1. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Hallo,
    in unserer Familie gab es leider einen Todesfall, die Uroma (Großmutter GG) meines Sohnes ist leider verstorben.:(

    Natürlich werde auch ich ihr die letzte Ehre erweisen und hab den Termin heute unserer Personalleiterin bekanntgegeben.

    Nun, diese meinte, ich müsse mir einen Urlaubstag oder Zeitausgleich nehmen, denn meine Schwiegergroßmutter wäre keine Verwandte.

    Stimmt das so, oder unterliegt unsere Personalleiterin einem Irrtum?

    Mir geht es jetzt nicht um diesen einen Tag, ich habe genug Gutstunden, nur finde ich das irgendwie merkwürdig, denn mein Sohn würde gesetzl. - wäre er bereits alt genug, und berufstätig - eine 1-tägige Dienstfreistellung wegen des Begräbnisses eines Verwandten , denn als Urgroßenkel ist er verwandt, bekommen.

    Hat jemand Ahnung, bis zu welchem Verwandtschaftsgrad man für ein Begräbnis gesetzl. frei bekommt?
    Auf div. Seiten wie AK usw. habe ich nur eben die nächsten Verwandten, bzw. Schwiegereltern und Großeltern gefunden.

    Danke schon mal!

    LG
    anroma
     
  2. Isabel2007

    Isabel2007 Teilnehmer/in

    Mein Beileid!

    Du bist bist mit Deiner Schwiegergroßmutter nicht verwandt, daher gibt es auch keinen Anspruch auf Freistellung. Dein Mann ist ein Verwandter 2. Grades, Dein Sohn 3. Grades...
     
  3. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Mit den Schwiegereltern bin ich auch nicht verwandt und da würde ich einen Tag bekommen :confused:
     
  4. Isabel2007

    Isabel2007 Teilnehmer/in

    Vielleicht, weil sie die allernächsten Verwandten Deines Mannes sind:confused: Wo ist die rechtliche Grundlage dafür?

    Edit: dürfte wohl von KV zu KV verschieden sein. In meiner Branche müsste man selbst für die Schwiegis Urlaub nehmen, der KV meines Mann ist da deutlich lockerer (neben Schwiegis auch Schwager und Schwägerin umfasst).
     
  5. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    In meinem KV sind eben die Schwiegis auch dabei.
    Mir ist die rechtl. Grundlage auch unlogisch - ich bin mit den Schwiegis genau sowenig oder genau soviel verwandt, wie ich das mit der Schiegeroma bin - bei den Schwiegis ist´s eine Dinestverhinderung, bei Schwiegeroma Urlaubstag oder Zeitausgleich.
     
  6. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Ist bei uns auch so - Schwiegereltern 1 Tag bei Schwiegergroßeltern nix
    eigene Eltern dafür 2 oder 3 Tage (weiß ich jetzt nicht genau), eigene Großmutter 1 Tag

    Generell ist die Anzahl an Tagen die man bekommt nach Naheverhältnis abgestuft.
     
  7. MatsBM

    MatsBM Gast

    Erstmal mein Beileid!

    Wegen der Freistellung ist es so, wie von Einigen vor mir schon angesprochen, dass es je nach Kollektivvertrag unterschiedliche Regelungen gibt ob und wieviel Anspruch an Sonderurlaub besteht.
    IdR ist es so, dass es für die engsten Verwandten 2-3 Tage Sonderurlaub gibt, bei Verwandschaftsverhältnissen 2., 3. Grades meist 1 Tag und darüber hinausgehend gar keinen Anspruch mehr.

    Irgendwo muss man die Arbeitgeberseite auch verstehen, dass nicht für jeden entfernt Verwandten gleich ein Sonderurlaub zusteht.

    Liebe Grüße
    Mats
     
  8. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Nun, die Arbeitgeberseite ist so eine Sache, denn jeden Tag stirbt ja zum Glück nicht jemand und nicht jeder AN hat eine derart große Verwandschaft, dass er wegen Todesfall oft ausfallen könnte.

    Wo liegt für den AG der Unterschied zwischen Schwiegereltern und Schwiegergroßeletern?
    Ist das Naheverhältnis eines Schwiegerenkelkindes, das die Großmutter viell. sogar teilweise pflegt, einkaufen geht, etc. nicht näher, als das eines Urenkels, der die Uroma viell. gerade mal kennt, der aber problemlos frei bekommen würde?

    Ich verstehe die Logik einfach nicht, weil die "Blutsverwandtschaft" einfach kein Garant für Naheverhältnis ist - und genau das war bei uns der Fall.
    Mit Schwiegereltern waren wir bis vor einem Jahr heillos zerstritten und hatten keinen Kontakt, bei Schwiegeroma waren wir alle 2 Wochen zu Besuch und telefonierten alle 2 - 3 Tage.

    Mir geht es jetzt nicht um meinen Fall, ich fühle mich in der Firma wohl, und es herrscht zwischen Arbeitgeber- und -nehmerseite ein Geben und Nehmen.

    Mir geht es ums Prinzip und ich frage mich, nach welchen Kriterien unsere Arbeitnehmervertreter verhandeln, weil dieser Punkt in den div. KV so unterschiedlich geregelt ist.

    LG
    anroma
     
  9. susa66

    susa66 Gast


    Hallo!

    Bei der AK anrufen und sagen welchen Kollegtivvertrag du hast, das ist ganz unterschiedlich geregelt.

    LG
    susa
     
  10. Jasmine31

    Jasmine31 Teilnehmer/in


    Genau du triffst den Punkt - es geht sehr wohl ums Geben und Nehmen und zwar Beiderseits - AN AG. Stell dir vor, die Bekannte XY stirbt und auch zu der hast du aufgrund einer ewigen Freundschaft ein ähnliches Verhältnis wie zu der Uroma. Wie sollte dann in Kollektivvertrag das geregelt werden - Nachweis wodurch? Oder eine Mutter eines Freundes deines Sohnes stirbt.........(was ich nicht hoffe)..........

    Wo soll man denn den Strich ziehen? Ich schätze jetzt einmal, dass du aufgrund des guten Betriebsklimas ohnehin die "Vorteile" wie Sonderurlaub nicht ausnützt, aber denke einmal daran, dass es sicher ein paar Menschen gibt, die das bei jeder Gelegenheit machen (und davon kenne ich in meinem Berufsumfeld viel zu viele!!)

    Davor muss auch ein Arbeitgeber geschützt werden - manche Arbeitgeber mehr, manche weniger, das kommt auf die Verhandler an und da ich so etwas schon einmal persönlich miterlebt habe, kann ich dir nur sagen, dass es dort zugeht wie im Bazar (zumindest war es so vor ein paar Jahren)

    Ich wüsste jetzt ehrlich gesagt keinen, der einen Sonderurlaub für ein Begräbnis der Schwiegergroßeltern gibt - aber vielleicht täusche ich mich da.

    Aufgrund der Gutstunden wird es ja für dich ohnehin kein Problem sein und wenn ich ehrlich bin, ich würde mir auch nicht den ganzen Tag frei nehmen - so ein Begräbnis dauert zwischen 2 und 5 Stunden - nehmen wir an es wäre um 14:00 und ich hätte den ganzen Tag frei - mir persönlich wäre es lieber am Vormittag abgelenkt zu sein (naja, das muss ja nicht jeden so gehen wie mir)

    Natürlich wäre es sinnvoll, wenn genau dieser Punkt - Dienstfreistellung nicht auf Kollektivvertragsebene sondern im Arbeitsrecht für alle einheitlich geregelt wäre, doch das würde für einige eben einen Art "Privilegienabbau" bedeuten, was sicher schwer durchsetzbar ist und für die anderen eine Besserstellung, was sicher noch schwerer wäre - ich sag jetzt einmal TYPISCH ÖSTERREICHISCHE LÖSUNG.

    Ärgere dich nicht, es bringt nichts.........

    mein Beileid

    lg
    Jasmine
     
  11. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Nein, ich bin sicher nicht von der Sorte, die Sonderurlaub ausnutzt, ich gebe auch meiner Persoanlleiterin keine Schuld - was kann sie für den KV?

    Wo man mE die Grenze ziehen sollte wäre so:
    Blutsverwandte 1. und 2. Grades, Ehepartner und Lebensgefährten (die nachgewiesen in derselben Wohnung lebten) als Dienstverhinderung, der Rest Urlaubstag oder Zeitausgleich, auch Schwiegereltern, etc. - und das eben für alle gleich, ins Angestelltengesetz verankert.

    Bei mir ist "nicht den ganzen Tag frei nehmen" so eine Sache:
    Ich arbeite 30 Stunden/Woche, sprich Mo. - Fr. 09:00 - 15:00 Uhr.
    Das Begräbnis findet um 12:00 Uhr statt, heißt mir würde 1 Std. zum arbeiten bleiben - Fahrzeit je Strecke je 35 - 40 Minuten - bringt´s nicht wirklich.

    LG
    anroma
     
  12. MatsBM

    MatsBM Gast

    Selbstverständlich kann man über jede Regelung diskutieren inwieweit es sinnvoll oder auch nicht ist.
    Zum Einen hast du sicher Recht dass es Fälle gibt, wo so wie in deinem Fall kein Anspruch auf Sonderurlaub besteht obwohl ein bestimmtes Naheverhältnis zur verstorbenen Person bestanden hat.
    Andrerseits gibt es auch den umgekehrten Fall, wo sich Leute einen zusätzlichen Urlaubstag gönnen, weil die Tante Mitzi in St. Irgendwo gestorben ist, die sie vielleicht gerade mal flüchtig gekannt haben.

    Persönlich sehe ich das Ganze so, unabhängig davon ob ich Anspruch auf Sonderurlaub habe oder nicht.
    Wenn mir der/die Verstorbene so am Herzen gelegen hat, dass ich gerne an der Beerdigung teilnehmen möchte, dann ist er/sie mir einige Zeitausgleichsstunden oder einen Urlaubstag auch wert!

    Liebe Grüße
    Mats
     
  13. Isabel2007

    Isabel2007 Teilnehmer/in

    :genauso:
     
  14. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Sehe ich ja genau so, war auch nur als generelle Frage aus Interesse, bzw. logischem Verständnis gemeint!
     
  15. du hast schon recht, blutsverwandtschaft ist kein garant. nur wie sollte man es anders regeln? wenn man nur nach "naheverhältnis" geht wie soll man das nachweisen?

    ich habe für das begräbnis meines großvaters vor einem guten jahr auch einen tag sonderurlaub bekommen. mein lg nicht (für schwiegereltern wäre gegangen, für schwiegergroßeltern nicht).
    und letzten sommer hab ich für das begräbnis einer sehr guten freundin :)gloomy::finster:) die mir sicher näher gestanden ist als mein großvater ganz normalen urlaub nehmen müssen. was solls. aber woher hätte mein arbeitgeber das auch wissen sollen.

    ich glaub als kriterium ist blutsverwandschaft halt das am einfachsten nachweisbare.

    was be der regelung vielleicht auch reinspielt: früher hat es das halt einfach nicht oft gegeben, dass ein erwachsener mensch seine großeltern zu grabe tragt. vielleicht hat man da einfach ein bißchen wenig drann gedacht.

    lg

    sonnengelb
     
  16. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Naja ich hab das bisher so gesehen:

    wenn etwas mit meinen Schwiegereltern ist habe ich ev. auch etwas zu erledigen, Amtswege, Begräbnis organisieren whatever.

    Wenn es die Schwiegergroßmutter trifft bzw. als sie verstorben ist haben sich darum meine Schwiegereltern gekümmert.

    Als es meine Großmutter betroffen hat, war ich natürlich auch weit mehr involviert als bei der Schwiegergroßmutter und bei den eigenen Eltern hätte ich natürlich auch weit mehr zu tun.

    Je nach persönlicher Lebenssituation muss das nicht so zutreffen, aber möglicherweise stecken auch derlei Überlegungen dahinter.
     
  17. da hast du recht. da hat man dann keine zweifel. und fahrt dann wenns sein soll auch noch 1500 km in 30 h um abschied zu nehmen. und bereut keinen einzigen km oder einzige minute davon :(

    lg sonnengelb
     
  18. MamavomLiebling

    MamavomLiebling und der Weisheit...

    Als meine Oma im Sommer verstorben ist, hätte mein Lg einen Dienstfreien Tag bekommen wenn wir verheiratet gewesen wären. Ob das jetzt auf "kulanz" der Firma gewesen wäre oder gesetzlich kann ich nicht sagen.
     
  19. anroma

    anroma Teilnehmer/in

    Sehe ich schon ein, was aber wenn es bspw. keine Schwiegereltern mehr geben würde, oder diese sich aus anderen Gründen nicht um Amtswege, Organisation, etc. kümmern könnten?

    Man könnte da schon annehmen, dass unsere Arbeitnehmervertreter nach sehr eigenem Ermessen und sehr subjektiv die KV aushandeln.
     
  20. alwi

    alwi working mum
    VIP

    Ja natürlich - deshalb meinte ich ja:
    Je nach persönlicher Lebenssituation muss das nicht so zutreffen, aber möglicherweise stecken auch derlei Überlegungen dahinter.

    Ausserdem hindert einem in so einem Fall wahrscheinlich niemand daran einen Urlaubstag zu nehmen.

    Ich denke man hat versucht eine Regelung zu finden die wenigstens irgendwie nachvollziehbar und leicht anwendbar ist und es ist naheliegend dass man nicht für jeden irgendwie Anverwandten 3 Tage Sonderurlaub bekommen kann.
    Dass selbige nicht immer für alle perfekt passt ist auch logisch. Die Alternative wäre dass man nachweisen muss, dass man sich um dies und das kümmern muss, weil es sonst niemand kann usw. usf. Aber ich denke das wäre auch ein wenig zu aufwändig oder?
     

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