Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Nach Karenz - Arbeitslosengeld???
paschi25
02.09.2008, 20:38
Kurz zusammengefasst:
Juni 2001 Schulabschluss
Von September 2001 durchgehend berufstätig bis
April 2005 Geburt Tochter
August 2006 Geburt Sohn
aslo von einer Karenz in die nächste
Ich kann bis Feber 2009 das Kinderbetreuungsgeld beziehen.
Doch ich würde gerne zu Hause bleiben, bis mein Sohn mind. 3 Jahre ist.
Kann ich mich nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes problemlos arbeitslos melden??
Stimmt es, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes vom Gehalt vorm Karenz ermittelt wird??
Wer von euch ist auch länger zu Hause geblieben??
Stimmt es, dass die Höhe des Arbeitslosengeldes vom Gehalt vorm Karenz ermittelt wird??
Nein, das stimmt definitiv nicht! Das Alg wird immer von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen berechnet bzw. nur von Entgelten, für die auch alg-Beiträge bezahlt wurden.
Kann ich mich nach Ende des Kinderbetreuungsgeldes problemlos arbeitslos melden??
Das ist nicht so einfach.
Anmelden kannst du dich sicher problemlos, sofern dein altes Dienstverhältnis gelöst ist. Aber der Bezug von Alg wird schwierig, wenn du dich nicht bereit erklärst, eine Beschäftigung anzunehmen bzw. zu suchen. Anspruch hat man nur, wenn man arbeiten kann und will. Wenn du sagst, dass du 6 Monate zuhause bleiben möchtest, erfüllst du im Prinzip die Anspruchsvoraussetzungen nicht.
paschi25
02.09.2008, 21:32
Das Alg wird immer von einem arbeitslosenversicherungspflichtigen Einkommen berechnet bzw. nur von Entgelten, für die auch alg-Beiträge bezahlt wurden.
Das versteh ich leider nicht ganz!!!!
Ich würde es nicht offiziel zugeben, dass ich noch weitere 6 Monate zu Hause bleibe!
Selbstverständlich würde ich mich bereit erklären, eine Beschäftigung anzunehmen bzw. zu suchen.
Ich würde gerne WIFI AutoCAD Kurse machen, da ich meine Kentnisse auffrischen möchte, wenn ich wieder in diesen Beruf einsteigen möchte.
Ohne diese Kurse sind die Chancen sehr gering, da ich mit mienem Wissen nicht mehr, am neuersten Stand bin. Diese Kurse würde ich gerne in dieser Zeit absolvieren!
elderberry78
02.09.2008, 21:42
Also mir gehts genaus so!
Und ich war bemi Ams (im April 09 läuft mein KBG aus und ich hatte vor dem ersten Kind nur ein befristetes Dienstverhältnis, dass dann ausgelaufen ist) und hab mich informiert!
(Bin Lehrerin und weder ziemlich sicher nicht unterm Jahr, kurz vor Schulschluss angestellt werden, sondern erst ab Sep)
Die DAme meinte, dass ich erstens:
Anspruch hab (sofern ich mich arbeitssuchend melde und auch ca 15 Stunden dem Ams (fr z.B. Kurse, Vorstellungsgesräche etc.zur Verfügung stehen könnte (also Babysitter hab)) und dass zweitens:
das Geld von meinem Gehalt vor der Karenz berechnet wird!
Das heisst, ein Dienstverhältnis mit Vollversicherung - also alle Sozialversicherungsbeiträge (kranken-, pensions-, arbeitslosen-, unfallversichert) werden gezahlt.
Es gibt auch z.B. geringfügige Dienstverhältnisse, da ist man nur unfallversichert.
Also wenn du Kurse machen willst, dann rechtzeitig melden und schau mal auf der HP vom AMS www.ams.at (http://www.ams.at) welche Kurse angeboten werden. Vorallem ist das auch von Bundesland zu Bundesland verschieden. Es kann auch sein, dass ein AUTO-CAD Kurs angeboten wird, aber von einem anderen Veranstalter. Das AMS kauft regelmäßig Kurse ein und diese Kursplätze sollten zuerst besetzt werden, bevor externe Kurse bezahlt werden.
Als Wiedereinsteigerin hast du gute Chancen auf eine Weiterbildungsmaßnahme.
edit: also wenn du im Jahr 2005 noch ein Einkommen aus dem Dienstverhältnis gehabt hast, dann werden das Bruttogehalt und die Sonderzahlungen vom Jahr 2005 herangezogen für die Anspruchshöhe.
Wenn da nur Wochengeld war, dann werden die Einkünfte von 2004 herangezogen.
Also mir gehts genaus so!
Anspruch hab (sofern ich mich arbeitssuchend melde und auch ca 15 Stunden dem Ams zur Verfügung stehen könnte
Laut Richtlinie sind es 20 WoStd, aber bei Wiedereinsteigerinnen kann auf 16 WoStd. reduziert werden. D.h. aber, dass für diese Zeit nicht nur eine Aus- bzw. Weiterbildungsmaßnahme besucht werden kann/muss, sondern eben auch eine Arbeit angenommen werden muss. Natürlich wird das für Lehrkräfte in der Ferienzeit oder eben kurz vor Schulende schwierig sein, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass z.B. Nachhilfelehrer gesucht werden.
Also die Wahrscheinlichkeit ist sicher gegen 0 aber wenn jemand gesucht wird, muss man laut AlVG die Stelle annehmen (können).
Noch was dazu (war in ähnlicher Situation, nicht behalten nach Karenz, dann AMS):
Das mit den 16 (20) Stunden ist halt relativ, stimmt schon für Bezug von ALG, aber wenn du Kurse besuchst, kommst du damit üblicherweise nie aus!!
Ich hab z.B. den ECDL gemacht, es hieß, dass es ein Vormittagskurs ist; Kurs war dann von 8-12 (was ja stimmt), ABER: es mussten zwangsweise auch sogenannte "Outplacements", sprich Zusatzkurse besucht werden (von Projektmanagement über Bewerbungstraining) und die waren dann bis 15.30 Uhr.
D.h. alle Frauen mit Kleinkindern, die nur einen Vormittagsplatz hatten, mussten aufstocken auf Ganztagsplatz (wennst nicht eine willige Oma/Nachbarin hast).
LG
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