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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wo einreichen wegen Alimente erhöhen?



petrah74
20.05.2008, 12:35
Hallo,

da bei der Scheidung die Alimente festgelegt und seither nicht erhöht wurden will ich das nun einreichen.
Muß ich da zu Gericht oder zum Jugendamt?

Danke und LG

Kunigunde
20.05.2008, 12:39
beides ist möglich!

Wichtig - seit neuersten wird vom Kindesvater bei der Berechnung ein Jahreslohnzettel verlangt.

Spider007
20.05.2008, 12:48
Hallo,

da bei der Scheidung die Alimente festgelegt und seither nicht erhöht wurden will ich das nun einreichen.
Muß ich da zu Gericht oder zum Jugendamt?

Danke und LG

zu deinem Bezirksgericht. Am Besten du gehts dort einmal an einem Amtstag (Dienstag) hin und machts einen Antrag. Das Gericht erhebt dann den Jahresgehalt des Unterhaltspflichtigen und setzt den neuen Unterhalt (Unterhaltstitel) fest.

Das Jugendamt wird erst tätig, wenn du die diesbezüglichen Rechte auch an das JA abgegeben hast. Ist der Vater unwillig, muss auch das JA auch den Weg übers Gericht gehen. Und das dauert dann sicher länger.

Aus der Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass es besser ist, wenn du vorher mit ihm sprichst und wenn ihr euch gemeinsam auf eine neue Summe einigen könnt. Diese Summe könnt ihr auch am Bezirksgericht pflegschaftsgerichtlich genehmigen (Unterhaltstitel) lassen. Das gilt dann bis zu einem neuerlichen Antrag. Wenn durch einen guten Kompromiss die Gesprächsbasis gewahrt bleibt, ist das auf jeden Fall vorzuziehen.

lg :winken:

petrah74
20.05.2008, 12:56
zu deinem Bezirksgericht. Am Besten du gehts dort einmal an einem Amtstag (Dienstag) hin und machts einen Antrag. Das Gericht erhebt dann den Jahresgehalt des Unterhaltspflichtigen und setzt den neuen Unterhalt (Unterhaltstitel) fest.

Das Jugendamt wird erst tätig, wenn du die diesbezüglichen Rechte auch an das JA abgegeben hast. Ist der Vater unwillig, muss auch das JA auch den Weg übers Gericht gehen. Und das dauert dann sicher länger.

Aus der Erfahrung heraus kann ich dir sagen, dass es besser ist, wenn du vorher mit ihm sprichst und wenn ihr euch gemeinsam auf eine neue Summe einigen könnt. Diese Summe könnt ihr auch am Bezirksgericht pflegschaftsgerichtlich genehmigen (Unterhaltstitel) lassen. Das gilt dann bis zu einem neuerlichen Antrag. Wenn durch einen guten Kompromiss die Gesprächsbasis gewahrt bleibt, ist das auf jeden Fall vorzuziehen.

lg :winken:


Außergerichtlich einigen ist leider nicht möglich denn der Vater von Celine will keinerlei Kontakt :mad:
Mein Ex hat gemeint ich soll einreichen denn er zahlt dann was er gerichtlich vorgeschrieben bekommt

lg

etti
20.05.2008, 13:33
Du kannst aber acuh am gericht anrufen und dir einen termin geben lassen. Dann wartest du nämlich nicht ewig!!

War mal am gericht ohne Termin musste sehr lange warten, weil recht viel los war.

lg :winken:

gina1979
20.05.2008, 13:51
ich glaub aber, dass es trotzdem nur am amtstag möglich ist. war vor einigen jahren noch so, als ich am BG 10 gearbeitet habe.

petrah74
20.05.2008, 14:00
worin besteht der Unterschied ob man zum Gericht bzw. Jugendamt geht?
Für mich hat Gericht immer so einen bitteren Beigeschmack

LG

Spider007
20.05.2008, 16:06
worin besteht der Unterschied ob man zum Gericht bzw. Jugendamt geht?
Für mich hat Gericht immer so einen bitteren Beigeschmack

LG

Das Jugendamt ist keine Vollzugsbehörde. Sie verteten dich nur bei den Unterhaltsforderungen. Meistens wird auf den Unterhaltszahler sehr viel Druck ausgeübt. Unterschreibt er trotzdem nicht (er muss einer Ladung nicht mal Folge leisten), geht der Akt erst übers Gericht. Unterschreibt er (Vorsicht Falle), hat er keine Möglichkeit mehr, die Familienbeihilfe einrechenen zu lassen.

Es kann auch sein, dass der Vater in Zahlungsschwierigkeiten kommt und das JA gleich pfändet. Die Mutter muss (wegen der Abtretungserklärung) nicht mehr befragt werden.

Darum sagt man zum Jugendamt auch sehr oft Mütteramt.

Das dies der Gesprächsbasis und einem guten Vater-Kind Kontakt nicht sehr gut tut, braucht man nicht mehr zu erwähnen.

Darum bitte keine Angst vor dem Gang zum Bezirksgericht. Es ist auf jeden Fall der bessere Weg.

lg :winken:

Spider007
20.05.2008, 16:17
Du kannst aber acuh am gericht anrufen und dir einen termin geben lassen. Dann wartest du nämlich nicht ewig!!

War mal am gericht ohne Termin musste sehr lange warten, weil recht viel los war.

lg :winken:

sicher, am Amtstag wartet man sehr lange. Aber wenn du gleich mit dem Vater kommst und ihr euch einig sein, kannst unter Umständen den pflegschaftsgerichtlich genehmigten Bescheid gleich mitnehmen.

Wenn du erst auf einen Termin warten musst, vergeht sicher noch ein Monat.

ich glaub aber, dass es trotzdem nur am amtstag möglich ist. war vor einigen jahren noch so, als ich am BG 10 gearbeitet habe.

Theoretisch müsste ein eingeschriebener Brief genügen. Ist halt die Frage, wie man das richtig formuliert. Man kann so einen Brief auch in der Posteingangsstelle abgeben.

lg :winken:

muell23
22.05.2008, 11:33
Hallo, also das ist ganz einfach.
Du gehst zum zuständigen Jugendamt und die übernehmen alles weitere. Schreiben am Anfang mal nen Brief um ihn zu informieren. Dann an die Firma für einen Jahresgehaltszettel und dann nochmals ihn einen um die Alimente bekanntzugeben. Sollte er dann nicht damit einverstanden sein, übergeben sie es dem Gericht. Irgendwann dann, unsere Gerichte sind nicht die schnellsten, kommt dann ein Bescheid. Ich denke es ist etwas unpersönlich und auch langsam, aber sicherlich der Weg mit dem die Mutter die wenigsten Reibungspunkte mit dem Kindesvater hat. Bei uns funktioniert es so prächtig. Übrigens werde ich alle 2 Jahre angeschrieben vom JA, ob ich einer Überprüfung zustimme, ob die ALimentationshöhe noch stimmt. Somit kommt ca. alle 2 Jahre eine Erhöhung. Denke das ist eine faire und für alle konfliktfreie Lösung, bei der die Mutter nicht mit dem Vater argumentieren muss.

Spider007
22.05.2008, 16:52
Hallo, also das ist ganz einfach.
Du gehst zum zuständigen Jugendamt und die übernehmen alles weitere. Schreiben am Anfang mal nen Brief um ihn zu informieren. Dann an die Firma für einen Jahresgehaltszettel und dann nochmals ihn einen um die Alimente bekanntzugeben. Sollte er dann nicht damit einverstanden sein, übergeben sie es dem Gericht. Irgendwann dann, unsere Gerichte sind nicht die schnellsten, kommt dann ein Bescheid.

du vergisst zu erwähnen, dass man als Mutter eine "Abtretungserklärung" dieser Rechte unterschreiben muss. Und im Übrigen darf das JA gar nicht um einen Gehaltszettel anfragen. Damit werden eindeutig die Kompetenzen überschritten. Das ist Aufgabe des Bezirksgerichtes, welche sich erst nach einer erfolglosen Gehaltszettelauffordung an den Arbeitgeber wenden darf! Konfliktfrei ist wirklich was anderes :(

Bei Gericht könntest auch jedes Jahr um eine Erhöhung ansuchen.

Einfach ist es nur für Unterhaltsempfänger, welche sich damit nicht auseinander setzen wollen :rolleyes:.

Der bessere und gerechtere Weg geht nur übers Bezirksgericht.

lg :winken:

muell23
22.05.2008, 18:19
du vergisst zu erwähnen, dass man als Mutter eine "Abtretungserklärung" dieser Rechte unterschreiben muss. Ja, das hab ich gemacht und war und bin froh darüber, so kann sich nämlich der Zahlende nicht übervorteilt ziehen. Ihn kostet es nicht mehr und es entsteht kein Konfikt. Und im Übrigen darf das JA gar nicht um einen Gehaltszettel anfragen. Damit werden eindeutig die Kompetenzen überschritten. Kann ich nicht beurteilen, bei mir wars halt so, dss mir meine Betreuerin beim JA gesagt hat, si würde versuchen einen Jahresgehaltszettel zu bekommen. Das ist Aufgabe des Bezirksgerichtes, welche sich erst nach einer erfolglosen Gehaltszettelauffordung an den Arbeitgeber wenden darf! Konfliktfrei ist wirklich was anderes. Ja bitte wo ist denn der Konflikt - wenns deiner Meinung nach so wie so am Gericht landet. Das Jugendamt ist nicht der Feind von den Väters, im Gegenteilt. Es soll helfen und unterstützen.

Bei Gericht könntest auch jedes Jahr um eine Erhöhung ansuchen. Na bitte, da ist das Jugenamt humaner, die meinten es würde alle 2 Jahre reichen, man will ja niemanden in seiner Existens berauben

Einfach ist es nur für Unterhaltsempfänger, welche sich damit nicht auseinander setzen wollen :rolleyes:. Da hast du recht. Ich muss mit niemanden streiten und damit ist die gesamte Situation mit Vater - Mutter - Kind entspannter.

Der bessere und gerechtere Weg geht nur übers Bezirksgericht. Wenn es denn dann eh das Gericht macht, wo ist bitte die Ungerechtigkeit??

lg :winken:

Du hast eine Einstellung die etwas merkwürdig ist - oder findest du es fair Landesbedienstete in Bausch und Bogen der Eingenommenheit zu bezichtigen. Das Jugenamt hat die Pflicht im Wohle des Kindes zu arbeiten.

LG Sabine

Spider007
22.05.2008, 21:26
Ja, das hab ich gemacht und war und bin froh darüber, so kann sich nämlich der Zahlende nicht übervorteilt ziehen. Ihn kostet es nicht mehr und es entsteht kein Konfikt

spätestens dann wenn er versucht, die FBH geltend zu machen, wird er merken, dass es nach einer Vereinbarung am JA nicht mehr geht :rolleyes:.

Kann ich nicht beurteilen, bei mir wars halt so, dss mir meine Betreuerin beim JA gesagt hat, si würde versuchen einen Jahresgehaltszettel zu bekommen.

Das ist ja das Schlimme. Sie versuchen es trotzdem. Was glaubst du, was solcher Art unter Druck gesetzte Väter für Probleme am Arbeitsplatz bekommen.


Ja bitte wo ist denn der Konflikt - wenns deiner Meinung nach so wie so am Gericht landet. Das Jugendamt ist nicht der Feind von den Väters, im Gegenteilt. Es soll helfen und unterstützen.

Der ausgeübte Druck des JA, die schlechte Beurteilung eines Vaters, usw. Weißt du überhaupt, dass das JA nach jeder Verhandlung ein sog. Gedächtnisprotokoll aufsetzt und dem Gericht weiterschickt. Und glaube mir, da steht bestimmt nichts drinnen, was dem Vater irgendwie helfen könnte :(


Na bitte, da ist das Jugenamt humaner, die meinten es würde alle 2 Jahre reichen, man will ja niemanden in seiner Existens berauben



nein, es macht nur alle 2 Jahre einen Sinn (gerichtliche Rundung).

Wenn es denn dann eh das Gericht macht, wo ist bitte die Ungerechtigkeit??


der Weg dorthin. Hab ich aber eh schon geschrieben.

Übrigens ist das Gericht nicht dazu da, alles was geht aus dem Vater herauszuholen. Das Beantragen nur manche Mütter und natürlich auch das .... Jugendamt.

Du hast eine Einstellung die etwas merkwürdig ist - oder findest du es fair Landesbedienstete in Bausch und Bogen der Eingenommenheit zu bezichtigen. Das Jugenamt hat die Pflicht im Wohle des Kindes zu arbeiten.

LG Sabine

nein es ist eine zeitgemäße Einstellung. Man muss blind sein, wenn einem diese Dinge nicht auffallen.

Oder ist es dem JA gelungen, bei euch für einen guten Vater-Kind Kontakt zu sorgen. Nein, denen ging es denen nur ums Geld :rolleyes:

lg :winken:

muell23
25.05.2008, 17:30
Es gibt Gesetze und das Gericht ist verpflichtet sich an diese zu halten. Gesetze gelten für alle und es interessiert keinen, wenn die Mutter mehr will, als der Vater verdient. Wenn also ein Jahresgehaltszettel vorliegt, von wen auch immer eingebracht, rechnet das Gericht gleich wie das JA. Da werden 16% oder 19 oder 20, wie alt das Kind auch sei vom Jahresgehalt berechnet. Das JA muss genau so berechnen wie auch das BG. Und ich habe auch beim JA NICHT darum gebeten, dei Vater-Sohn-Beziehung zu verbessern, sondern sich um die Alimente zu kümmern. Ich sehe das JA als Serviceeinrichtung für Kinder und deren Familien an. Dazu gehören auch die Väter. Und ich verstehe auf keinen Fall diese Panik vor dem JA - ist ja fast schon ne Neurose. Ach ja und die Mütter tun sichs übers JA sicherlich leichter, da sie nicht so viele Amtswege haben. Geht heute schon alles über E-Mail. Zumindest bei dem für mich zuständigen JA.

Spider007
25.05.2008, 21:36
Wenn also ein Jahresgehaltszettel vorliegt, von wen auch immer eingebracht, rechnet das Gericht gleich wie das JA. Da werden 16% oder 19 oder 20, wie alt das Kind auch sei vom Jahresgehalt berechnet.

Nein, das JA rechnet anders. Zum Beispiel rechnet das JA auf Grund eines Monatszettels auf den Jahresgehalt hoch. Diese Rechnung ist ob der verschiedenen Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes falsch. Außerdem rechnet das JA die Familienbeihilfe nicht mit ein.

Und sobald ein Vater unterschrieben hat, hat er keine Möglichkeit mehr, dass zu widerrufen. Die Familienbeihilfe kann er auch nicht mehr einrechnen lassen. Diese Vereinbarung gilt dann auch vor Gericht.

Das ist auch der Grund warum das JA nicht richtig rechnen muss. Es geht ja noch um "Vereinbarungen". :(

Es ist jeden Vater zu empfehlen, zur Unterhaltsberechnung den Weg übers Gericht zu gehen. Das sind keine Neurosen, sondern leider Tatsachen.

Das JA wird auch niemals eine Vater-Sohn Beziehung verbessern. Außerdem haben die mit dem Besuchsrecht gar nichts zu tun. Hab ich aber eh schon alles geschrieben ...

lg :winken:

Bettyi
25.05.2008, 21:40
Nein, das JA rechnet anders. Zum Beispiel rechnet das JA auf Grund eines Monatszettels auf den Jahresgehalt hoch. Diese Rechnung ist ob der verschiedenen Besteuerung des 13. und 14. Gehaltes falsch. Außerdem rechnet das JA die Familienbeihilfe nicht mit ein.

Und sobald ein Vater unterschrieben hat, hat er keine Möglichkeit mehr, dass zu widerrufen. Die Familienbeihilfe kann er auch nicht mehr einrechnen lassen. Diese Vereinbarung gilt dann auch vor Gericht.

Das ist auch der Grund warum das JA nicht richtig rechnen muss. Es geht ja noch um "Vereinbarungen". :(

Es ist jeden Vater zu empfehlen, zur Unterhaltsberechnung den Weg übers Gericht zu gehen. Das sind keine Neurosen, sondern leider Tatsachen.

Das JA wird auch niemals eine Vater-Sohn Beziehung verbessern. Außerdem haben die mit dem Besuchsrecht gar nichts zu tun. Hab ich aber eh schon alles geschrieben ...

lg :winken:ich weiß echt nicht, wo du deine weisheiten immer her hast. du spinnst dir irgendwas zusammen und stellst das dann als tatsachen hin. bei unserer letzten erhöhung (die schon etwas her ist) wurde jedenfalls vom JA ein jahreslohnzettel angefordert.

und ist es nicht deine rede, dass "vereinbarungen" die alimente betreffend vor gericht nicht gelten?