst Du im nachhinein das noch offenen KBG für Nr. 1! Denn wenn das Baby zb. 4 Wochen früher kommt müßtest Du das KBG wieder zurückbezahlen, deswegen wird es stillgelegt und im nachhinein, wenn Baby Nr. 2 da ist und die GKK einen genauen Termin hat auf den Tag genau ausgezahlt!
So hat mir das der Herr bei der KK erklärt!!
LG
Schnecke
hä?! heißt das jetzt man stellt mir das kbg für sophie 8 wochen vor der geburt ein?? das kanns ja wohl nicht sein! nachdem ich ja kein wochengeld krieg trifft das auf mich eh nicht zu - oder? sonst steh ich ja 8 wochen lang (oder länger) ohne geld da :eek:
schnecke1974
03.05.2004, 20:06
nachdem du keinen anspruch auf wochengeld hast, kriegst dein kbg ganz normal weiter!!!!
die Notstandshilfe wird auch auf den Verdienst des Göga/lg angerechnet,so auch das Wochengeld,zumindest bei uns ist so.
Ich denk das es auch überall anders so gerechnet wird,oder?!
Heißt das jetzt ich würde einen Monat quasi ohne geld dasitzen???
Sprich statt anfang des monats das Karenzgeld zu bekommen muß ich auf das Reine Wochengeld warten?????????
Mein Wochengeld beim ersten war weithöher als was ich notstandshilfe damals bekam
Statt 8000ATS bekam ich circa 12000ATS
Weilst ja keine Abzüge hast haben die mir damals erklärt.
Aber jetzt check ich das auch nicht weils sichs auch so blöd überschneidet.
Aber ich will mein geld jetzt und nicht erst im nachhinein auch wenn das blöd klingt
schnecke1974
03.05.2004, 20:50
das wochengeld bekommst normalerweise auch am anfang des monats, war bei mir auf jeden fall so, sowohl in wien als auch hier in oö!!!
Sabine.und.Emma
03.05.2004, 21:28
Original geschrieben von mami22
die Notstandshilfe wird auch auf den Verdienst des Göga/lg angerechnet,so auch das Wochengeld,zumindest bei uns ist so.
Ich denk das es auch überall anders so gerechnet wird,oder?!
Mit Notstandshilfe kenn ich mich nicht aus ... aber mein Wochengeld hat mit dem Verdienst meines Mannes gar nichts zu tun - und das wird auch in Deutschlandsberg so gerechnet ;)!
Hallo!
Wochengeld: da wird nichts vom Partner angerechnet!
Notstandshilfe: da gibt´s Anrechnung des Partnereinkommens, weil Leistung nur bei NOTsituation gezahlt wird, hat man einen Partner mit Verdienst und die Not ist reduziert.
Alogeld: keine Anrechnung des Partnereinkommens (bei Schnelldurchsicht des AlVG zumind. nicht gesichtet)
KBG: Einstellung nur, wenn du WG-Anspruch hast.
Und dann erhälst du eh dein Geld: Wochengeld in Höhe 180 % KBG = KBG plus 80 %.
Acid: glaub dir gerne, dass du alles willst, geht aber halt nicht.
LG
S.
Nein nein alles will ich nicht !!
Das wäre ja zu schön um wahr zu sein.
Aber wie funkt das dann krieg ich jetzt mein Karenzgeld diesen monat nicht und muß auf die Wochenhilfe bis ende des monats warten???
Meine Zahlungen werden dann ja mehr wegen der Mahnkosten und das sind ne menge das meint ich damit
Bis auf das das ich das einfach nicht check *blödbin*
Um genau zu sein normal hätte ich karenzgeldbezug bis 9.6.
und nun bin ich ab 21.5 in der Wochenhilfe also erklärts mir das mal einer das es auch ne Blonde versteht;) :D
schnecke1974
04.05.2004, 12:37
dann wirst du wohl anfang juni dein wochengeld kriegen einschließlich der paar tage, die du noch im mai bekommst, dafür wirst vielleicht ein paar euros kbg zurückzahlen müssen, die du von 21.05-31.05 ja schon erhalten hast!!!
denk ich mal!
lg
schnecke
Danke nochmal !
Na dann steh ich ja quasi einen Monat ohne Geld da *ggg*
schnecke1974
04.05.2004, 15:24
wieso stehst ein ganzes monat ohne geld da??? kbg kriegst ja jetzt erst oder??? wochengeld kriegst dann anfang nächstes Monat!!!
wie ist das eigentlich mit dem wochengeld wenn man selbständig ist?
Hallo!
Es sollte sich doch so ausgehen mit dem KBG-Einstellen und WG-Auszahlung, dass man kein Monat ohne Geld ist. Man erhält nur statt KBG dann WG und nach Geburt das KBG rückwirkend.
Dieses gleichzeitige KBG und WG in Höhe von 180 % KBG gilt NUR für ECHTE KBG-Kinder!!!!!
Liebe Acid: die oben genannte Möglichkeit das KBG für das erste Kind und das Wochengeld in Höhe von 180 % für das 2. Kind gleichzeitig zu beziehen (auch wenn KBG ersrt rückausgezahlt wird), gilt daher leider NICHT FÜR DICH.
Grund:
Du erhälst Karenzgeld und kein Kinderbetreuungsgeld für dein erstes Kind (Geburt VOR 1.1.2002).
Bei dir ist die Rechtslage so:
Beginn Mutterschutz = Karenzgeld aus und Wochengeld beginnt. Höhe Wochengeld = 180 % des Karenzgeldes.
Liebe Aitsch:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben auch Selbsstständige Anspruch auf Wochengeld. Dieses Wochengeld ist jedoch ein Fixbetrag.
Freie Dienstnehmerinnen (§ 4 Abs. 4 ASVG Pflichtversicherte) erhalten Wochengeld in Höhe von etwa € 7 täglich.
Selbstständige erhalten im Rahmen des § 102a GSVG Betriebshilfe. Sie haben also Anspruch, dass eine Person, die die SV der Gewerbl. Wirtschaft eine geeignete Aushilfskraft bereit stellt. Nur als Ausnahme ist hier eine Geldleistung (Wochengeld) vorgesehen. Höhe: € etwa 22,5 täglich. Für Bäuerinnen gilt nach BSVG dasselbe.
LG
S.
ger06.shel
24.04.2006, 18:57
ACHTUNG;
lt GKK wird das KBG fürs erste Kind bis nur bis zum Wochengeldanspruch ausgezahlt, mit der Bestätigung von der Geburt bekommst Du im nachhinein das noch offenen KBG für Nr. 1! Denn wenn das Baby zb. 4 Wochen früher kommt müßtest Du das KBG wieder zurückbezahlen, deswegen wird es stillgelegt und im nachhinein, wenn Baby Nr. 2 da ist und die GKK einen genauen Termin hat auf den Tag genau ausgezahlt!
So hat mir das der Herr bei der KK erklärt!!
LG
Schnecke
nur eine frage..ich bin normalerweise noch bis märz 2007 im karenz bin aber jetzt in der 28.SSW schwanger.hab diese bestätigung vom FA schon abgegeben.und die frage ist,weißt du wieviel dir da noch auszahlen?wie wird es ausgerechnet?
orchidee
16.06.2006, 15:36
Aha, ich seh schon da bin ich nicht die Einzige die sich diesbezüglich nicht gut auskennt. *schäm*
Ich hab von einer Freundin gehört, dass man, wenn man nicht verheiratet ist, zum Kinderbetreuungsgeld (436,-) die Familienbeihilfe (103,- + 51,-) UND dann noch etwas bekommt. Sie hat gesagt das wäre das Kindergeld, aber Kindergeld = Kinderbetreuungsgeld = Karenzgeld oder nicht? :confused:
Also was bekommt man jetzt alles?:confused: Gibt sonst noch irgendwelche Beihilfen um die man ansuchen könnt? Weil ansuchen kann man ja alles, nur is halt die Frage was man davon im Endeffekt tatsächlich bekommt. :D
Dagmar-Rehak
16.06.2006, 15:52
Familienbeihilfe (pro Monat):
0-3: 105,40
3-10: 112,70
10-19: 130,90
ab 19: 152,70
Zuschlag für behindertes Kind: 138,30
plus für das 2. Kind: 12,80
plus für das 3. und jedes weitere Kind: 25,50
Kinderabsetzbetrag: 50,90 pro Kind (wird MIT der Familienbeihilfe ausbezahlt)
Kinderbeutreuungsgeld 14,53/Tag
Zuschuss zum Kinderbeutreuungsgeld: 6,06/Tag
Mehrkindzuschlag für jedes dritte und weitere Kind, für das Familienbeihilfe bezogen wird: 36,40/Monat (wird mit der Arbeitnehmerveranlagung bzw. Einkommensteuererklärung jährlich im Nachhinein ausbezahlt)
orchidee
18.06.2006, 21:13
@Dagmar
Ja DAS is ma alles klar, wollt nur wissen ob es außerdem noch etwas gibt. ;)
Und ich dachte schon an Auferstehung :rolleyes: :D
Dabei ist das wieder mal ein Uraltthread...
Alpha.Centauri
18.06.2006, 21:17
Und ich dachte schon an Auferstehung :rolleyes: :D
Dabei ist das wieder mal ein Uraltthread...
*hexhex* :D
aber mich nervt das blöde uraltfredausgrabn auch schon! warum kann man net gleich einfach nachfragen? anstatt dann irgendwo was uuuuuuraltes raufzuschupfen?
orchidee
18.06.2006, 21:31
*hexhex* :D
aber mich nervt das blöde uraltfredausgrabn auch schon! warum kann man net gleich einfach nachfragen? anstatt dann irgendwo was uuuuuuraltes raufzuschupfen?
Sorry, ich dachte besser die Suchfunktion benutzen alls 100 Threads zum selben Thema eröffnen. Wird halt in den meisten anderen Foren so gehandhabt und auch gewünscht. ;)
Alpha.Centauri
18.06.2006, 21:32
Sorry, ich dachte besser die Suchfunktion benutzen alles 100 Threads zum selben Thema eröffnen. Wird halt in den meisten anderen Foren so gehandhabt und auch gewünscht. ;)
.. in diesem fall hats eh nur MICH gfetzt ... die anderen wissen, warum :D
orchidee
18.06.2006, 21:35
.. in diesem fall hats eh nur MICH gfetzt ... die anderen wissen, warum :D
Aber grundsätzlich ist es hier auch so, oder? :confused:
Dagmar-Rehak
18.06.2006, 22:00
Sorry, ich dachte besser die Suchfunktion benutzen alls 100 Threads zum selben Thema eröffnen. Wird halt in den meisten anderen Foren so gehandhabt und auch gewünscht. ;)Auchfind.
Allein zum chinesischen Empfängniskalender gibt's 474 Freds. Das nervt.
orchidee
18.06.2006, 22:02
Auchfind.
Allein zum chinesischen Empfängniskalender gibt's 474 Freds. Das nervt.
Seh ich auch so. Na also, dann hamma das auch besprochen. :D
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