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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kinderbetreuungsgeld -ALG



Sabine-Renate
07.11.2008, 07:35
Ich bekomme Kinderbetreuungsgeld und arbeite nebenbei im freien DV. Seit 2008 ist es ja so, dass man auch im freien DV arbeitslosenversichert ist. Würde ich ALG bekommen, wenn die Firma den freien DV kündigen würde? Oder sagt dann das AMS, die bekommt ja eh Kinderbetreuungsgeld und hat somait keinen Anspruch auf ALG?

LG Sabine

MatsBM
07.11.2008, 11:59
Du hast Anspruch auf ALG wenn du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst, d.h. du für mind. 16 h/Woche bereit bist zu arbeiten bzw. Jobs anzunehmen und desweiteren musst du bestätigen dass eine Kinderbetreuung vorhanden ist (z.B. durch Kiga, Vater, Großeltern,...).

Liebe Grüße
Mats

Sabine-Renate
08.11.2008, 06:45
Das heißt nachem ich jetzt auch eine Tagesmtuter für die Kinderbetreuung habe und diese auch behalten möchte, stehe ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, ich arbeite ja auch jetzt ca. 15 Stunden pro Woche....

Danke
Sabine