PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zuschuss zum KINDERGELD???



Izzy
26.04.2004, 21:26
hallihallo -

upsala, sieht irgendwie so aus, als würde ich schon langsam von patchworkfamilie-mama zur alleinerziehenden mutieren ;) (obwohl, patchwork bleibt's dann immer noch).

meine frage: ist der zuschuss zum kindergeld ein fixer betrag n(wenn ja, wie hoch?), oder richtet er sich nach dem einkommen des vaters/der mutter?

lg
Izzy

Iris0205
26.04.2004, 22:03
als Alleinerzieherin kannst du für die gesamte Karenzzeit den Zuschuss zum Kindergeld bei der GKK beantragen.

Am Ende des Jahres muss der KV ans Finanzamt zurückzahlen. Sollte er unter der Mindestverdienstgrenze fallen, zahlt der Staat! (allerdings müsstest das nochmals genau bei der GKK nachfragen!)

lg iris

ps. ist ein fixer Betrag welcher zum Kindergeld monatlich ausbezahlt wird

Ama
29.04.2004, 10:32
hi

der zuschuss sind ca. 180 euro monatlich.
ist ein fixer betrag. ;)

sobald der vater eine gewisse einkommensgrenz überschreitet muss er das geld zurückzahlen :)

Izzy
29.04.2004, 19:36
danke!

aber bin drauf gekommen (spät, aber doch :rolleyes: ), dass ich das kg sowieso nur mehr 2 monate lang bekomme...soweit ich das beurteilen kann....schau ma noch....

lg
Izzy

Iris0205
01.05.2004, 19:22
..ujeggerl bist nicht 2 1/2 jahre in karenz??

Izzy
01.05.2004, 22:54
ne, ich studier ja...:rolleyes:

Izzy
04.05.2004, 10:42
ACH JA!!!! stimmt ja!!!! ich hab jetzt gedacht, ich krieg das kg 24 mon, und wenn lg in karenz geht, 30 mon, aber ich kriegs ja bis 30 mon, bzw. 36!!!!!! MA SUPI!!!!!! DANKE, dass ihr meine grauen gehirnzellen angeregt habt :D ;) !!!!!!!

silvie
04.05.2004, 17:49
Zuschuss zum KBG: € 6,06 täglich

Voraussetzungen:

+ KBG-Bezug
+ Nicht mehr als € 5.200 Zuverdienst (entspricht etwa geringfügigen Beschäftigung)

Hat der Zuschuss zu Recht gebührt, ist also keine Rückforderung wegen Zuverdienstüberschreitung erfolgt, so ist es zurückzuzahlen.

Wird ja auch "Kredit" genannt. Seit etwa einem Monat ist der Z. ein zinsenfreier Kredit (ohne Zinsen zurückzuzahlen).

Rückzahlung:

Bei Partnerschaft: beide Elternteile müssen gem. zurückzahlen
Bei Alleinerzieher/innen: der andere Elternteil muss rückzahlen.

Über 15 Jahre lang prüft das Finanzamt jedes Jahr das Einkommen. Sobald die erste Grenze überschritten ist, kommt es zur Rückzahlung = ein paar Prozente vom Jahreseinkommen.

Mehr siehe: http://www.bmsg.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0227

LG
S.