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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : einkommenssteuer



hemmama
09.09.2007, 21:16
halli!
ich hab ne frage bezüglich einkommenssteuer:
ich bin freier dienstnehmer.ich möchte prüfen, ob ich über die 10.000 euro grenze kommen , weiß aber nicht ob ich das einkommen abzüglich der sozialabgabe(krankenversicherung) nehmen soll oder das brutto gehalt?
lg hemma

Steuerpflicht

Freie Dienstnehmer und freie Dienstnehmerinnen sind einkommensteuer-, jedoch nicht lohnsteuerpflichtig, da sie wie Selbstständige behandelt werden. Für die Entrichtung der Einkommensteuer sind sie selbst verantwortlich. Die Steuerpflicht richtet sich nach dem steuerpflichtigen Jahreseinkommen.

Einkünfte aus einem freien Dienstverhältnis, die über einen Betrag von EUR 10.000,-- für das Jahr 2007 (EUR 10.000,-- für das Jahr 2006) hinausgehen, müssen versteuert werden.

Gibt es neben den Einkünften als freie Dienstnehmer oder als freie Dienstnehmerin noch lohnsteuerpflichtige Einkommen (aus nichtselbstständiger Arbeit oder Pension), dann liegt die Grenze für das steuerfreie Jahreseinkommen 2007 bei EUR 10.900,-- (für das steuerfreie Jahreseinkommen 2006 bei EUR 10.900,--).

Q
09.09.2007, 22:02
Die Sozialversicherung ist als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten voll abzugsfähig.

Anab-Sop-PAPA
10.09.2007, 21:53
immer alles abziehen, das ist dann dein Gewinn und der wird besteuert

Pythia
10.09.2007, 23:14
Honorar abzüglich Dienstnehmeranteil zur Sozialversicherung abzüglich tatsächliche Ausgaben (alternativ dazu Betriebsausgabenpauschale von 6% bzw 12% - je nach Tätigkeit berechnet vom Honorar)

WSLWoina
11.09.2007, 20:12
Da gibts eine nette Möglichkeit den Jahresüberschuss zu reduzieren.

Hat was mit Investition usw zu tun.

Schreib mir einfach eine PN dann geb ich dir weitere Infos

Pythia
11.09.2007, 22:33
Da gibts eine nette Möglichkeit den Jahresüberschuss zu reduzieren.

Hat was mit Investition usw zu tun.

Schreib mir einfach eine PN dann geb ich dir weitere Infos

Die kann man auch öffentlich geben (damit jeder unbeeinflusst entscheiden kann, wo er sich seine Wertpapiere kauft und ob es überhaupt Sinn macht):

http://www.wkw.at/docextern/abtfinpol/extranet/wkoat/einkommensteuer/FreibetraginvestierteGewinneab2007EARwko.pdf

Kurzfassung: für Einnahmen/Ausgaben-Rechner besteht ab 2007 die Möglichkeit, einen Steuerfreibetrag in Höhe von maximal 10% ihres Gewinnes geltend zu machen, insoweit im selben Kalenderjahr bestimmte Investitionen (auch bestimmte Wertpapiere) in Höhe des Freibetrages getätigt worden sind. Für diese Investitionen gilt eine Behaltefrist von vier Jahren - sonst kommt es zur Nachversteuerung!!!

Gilt nicht für Vollpauschalierer;)