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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kbg



Victoria22
01.03.2004, 12:30
Ich sitze gerade ziemlich ratlos vor meinem Schreibtisch. Es geht um den Antrag auf KBG. Vielleicht könnt ihr mir ja helfen:

Mutterschutz endete am 25.2.2004. Ab 26.2 bis 7.5. 2004 befinde ich mich in Urlaub. Da erhalte ich Gehalt von meinem Arbeitgeber.

Zuverdienstgrenze beträgt € 14.600 pro Jahr.
Frage: Kann ich mit 10 Wochen Urlaub über die Grenze kommen? Gilt die Grenze pro Monat (€1216,66) oder jährlich?

2. Frage:

Wenn ich das KBG nach meinem Urlaub beantrage, bekomme ich es dann von diesem Zeitpunkt an 30 Monate lang?

Bitte um Hilfe.

Lg Victoria

susanne.f
01.03.2004, 12:33
ruf am besten in der karenzstelle an, hab ich auch gemacht und die haben mir beim ausfüllen geholfen!

Victoria22
01.03.2004, 12:35
hab ich ja schon, aber die nette lady wollte mich so schnell wie möglich wieder los werden...

almrausch2000
01.03.2004, 18:34
zu frage 1: leider kenn ich mich bei der zuverdienstgrenze nicht so gut aus - aber man kann in der zeit in der man zuviel verdient aufs kbg verzichten!


zu frage 2: kgb gibt es nicht für 30 monate sondern bis zum 30ten lebensmonat des kindes!!!

infos findest du auch auf www.help.gv.at (http://www.help.gv.at)

oder bei den homepages der gkk's

die haben alle ein buchstabenkürzel und dann gkk drann!

zb: www.stgkk.at für die Steiermark
zb: www.sgkk,at für salzburg usw. einfach mal googeln

almrausch2000
01.03.2004, 18:36
nochmal zur ersten frage: ich glaube der zeitraum der uverdienstgrenze gilt für 12 monate, stimmt aber nicht mit dem kalenderjahr überein, sondern geht ab bezugsbeginn.

lieg ich da richtig????

Victoria22
01.03.2004, 18:47
@almrausch

Danke für deine Antworten.

Bezüglich Zuverdienstgrenze bin ich immer noch nicht ganz schlau geworden:confused:

Das mit den 30 Monaten hab ich jetzt auch kapiert;)

Danke nochmals!

Victoria

silvie
02.03.2004, 12:29
Hallo!

1. Bezug ist max. bis zur Volledung des 30. Lebensmonates möglich, endet daher einen Tag vor dem 30. Lm.
Die von der GKK tragen dir aber den genauen Endtag ein, die können das mit der EDV berechnen

2. Zuverdienst.

Grundsätzlich: es zählt nur, was dir während des KBG-Beziehens als steuerpflichtige Einkünfte zufließt.
Und es wird das KALENDERjahr herangezogen.

Du zählst die Bruttoeinkünfte (ohne Sonderzahlungen) während des KBG-Bezuges im betreffenden Kaljahr (für dich jetzt einmal 2004) zusammen. Bei dir wäre das das Gehalt während des Urlaubes, wenn du die anderen Monate nichts verdienst.

Danach ziehst du die Sozialversicherung ab (best. Prozentsatz, den sagt dir dein Dienstgeber).
So erhälst du die Lohnsteuerbemessungsgrundlage (die kannst du aber auch bei deinem Arbeitgeber erfragen).

Die Lohnsteuerbg. dividierst du durch die Anzahl der Monate, die du 2004 KBG beziehen wirst. Z.B. beziehst du 5 Monate, dann teilst du durch 5.

Das Ganze mal 12

Dann: Werbungskosten abziehen, machst du eine Arbeitnehmerveranlagung, dann darfst du die tatsächl. Werbkosten abziehen, ansonsten ziehst du pauschal € 132 ab.

Dann: plus 30 % rechnen

Der Endbetrag muss unter € 14.600 liegen.

Orientierungshilfe: Hast du nur Arbeitseinkünfte, so kannst du monatlich etwa € 1.100 brutto verdienen.
Bekommst du also weniger asl 1.100 brutto monatlich an Urlaubsgehalt und hast du keine anderen Einkünfte, dann brauchst du keine Angst haben.

Zur GKK: von der NÖGKK habe ich erfahren, dass alle GKK´s auf den Zuverdienst geschult wurden. Also müssen es auch alle wissen. Nicht abwimmeln lassen.

Gute Auskünfte erhält man auch beim familienservice: 0800 240262 -Gratisnummer; die schicken gratis Broschüren zu.

LG
S.

Victoria22
02.03.2004, 13:33
@Silvie

Also wenn ich von 10 Monaten nur 10 Wochen was verdiene und dann das restliche Jahr gar nix mehr, dann brauch ich mir sowieson keine Gedanken machen, oder?

Victoria

silvie
02.03.2004, 14:35
Na ja, wenn du in 10 Wochen € 40.000 verdienst, dann hast du schon ein Problem.

Hast du nur unselbstst. Einkünfte? Und wie hoch sind die?

Bekommst du z.B. in den 10 Wochen brutto € 2000, dann hast du kein Problem, auch bei brutto € 5000 hast du noch kein Problem und kannst das KBG ab Ende Wochengeld beziehen. Voraussetzung: du beziehst heuer tatsächl. 10 Monate KBG und hast keinerlei andere steuerpflichtige Einkünfte nach dem EStG 1988, als dein Gehalt für die 10 Wochen.
Aber: Sicherheit gibt nur die Berechnung

Kann dir ohne Angaben nicht weiterhelfen.
LG
S.

Victoria22
03.03.2004, 22:09
Hallo Silvie,

also 40000 Euro wären schon toll :D
Hab ca 2300 Euro brutto verdient. Da sind allerdings Sonderzulagen auch dabei und so.

Also schätz ich mal, dass sich das ganze sicher ausgehen muss, da ich sont keinerlei Einkünfte haben werde.

Lg Victoria