PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : erhöhte Kinderbeihilfe?



natimaus
09.12.2008, 11:03
hallo
Ich hätte eine Frage.
Bekomme ich die erhöhte Kinderbeihilfe?
Meine Tochter hat seit Mai Epilepsie. Sie nimmt ein Dauermedikament. Sie kann aber selber aufs klo gehn und so. Also nicht körperlich behindert.
Bekomm ich sie dann?
lg

silvie
09.12.2008, 14:03
Du musst die erhöhte Familienbeihilfe beim Finanzamt beantragen (kann man bis max. 5 Jahre rückwirkend). Danach erhälst du eine Aufforderung zu einer ärztlichen Untersuchung bei einem Arzt des Bundessozialamtes.
Infos stehen auch auf dem Antragsformular: http://www.bmgfj.gv.at/cms/site/standard.html?channel=CH0567&doc=CMS1175005669702

LG
S.

natimaus
09.12.2008, 15:39
hallo
ja dort war ich gerade. sie hat gesagt ich bekomm bescheid. die ärztin hat alles aufgenommen.glaubst du bekomm ich sie?

LaLiLeLa
09.12.2008, 16:25
Hallo =)

Du meinst die erhöhte Familienbeihilfe?

Die bekommst du,wenn der Amtsarzt dort feststellt dass bei deinem Kind eine Behinderung von 50% feststellt.Ob nun Epilepsie so hoch beurteilt wird kann ich dir leider nicht beantworten.Da hilft nur eins-abwarten.

Alles Gute
Lg DanY

natimaus
09.12.2008, 21:26
hallo
Ich hätte eine Frage.
Bekomme ich die erhöhte Kinderbeihilfe?
Meine Tochter hat seit Mai Epilepsie. Sie nimmt ein Dauermedikament. Sie kann aber selber aufs klo gehn und so. Also nicht körperlich behindert.
Bekomm ich sie dann?
lg

bambi123
09.12.2008, 21:43
mit der Frage wärst du besser im ...für Kinder die anders sind.. aufgehoben!!!

Ob du die erhöhte erhälst kann dir keiner sagen, du musst einen Antrag stellen und wirst dann zu einer Untersuchung geladen, der Arzt stellt dann ein Gutachten wieviel deine Tochter als behindert eingestuft wird.. mind. 50 %, dann bekommt man die erhöhte.

lg Bambi :winken:

sabineh
09.12.2008, 21:48
Hallo,

ja, du solltest sie auf alle Fälle bekommen, rückwirkend ab dem auslösenden Ereignis bzw. dem ersten relevanten Befund. Dort schreibst du formlos hinein, weshalb du sie beantragst. Das Ausmaß der Behinderung muss 50 % betragen. Rückwirkend kann maximal für fünf Jahre beantragt werden.

Den Antrag stellst du einfach beim Finanzamt, dann werdet ihr zur Untersuchung eingeladen. Bitte dorthin alle Befunde mitbringen.

Näheres können dir die anderen User im Forum "kinder, die anders sind" erzählen. Da sind mehrere Eltern von Kindern mit Epi unterwegs.

Das mit dem Klo und Hilfe beim Anziehen betrifft das Pflegegeld. Zum Pflegeaufwand gehören auch ständige Anwesenheit wegen Verletzungsgefahr, Verabreichung v. Medikamenten, Zubereitung v. Spezialkost, etc. Pflegegeld kann nicht rückwirkend in Anspruch genommen werden. Wird es zugesprochen, dann ab dem Datum der Antragstellung.

Alles Liebe
Sabine

natimaus
09.12.2008, 21:48
hallo
Ich hätte eine Frage.
Bekomme ich die erhöhte Kinderbeihilfe?
Meine Tochter hat seit Mai Epilepsie. Sie nimmt ein Dauermedikament. Sie kann aber selber aufs klo gehn und so. Also nicht körperlich behindert.
Bekomm ich sie dann?
lg

spechti
09.12.2008, 22:34
mein sohn ist auch körperlich nicht behindert, aber hat entwicklungsrückstände und wir bekommen sie auch.

probier's einfach - es kommt halt auch sehr auf den untersuchenden arzt an.

natimaus
09.12.2008, 22:39
ich war heute dort.sie meinte ich bekomm bescheid. wie schnell bekommt man bescheid.sie hat seit mai 08 epilepsie bekomm ich das nachbezahlt?
lg

spechti
09.12.2008, 22:41
ich war heute dort.sie meinte ich bekomm bescheid. wie schnell bekommt man bescheid.sie hat seit mai 08 epilepsie bekomm ich das nachbezahlt?
lg

wenn du's ab diesem zeitpunkt eingereicht hast, schon.

natimaus
09.12.2008, 22:44
wie schnell bekommt man bescheid?

Kiki1982
10.12.2008, 00:45
ich denke schon, dass du sie bekommen wirst!

wir bekommen sie auch!

Cat-Steve
10.12.2008, 02:49
Welche Auswirkungen hat denn die Epilepsie für Deine Tochter? Darauf kommt es nämlich an.

lg :winken:

leaflo
10.12.2008, 07:14
Im Prinzip hat dir Sabine alles erläutert.

Ich würde auch davon ausgehen, dass du erhöhte Familienbeihilfe bekommst, das hat mit alleine auf´s Klo gehen, etc. in diesem Fall nicht wirklich was zu tun, diese Dinge betreffen dann eher das Pflegegeld.

Wichtig ist, dass du Befunde mit einer Diagnose hast, die du zu der ärztl. Untersuchung mitnehmen kannst. Zu dieser wirst du nach Antragsstellung eingeladen.

LaLiLeLa
10.12.2008, 07:39
Hello=)

Zuerst wartest du mal ca. 4-6 Wochen auf einen Termin beim zuständigen Amtsarzt,der Termin ist dann auch noch nach ca. 1 Monat und dann noch ca. einen Monat bis das 'Attest' kommt.
Wenn du ein Schreiben hast wo die Epilepsie seit mai nachgewiesen wurde und du im Antrag 'seit Mai 08) angegeben hast dann bekommst es,wenn es dir zusteht,ab Mai nachbezahlt.

Lg DanY

LaLiLeLa
10.12.2008, 07:45
Hello=)

Huch,ich sehe gerade du hast ja in 3 verschiedenen 'unterforen' die gleiche Frage gestellt ;)

Schau mal in deinen Thread unter 'für Kinder die anders sind'

Lg DanY

Rinchenmama
10.12.2008, 13:54
wisst ihr was ich nicht ganz verstehe... warum es das erhöhte geld nur bei schweren fällen gibt, mein sohn hat eine schwere hausstaubmilben allergie...klingt jetzt natürlich nicht tragisch, aber dass ich dadurch erhebliche mehrkosten habe wie sündteures spezial putzmittel, alle drei monate neue bettwäsche und allgemein neuen staubsauger etc...dafür wäre doch die erhöhte auch sehr sinnvoll, oder?? aber ich bin mir sicher, dass ich sie "nur" wegen einer allergie nicht bekomme!!
was sagt ihr dazu...?
lg

Katerina
10.12.2008, 17:28
hallo
Ich hätte eine Frage.
Bekomme ich die erhöhte Kinderbeihilfe?
Meine Tochter hat seit Mai Epilepsie. Sie nimmt ein Dauermedikament. Sie kann aber selber aufs klo gehn und so. Also nicht körperlich behindert.
Bekomm ich sie dann?
lg

Du meinst aber die erhöhte Familienbeihilfe, oder? Kannst ja beantragen, denn Epilepsie ist eine chronische Erkrankung und ich nehme an das ihr Therapien macht, die ja nicht gerade billig sind.

natimaus
14.12.2008, 18:44
hallo
ich hätte eine frage.mein kind hat epilepsie.sie nimmt ein dauermedikament.ist aber körperlich nicht behindert.ich war am 9.12 beim amtsarzt.sie meinte ich bekomm bescheid.wann bekomm ich da bescheid?und glaubts ihr hab ich eine chance?
lg

bambi123
14.12.2008, 18:49
Du hast ja die Frage eh schon weiter unten gestellt, dadrauf wurde dir schon geantwortet..
meht kann man, als wie in dem Thread, glaub ich nicht dazu sagen!

Lg Bambi :winken:

natimaus
15.12.2008, 15:25
hallo
ich hätte eine frage.mein kind hat epilepsie.sie nimmt ein dauermedikament.ist aber körperlich nicht behindert.ich war am 9.12 beim amtsarzt.sie meinte ich bekomm bescheid.wann bekomm ich da bescheid?und glaubts ihr hab ich eine chance?
lg

LaLiLeLa
15.12.2008, 17:40
Hey,

du solltest dir vielleicht auch mal die Antworten die du schon auf gleiche erstellte Themen gestellt hast mal durchlesen.
Leider sind halt solche Anträge auch mit Wartezeiten verbunden,ich denke dass du dich bis Anfang nächstes jahres auf jeden Fall gedulden musst!

Hier deine themen falls du sie nicht mehr findest:


http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=494808
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=495021
http://www.parents.at/forum/showthread.php?p=7839865#post7839865
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=496278

Alles Gute

Lg DanY

Pflegemami
16.12.2008, 11:35
Hey,

du solltest dir vielleicht auch mal die Antworten die du schon auf gleiche erstellte Themen gestellt hast mal durchlesen.
Leider sind halt solche Anträge auch mit Wartezeiten verbunden,ich denke dass du dich bis Anfang nächstes jahres auf jeden Fall gedulden musst!

Hier deine themen falls du sie nicht mehr findest:


http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=494808
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=495021
http://www.parents.at/forum/showthread.php?p=7839865#post7839865
http://www.parents.at/forum/showthread.php?t=496278

Alles Gute

Lg DanY

:D:winken:

Pflegemami
16.12.2008, 11:38
hallo
ich hätte eine frage.mein kind hat epilepsie.sie nimmt ein dauermedikament.ist aber körperlich nicht behindert.ich war am 9.12 beim amtsarzt.sie meinte ich bekomm bescheid.wann bekomm ich da bescheid?und glaubts ihr hab ich eine chance?
lg

auch wenn du noch sooo viele threads eröffnest. entscheiden wird es letztendlich das amt.
und wenn es dir bewilligt wird, dann kriegst du ab einreichung die nachzahlung.

Cat-Steve
16.12.2008, 13:43
auch wenn du noch sooo viele threads eröffnest. entscheiden wird es letztendlich das amt.
und wenn es dir bewilligt wird, dann kriegst du ab einreichung die nachzahlung.

Oder ab dem Zeitpunkt der Erkrankung - wir haben es, da chronische, angeborene Erkrankung, ab Geburt nachgezahlt bekommen.

lg :winken:

quakfrosch
17.12.2008, 11:51
Oder ab dem Zeitpunkt der Erkrankung - wir haben es, da chronische, angeborene Erkrankung, ab Geburt nachgezahlt bekommen.

lg :winken:
oder ab irgendeinem anderen willkürlichen zeitpunkt, weil sie finden, sie müssen sparen :mad:

silvie
17.12.2008, 12:09
quakfrosch: Blödsinn, da gibt es genaue gesetzliche Regelungen. Wenn du Willkür vermutest, dann kannst gegen den Bescheid berufen.
1. man muss den Zeitraum beantragen (nicht beantragte Zeiten kann man nie erhalten), 2. man erhält sie ab Erkrankung rückwirkend (sofern beantragt), 3. man kann FBH max. für 5 Jahre rückwirkend erhalten (sofern beantragt)...

quakfrosch
17.12.2008, 21:10
quakfrosch: Blödsinn, da gibt es genaue gesetzliche Regelungen. Wenn du Willkür vermutest, dann kannst gegen den Bescheid berufen.
1. man muss den Zeitraum beantragen (nicht beantragte Zeiten kann man nie erhalten), 2. man erhält sie ab Erkrankung rückwirkend (sofern beantragt), 3. man kann FBH max. für 5 Jahre rückwirkend erhalten (sofern beantragt)...
hallo silvie,

1. ich werde nicht gern mit "blödsinn" begrüßt.

2. ich habe bereits berufen, und da wurde mir folgendes erklärt:
es gibt erkrankungen, die bestehen ab geburt, machen sich aber erst im laufe der ersten lebensjahre bemerkbar, somit ist auch die erhöhte belastung für die familie erst später spürbar, so argumentiert zumindest das finanzamt. in so einem fall wird der erste schriftliche befund, in dem die erkrankung genannt oder vermutet wird, als zeitpunkt des anspruchsbeginns herangezogen. wenn es sich um eine erkrankung handelt, die nicht so einfach erkannt wird, und monate mit eigener unsicherheit, warten auf termine und unfähigen diagnostikern vergehen, hat man pech gehabt.

so viel zu der genauigkeit der gesetzlichen regelungen.

Cat-Steve
17.12.2008, 21:39
hallo silvie,

1. ich werde nicht gern mit "blödsinn" begrüßt.

2. ich habe bereits berufen, und da wurde mir folgendes erklärt:
es gibt erkrankungen, die bestehen ab geburt, machen sich aber erst im laufe der ersten lebensjahre bemerkbar, somit ist auch die erhöhte belastung für die familie erst später spürbar, so argumentiert zumindest das finanzamt. in so einem fall wird der erste schriftliche befund, in dem die erkrankung genannt oder vermutet wird, als zeitpunkt des anspruchsbeginns herangezogen. wenn es sich um eine erkrankung handelt, die nicht so einfach erkannt wird, und monate mit eigener unsicherheit, warten auf termine und unfähigen diagnostikern vergehen, hat man pech gehabt.

so viel zu der genauigkeit der gesetzlichen regelungen.

Ich kann nur wiederholen, dass wir´s ab Geburt nachbezahlt bekommen haben, wobei wir erst als die Kleine 1 Jahr alt war, wirklich verstanden haben, dass sie Probleme hatte - man hätte also die beschriebene Argumentation durchaus gegen eine Nachzahlung der ersten Monate anwenden können. Wir waren übrigens bei der Untersuchung als sie ziemlich genau 2 Jahre alt war.

Aber es ist wohl Glücksache, WER in einem speziellen Fall das Gesetz interpretiert.

lg :winken:

silvie
18.12.2008, 14:17
hallo silvie,

1. ich werde nicht gern mit "blödsinn" begrüßt.

2. ich habe bereits berufen, und da wurde mir folgendes erklärt:
es gibt erkrankungen, die bestehen ab geburt, machen sich aber erst im laufe der ersten lebensjahre bemerkbar, somit ist auch die erhöhte belastung für die familie erst später spürbar, so argumentiert zumindest das finanzamt. in so einem fall wird der erste schriftliche befund, in dem die erkrankung genannt oder vermutet wird, als zeitpunkt des anspruchsbeginns herangezogen. wenn es sich um eine erkrankung handelt, die nicht so einfach erkannt wird, und monate mit eigener unsicherheit, warten auf termine und unfähigen diagnostikern vergehen, hat man pech gehabt.

so viel zu der genauigkeit der gesetzlichen regelungen.

Zu 1.) Entschuldige
Zu 2.) Ich glaube, dass das nicht der Regelfall ist (daher sollte man nicht auf eine allg. Frage antworten, dass das alles Willkür ist und die anderen hier im Forum verunsichern). Aber klar, es gibt Ausnahmen. Hat der UFS entschieden? Du kannst auch mit der Aufsichtsbehörde sprechen (das ist bei der Familienbeihilfe das Familienministerium - www.bmgfj.gv.at), hast du das versucht?
Naja, ich kenne nicht alle Details, bin auch kein Arzt, aber vielleicht hat das Finanzamt richtig (gesetzmäßig) entschieden? Ich kann das nicht beurteilen.

LG
S.

quakfrosch
18.12.2008, 14:52
Zu 1.) Entschuldige
Zu 2.) Ich glaube, dass das nicht der Regelfall ist (daher sollte man nicht auf eine allg. Frage antworten, dass das alles Willkür ist und die anderen hier im Forum verunsichern). Aber klar, es gibt Ausnahmen. Hat der UFS entschieden? Du kannst auch mit der Aufsichtsbehörde sprechen (das ist bei der Familienbeihilfe das Familienministerium - www.bmgfj.gv.at (http://www.bmgfj.gv.at)), hast du das versucht?
Naja, ich kenne nicht alle Details, bin auch kein Arzt, aber vielleicht hat das Finanzamt richtig (gesetzmäßig) entschieden? Ich kann das nicht beurteilen.

LG
S.
1. ok :)
2. wahrscheinlich ist es nicht der regelfall, dass eine erkrankung zwar da ist, aber noch nicht bemerkt wird, und nach dem bemerken durch die eltern so viel zeit vergeht, bis es eine "offizielle" diagnose gibt.
in diesem fall allerdings, so haben es mir sowohl der arzt bei der ersten untersuchung, als auch die ärztin bei der untersuchung nach der berufung erklärt, schauen sie halt, was sie dem finanzamt gegenüber argumentieren können. mein eindruck war, dass die ärzte beim bundessozialamt eh verständnis hätten, aber dem finanzamt gegenüber etwas "handfestes" brauchen, damit die dort das bewilligen. das war in unserem fall die erste schriftliche vermutung der später gestellten diagnose, und das verstehe ich hier unter willkür, weil es nichts mit unserer familiären situation und den auffälligkeiten bei unserem kind zu tun hat, sonder eher damit, wie fähig die entwicklungsdiagnostiker sind... ich schweife ab...

was bedeutet UFS? wir haben seit der zweiten untersuchung (die nach der berufung) noch keinen bescheid bekommen, ist noch nicht sooo lang her.

und weißt du, wo man das rechtliche nachlesen kann? ich wüsste gern, ob als anspruchsvoraussetzung das bestehen einer erkrankung oder die nachträgliche einschätzung der auswirkungen auf die familie durch den arzt im bsa gilt.

meiner erfahrung nach wird es eher wie letzteres ausgelegt, cat-steve hat offensichtlich eher das erstere erlebt.

Cat-Steve
18.12.2008, 20:51
was bedeutet UFS? wir haben seit der zweiten untersuchung (die nach der berufung) noch keinen bescheid bekommen, ist noch nicht sooo lang her.

und weißt du, wo man das rechtliche nachlesen kann? ich wüsste gern, ob als anspruchsvoraussetzung das bestehen einer erkrankung oder die nachträgliche einschätzung der auswirkungen auf die familie durch den arzt im bsa gilt.

meiner erfahrung nach wird es eher wie letzteres ausgelegt, cat-steve hat offensichtlich eher das erstere erlebt.

UFS=Unabhängiger Finanzsenat, ist die Berufungsbehörde gegen einen vom Finanzamt ausgestellten Bescheid (siehe auch http://ufs.bmf.gv.at/Organisation/Allgemeines/_start.htm)

UFS-Entscheidungen - in anonymisierter Form - findest Du hier: https://findok.bmf.gv.at/findok/

lg :winken:

natimaus
08.01.2009, 19:04
hallo
ich war am 9.12 in der babenberstraße bei der ärztin die kleine anschaun lassen wegen der erhöhten kinderbeihilfe.meine tochter hat epilepsie.glaubt ihr hab ich da eine chance?
Ich hab bis jetzt kein bescheid bekommen.ich hab am mittwoch angerufen.sie haben gesagt das wird am Freitag bearbeitet.Was heißt das?

lg

Pati20
08.01.2009, 19:55
Frag am besten bei "Kinder die anders sind" nach die wissen da super bescheid.

lg
Patricia

natimaus
08.01.2009, 20:16
hallo
ich war am 9.12 in der babenberstraße bei der ärztin die kleine anschaun lassen wegen der erhöhten kinderbeihilfe.meine tochter hat epilepsie.glaubt ihr hab ich da eine chance?
Ich hab bis jetzt kein bescheid bekommen.ich hab am mittwoch angerufen.sie haben gesagt das wird am Freitag bearbeitet.Was heißt das?

lg

sabrina12
08.01.2009, 22:22
hallo:)


das am freitag entschieden wird obst die erhöhte bekommst oder nicht. danach bekommst dan ein schreiben nachhause, obst dich freun kannst oder nicht:)

natimaus
08.01.2009, 22:31
glaubst du ob ich eine chance hab wenn meine tochter epilepsie hat und ein dauermedikament nimmt?

LaLiLeLa
09.01.2009, 06:45
'Chancen' hat jeder,der 'gehandicap't' ist.Doch die Entscheidung ob eine 50%-ige Behinderung dadurch gegeben ist,liegt allein beim Amtsarzt.

Lg DanY

quakfrosch
09.01.2009, 10:51
Doch die Entscheidung ob eine 50%-ige Behinderung dadurch gegeben ist,liegt allein beim Amtsarzt.

naja, es gibt schon richtsätze, an die sie sich halten sollten. (d.h. sie müssen nicht).
ich bin eigentlich ziemlich sicher, dass bei epilepsie die erhöhte fbh zusteht. frag mal tilda hier im forum, ihre tochter hatte auch epilepsie.

Cat-Steve
09.01.2009, 12:45
Hallo,

wenn Du hier (https://findok.bmf.gv.at/findok/freie_suche.do) das Suchwort "Epilepsie" eingibst, findest Du einige Entscheidungen des UFS in Fällen, wo die Eltern Einspruch erhoben haben (gegen eine Nichtzuerkennung der erhöhten FBH und Ähnliches).

Nachstehendes ist ein Zitat aus einer der Entscheidungen:

Die Verordnung des Bundesministeriums für soziale Verwaltung vom 9. Juni 1965, Bundesgesetzblatt Nr. 150, lautet in Abschnitt IV, v) Traumatische Schäden des Zentralnervensystems:

"< . Epilepsie (einschließlich nicht traumatischer Formen):

Grand-mal-Anfälle oder Jackson-Anfälle, letztere, wenn sie mit motorischen Entäußerungen einhergehen:

571. Nicht häufige, nur nächtliche Anfälle ohne Komplikationen 10 v.H.

572. Anfälle, in Abständen von Monaten 30 v.H.

573. Anfälle, mehrmals monatlich 50 - 70 v.H.

Es kommt wohl auf die Anfallshäufigkeit und auf die Einstellbarkeit mit Medikamenten an. Epilepsie an sich ist sicher noch kein Grund für Gewährung der FBH, sondern eben die daraus resultierende Behinderung des Kindes.


lg :winken:

LaLiLeLa
09.01.2009, 17:29
naja, es gibt schon richtsätze, an die sie sich halten sollten. (d.h. sie müssen nicht).
ich bin eigentlich ziemlich sicher, dass bei epilepsie die erhöhte fbh zusteht. frag mal tilda hier im forum, ihre tochter hatte auch epilepsie.

Hello =)

Das Amtsärzte nach Richtlinien entscheiden und bestimmte 'Berechnungen' haben,ist mir klar =)

Vielleicht ists falsch rübergekommen.

Ich meinte,das wir nicht bescheid geben können ob sie nun die EFB bekommt oder nicht,da wir ja nicht die Häufigkeit und nicht die Einschränkungen kennen.

Lg DanY

Pflegemami
14.01.2009, 10:27
wisst ihr was ich nicht ganz verstehe... warum es das erhöhte geld nur bei schweren fällen gibt, mein sohn hat eine schwere hausstaubmilben allergie...klingt jetzt natürlich nicht tragisch, aber dass ich dadurch erhebliche mehrkosten habe wie sündteures spezial putzmittel, alle drei monate neue bettwäsche und allgemein neuen staubsauger etc...dafür wäre doch die erhöhte auch sehr sinnvoll, oder?? aber ich bin mir sicher, dass ich sie "nur" wegen einer allergie nicht bekomme!!
was sagt ihr dazu...?
lg

soviel ich weiß, kannst aber beim jahresausgleich schon vieles abschreiben.viel hilft dir das weiter:winken:

natimaus
14.01.2009, 20:59
Ich habe heute einen brief vom finanzamt bekommen. JUHUUUUUU ich bekomme die erhöhte Kinderbeihilfe. Von mai 2008 bekomm ich sie nachbezahlt. wieviel wird das sein?
Meine tochter ist 6 jahre.

lg

just2b
14.01.2009, 21:01
Hallo,

das kann IMO unterschiedlich sein, 50-100%

Georg

natimaus
14.01.2009, 21:05
sie hat eine behinderung von 70%.wieviel bekomm ich da jetzt ca.nachbezahlt?

just2b
14.01.2009, 21:09
puh da bin ich überfragt, sorry

RBPM
14.01.2009, 21:13
Hallo!

Die erhöhte Familienbeihilfe beträgt ca. 150 Euro / Monat!
Du bekommst jetzt quasi jedes Monat doppelte Familienbeihilfe.

Lg,
RBPM

RBPM
14.01.2009, 21:16
Frage am Rande, warum bekommst Du die erhöhte Fam. Beihilfe erst ab Mai 08 nachbezahlt?
Wann wurde Epilepsie diagnostiziert? Soweit ich weiß, kann die erhöhte Kinderbeihilfe 3 Jahre rückwirkend angefordert werden.

Lg,
RBPM

natimaus
14.01.2009, 21:20
ja im mai 08! das heißt das sind ca.1300 euro was ich jetzt bekomme? die normale kinderbeihilfe war immer bei 327 euro

ginger3
14.01.2009, 21:37
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080711.html
Es werden also nicht 1300€ sein. Das bekomme ich mit zwei über 10jährigen und einem mit erhöhter Familienbeihilfe nicht.

katanna
14.01.2009, 21:50
http://www.help.gv.at/Content.Node/8/Seite.080711.html
Es werden also nicht 1300€ sein. Das bekomme ich mit zwei über 10jährigen und einem mit erhöhter Familienbeihilfe nicht.

Ich glaube sie meint die Rückzahlung, da sie es rückwirkend ab Mai 2008 bekommt. Es sind 138, irgendwas pro Monat.

ginger3
14.01.2009, 21:59
Aha, ja dann kommts hin.

Sonja5
14.01.2009, 22:01
Die erhöhte Familienbeihilfe sind 138,30€ pro Monat (zusätzlich zur altersbedingten "normalen" familienbeihilfe) ab 50% behinderung egal wie alt das kind ist

wenn du von mai 08 bis jänner 09 rechnest sind das

138,30 x 9 = 1244,7 plus 138,30 (doppelte fam.bh. september) ergibt

1383€

Ghandi
14.01.2009, 22:01
Die erhöhte Familienbeihilfe ist nicht gestaffelt und somit auch nicht vom Grad der Behinderung abhängig, das ist nur beim Pflegegeld.

anamama
14.01.2009, 22:56
Die erhöhte Familienbeihilfe sind 138,30€ pro Monat (zusätzlich zur altersbedingten "normalen" familienbeihilfe) ab 50% behinderung egal wie alt das kind ist

wenn du von mai 08 bis jänner 09 rechnest sind das

138,30 x 9 = 1244,7 plus 138,30 (doppelte fam.bh. september) ergibt

1383€

erhöhte Fam . Beihilfe im September wird nicht verdoppelt, sondern man bekommt nur die normale Fam. Beihilfe nochmal!

Sonja5
15.01.2009, 15:58
erhöhte Fam . Beihilfe im September wird nicht verdoppelt, sondern man bekommt nur die normale Fam. Beihilfe nochmal!

wenn du schon soetwas postest dann solltest du dich vielleicht vorher informieren.

13. Familienbeihilfe (http://www.eltern-bildung.at/eb/service/news.php?we_objectID=9900)

es entzückt mich immer wieder mit welcher sicherheit in diesem forum blödsinn verzapft wird

Ghandi
15.01.2009, 16:17
wenn du schon soetwas postest dann solltest du dich vielleicht vorher informieren.

13. Familienbeihilfe (http://www.eltern-bildung.at/eb/service/news.php?we_objectID=9900)

es entzückt mich immer wieder mit welcher sicherheit in diesem forum blödsinn verzapft wird

Sag mal hast du immer so einen Ton drauf, war ja nicht absichtlich nehm ich mal an, tststs! Mich wundert es immer wieder mit welcher Selbstverständlichkeit hier manche Gift versprühen :mad:!

Ich bin selbst Bezieherin der erh. FB und habs nicht geschnallt, dass die erhöhte auch bezahlt wird.

ginger3
15.01.2009, 16:18
Man kanns ja auch falsch verstehen. Diejenigen, die im September,also den ungeraden Monaten, ihre Familienbeihilfe bekommen, bekommen ja zwei Monate. Diese wird somit nicht verdoppelt.

Tiffy1981
11.10.2012, 16:03
Hallo Zusammen,

ich habe da auch eine Frage. Ich habe für meine beiden Jungs erhöhte Kinderbeihilfe angesucht. Ich war auch schon beim Arzt, und habe gestern auf Finanzonline gesehen, dass mir die erhöhte Kinderbeihilfe für beide Jungs gewährt wird und auch Rückwirkend. Aber ich hab noch keinen Bescheid erhalten. Ich bin unter Familienbeihilfe rein und daneben stand bei beiden erhöht dabei. Wie lange dauert es, bis dann der Bescheid kommt? Und wie lange habt ihr dann auf die Auszahlung gewartet? Wird dann gleich ausbezahlt oder erst bei der nächsten beihilfe? Ich hab meine normale Kinderbeihilfe bereits am 09.10. erhalten. Ich wäre über Antworten dankbar.


Danke lg Barbara

Creature
11.10.2012, 18:43
Im Normfall hast du es nächste Woche drauf bzw. den Bescheid, wenn es eh schon online bewilligt ist. Ich sprech für Nö, bzw. für meinen Bezirk, von daher kann es bei dir auch ganz anders sein...

Ähm, grab nicht uralt Beiträge aus, gehört zu den Regeln dazu. Mach in Zukunft, wennst was wissen willst, einen neuen eigenen auf ;)

Tiffy1981
11.10.2012, 20:57
Ja danke. Hab ich nicht gewusst sorry, hab aber dann eh einen eigenen gemacht. :-) Danke trotzdem