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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rückzahlung Zuschuss zum Karenzgeld



silvie
05.02.2004, 17:58
Hallo!

Wollte Euch folgende Info nicht vorenthalten:

Zuschuss (= Art Kredit der zurückgezahlt werden muss)

Betrifft nur Kinder, die bis zum 31.12.2001 geboren wurden:

Die Bestimmungen über die Rückzahlung des Zuschusses zum Karenzgeld werden mit ziemlicher Sicherheit abgeschafft werden (rückwirkend seit 1997) , eine entsprechende Novelle liegt bereits vor und soll dann im NR beschlossen werden.
Also nichts einzahlen, sofern eine Aufforderung vom Finanzamt kommt und wer bereits gezahlt hat soll sich nach Gesetzesbeschluss an sein Finanzamt wenden und das Geld zurückfordern.

Kinder, die nach dem 1.1.2002 geboren wurden/werden:

Die Rückzahlung beim Zuschuss KBG bleibt, aber zurückgezahlt soll nur mehr der erhaltene Zuschuss ohne die 15 % Zinsen!

LG
S.

silvie
06.02.2004, 13:09
und hoch

Alexandra2
06.02.2004, 13:15
okay, also ich habe ca. 5 monate zuschuss bezogen, auf den dann verzichtet, eben weil ich dann erfahren habe, dass man den zurückzahlen muss. war im jahr 2001.
wenn also eine aufforderung kommt, soll ich nicht zahlen????
woher hast du die info??

lg
xandi

silvie
06.02.2004, 15:10
Wie war das bei dir?

Bist/Warst du verheiratet bzw. in Lebensgemeinschaft mit Kindesvater? - Ja: dann ward ihr gemeinsam zur Rückzahlung verpflichtet, kommt da jetzt was, dann nix zahlen, zurückschreiben, dass es da eine Regierungsvorlageb gibt, Gesetzesbeschluss abwarten.

Warst du Alleinerzieherin mit in Geburkunde angegebenen Kindesvater: dann muss er zurückzahlen, falls er Aufforderung bekommt: sollte er wie oben angegeben reagieren.

Warst du Alleinerzieherin ohne Vaterabgabe und hast du dich selbst zur Rückzahlung verpflichtet, dann wie oben.

LG
S.

viktoria
06.02.2004, 19:43
muss man nicht das zurückzahlen wenn innerhalb der nächsten was weiss ich 10 Jahre das Einkommen eine gewisse Summe nicht übersteigt????

Alexandra2
06.02.2004, 20:03
viktoria, ich glaube, das hat damit nix zu tun.
ich habe damals den zuschuss bekommen, weil mein mann nicht viel verdient hat.
ich hab den nicht einmal beantragen müssen, das haben die gleich gemacht, als ich wegen dem karenzgeld anmelden war.
dann hat sich mein mann selbständig gemacht und ich hab gleich angerufen, wie es dann mit dem zuschuss ist.
irgendwann hat die dame dann erwähnt, dass ich den sowieso mal zurückzahlen muss. also hab ich gleich wieder darauf verzichtet. waren aber doch nicht 5 monate, sondern 7.

na ich bin gespannt, kann ja noch jahre dauern, bis sich das finanzamt meldet.

lg
xandi

viktoria
06.02.2004, 20:09
ich habe auch nix beantragt, die haben das gleich automatisch gemacht, ich habe aber die Info bzz. habe unterschreiben müssen, das ich es zurückzahlen muss, wenn in den nächsten 10 Jahren der Einkommen eine gewisse Summe übersteigt.

Da ich ja weiss, das mein Mann nie so große Verdienste hat (bzw. haben wird - da er nur Hilfsarbeiter ist), habe ich eingewilligt.

solaris
06.02.2004, 20:12
ich hab den zuschuss auch nicht beantragt sondern von alleine auf mein konto gebucht bekommen... wenn die mal antanzen das ich das zurück zahlen muss dann habens aber den schlauch!!!

ich zahl sicher nix zurück,was ich nicht beantragt hab und aus!!

zuerst kommens und stecken jedem das geld in die tasche und dann wollen die das zurück???

sicher nicht :p

silvie
10.02.2004, 18:33
Hallo!

Müssts eh nix zurückzahlen, weil:

siehe oben.

Außer: Kind ist nach dem 1.1.2002 geboren!! Und da hat man den Zuschuss mit eig. Formular beantragen müssen, da kann niemand sagen "den haben´s mir reingesteckt, da zahl ich nix zurück"

LG
S.