Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : StV0 §29b abgelehnt
Ja also mit dem ablehnen sind sie wohl recht schnell - heute kam schon der Brief, der uns mitteilte, daß Gabriel nicht gehbehindert ist.
Ich hab zwar schon fast damit gerechnet, aber aufregen tut's mich trotzdem, denn der Maßstab für die Gehbehinderung ist laut Brief, ob der Antragsteller 300m ohne übergrosse Anstrengung und Schmerzen gehen kann - daß gabriel noch keine Anzeichen für's Gehen zeigt, und vorallem daß er einen Herzfehler hat, und auch wenn er mal gehen lernen wird (was ja der Fall sein wird - irgendwann..), dann wage ich es doch zu bezweifeln, daß er auf einer Strecke von 300m nicht ein paar Pausen brauchen wird... Kar hoffe ich, daß nicht, aber wer weiß das schon? Wird ja außerdem noch ein Weilchen dauern bis es soweit ist...
Was mich aber wirklich aufgeregt hat, ist der Begriff "Mongolismus" der im Brief steht!:mad: Daß man das vor 20 Jahren noch so genannt hat, auch wenn die Mongolen sich schon 1969 dagegen verwehrt haben ist ja gut uns schön, aber heutzutage kann man entweder Down Syndrom sagen, oder das wertfreie Trisomie 21. Daß man älteren Damen mal mit dem Wort Mongolismus auf die Sprünge helfen muss, weil sie halt nur diesen Asdruck kennen ist ja OK; aber ein offilielles Amt...*wunder*
Naja, nun überlegen wir, ob und wie wir Einspruch erheben sollen - ist auch eine Zeitfrage, denn man hat ja nur 14 tage Frist... angesichts der Befunde die man dann noch einholen muss/sollte, ist das auch etwas knapp bemessen - zumindest für mich mit 3 kleinen Wahnsinnigen...
Naja, genug geschrieben, wollt's nur kurz bescheid geben..
*wink*
Nora
Schokobanane09
26.02.2004, 14:20
Hallo!
Na, da warens bei Euch aber schön flott!
Tja, Einspruch würde ich schon machen, schon alleine, um sie bez. ihrer Wortwahl "zurecht zu stutzen"! Nützen wirds zwar nix, die dürften da momentan ziemlich engstirnig sein.
Ich hab gestern die 2. Ablehnung unserer Physiotante gezeigt, sie hat nur den Kopf geschüttelt. Die am Amt vergessen wohl, dass dieser Sch...ausweis ja nicht auf Lebenszeit ist! Aber JETZT können die Zwerge eben noch nicht gehen und wann und vor allem WIE steht in den Sternen. Ars....
Ich HASSE das, hab schon so die Schnauze voll. Als hätte man nicht schon genug zu tun, die Ärzte jagen Dich von einem zum anderen, von einem Physiofritzen zum nächsten, aber wenns drauf ankommt, ist Dein Kind plötzlich gesund. Idioten...
Naja, wenns ma beim Pflegegeldantrag auch so kommen, dann zieh ICH mal andere Seiten auf! So gehts net! Da macht man ALLES, was die Ärzte von einem verlangen, aber unterstützt wird man in keinster Weise!
Du siehst, ich teile Deinen Unmut! :mad:
Schokobanane09
26.02.2004, 14:24
Hab Dir eben unser Einspruchschreiben per Mail geschickt, falls es Dich interessiert! Ich würde sie auf alle Fälle auf ihre inkompetenten Ausdrücke hinweisen!
ich verstehe euch voll, muss auch noch meinen Senf dazubeigeben: Eine Bekannte hat unlängst ihren Sohn von einer Freundin abgeholt, die auf ihn aufgepasst hat (Sohn ist 14, kann einige Schritte gestützt gehen, Spastiker) und sich zu diesem Zwecke auf einen Behindertenparkplatz gestellt. (Ausweis lag hinter der Scheibe). Als sie wiederkam (mit ihrem Sohn) hatte sie einen Strafzettel!!!!:eek: :confused: :eek:
Sie ist zur Polizei gefahren und hat gefragt, was das bitte soll?!? Die haben gesagt, weil sie alleine aus dem Auto ausgestiegen ist, ist man wahrscheinlich davon ausgegangen, dass sie den Parkplatz nicht wirklich braucht. Nach ewigen Hin und Her hat sie dann doch nix gezahlt.
So was passiert trotz Ausweis!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Österreichische Gesetze?????:mad: :mad: :mad:
Ich versteh nicht warum die es Mütter, die es eh nicht immer ganz leicht im Leben haben noch schwerer machen müssen...
ist auch die volle Frechheit!
Aber meine Cousine wird auch oft "Mongerl" genannt... GRRRRRRRR:mad:
@Sandra -Danke für die Mail! Wir werden auf jeden Fall Widerspruch einlegen, nur wie genau ist noch die Frage - ich hab außerdem das Gefühl, da es auch so schnell gegangen ist, daß die einfach mal vorweg ablehnen. Hört man ja oft genug solche Gerüchte, daß das bei Versicherungen etc. üblich ist.
mich würde die Definition interessieren, ab wann man gehbehindert ist - denn jetzt kann er die 300m nicht gehen, und wenn er sie erst in5 Jahren marschieren kann? Ist er es erst dann, wenn er arge Schmerzen dabei hat? Ab welchem Alter geht ein durchschnittsmensch denn? Laut Ämtern wahrscheinlich auch erst ab4 Jahren oder so - siehe ja auch Windelgeldregelung... ach man könnte sich wohl stundenlang ärgern. Ich mag noch gar nicht ans Pflegegeld denken *grusel*
*wink*
Nora
So meine Damen ich hab jetzt 2h lange gegoogelt, weil mir das keine ruhe lässt.
zuständig für die durchsetztung der rechte eurer kinder ist der patientenanwalt.
alle unterlagen kopieren in ein kuvert und an die unten angegebene adresse schicken!!!!!!
zeitgleich beim bundessozialamt um unterstützung und hilfe ansuchen.
beim gabriel würd ich auch auf die unzumutbarkeit der benützung offendlicher verkehrsmittel plädieren.
Wiener Patientenanwaltschaft
4., Schönbrunner Straße 7, Bauteil C, 1. Stock
Parteienverkehr: werktags 8-16 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefon: 587 12 04, Fax: 586 36 99
E-Mail
Erreichbarkeit: U4 oder Autobus Linie 59A
Behindertenparkplatz ist vorhanden.
Landesstelle Wien
Hilfe und Beratung für Menschen mit Behinderungen
1010 Wien
Babenbergerstraße 5
Tel.: 01/588 31-0
Fax: 01/586 20 16
e-mail: bundessozialamt.wien1@basb.gv.at
Gehbehinderte Personen
§ 29b. (1) Die Behörde hat Personen, die dauernd stark gehbehindert sind, auf deren Ansuchen einen Ausweis über diesen Umstand auszufolgen. Inhalt und Form des Ausweises hat der Bundesminister für Wissenschaft und Verkehr durch Verordnung zu bestimmen. Bei Wegfall der dauernd starken Gehbehinderung ist der Ausweis vom Inhaber der ausstellenden Behörde unverzüglich abzuliefern; kommt der Inhaber dieser Verpflichtung nicht nach, so hat die Behörde den Ausweis zu entziehen.
Unter welchen Voraussetzungen wird ein Ausweis gem. §29b Abs. 4 StVO ausgestellt? Welche Berechtigungen sind damit verbunden?
Österreichischer Zivilinvalidenverband
Die jeweilige Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft/Stadtmagistrat) muss Personen, die dauernd stark gehbehindert sind, auf deren Ansuchen einen Ausweis über diesen Umstand ausfolgen. Als "dauernd stark gehbehindert" gelten Personen, die infolge eines Gebrechens oder Krankheit nicht gehfähig sind, oder sich auch auf kurzen Strecken nur mit außerordentlicher Anstrengung fortbewegen können. Die Gehbehinderung muss andauernd vorhanden sein. Die Einschätzung der Gehbehinderung erfolgt durch die Amtsärzte. Wenn die gehbehinderte Person selbst ein Kraftfahrzeug lenkt, ist auf dem Ausweis das Kennzeichen des betreffenden KFZ vermerkt, ansonsten ist vermerkt, dass die betreffende Person selbst kein Kraftfahrzeug lenkt.
Patentanwaltsgesetz
§ 29b.
Jeder der Gesellschaft angehörende Patentanwalt hat für die Einhaltung der Bestimmungen des § 29b und der Anmeldungspflicht nach § 1a Abs. 2 und 3 zu sorgen, insbesondere durch eine entsprechende Gestaltung des Gesellschaftsvertrags; er darf auch keine diesen Bestimmungen wider_sprechende tatsächliche Übung einhalten
Er ist für die Erfüllung seiner Berufs- und Standespflichten persönlich verantwortlich; diese Verantwortung kann weder durch den Gesellschaftsvertrag noch durch Beschlüsse der Gesellschafter oder Geschäftsführungsmaßnahmen eingeschränkt oder aufgehoben werden.
Ich wünsch euch viel Kraft. Sandra gib nicht auf. Wenn nicht wir für die Rechte unserer Kinder Kämpfen wer dann?
Hab gerade gesehen:
die Behörde HAT zu erteilen!! Das heißt: Kein Ermessen der Behörde! Sie muss bei Vorliegen der Kriterien den Ausweis ausstellen!!!!!!
Ermessen= sie kann abwägen, ob sie was ausstellen soll oder nicht! Hier hat sie keinen Ermessensspielraum.
(Juhu, jetzt weiß ich warum ich seit 3,5 Jahren mich mit diesem Jusstudium abquäle:D )
Liebe Grüße,
Miks
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