1. 620bianca

    620bianca Teilnehmer/in

    Hallo!

    Habe einen 38,5 Std. Job in einem Büro. Nun habe ich mir überlegt einen zweiten Job anzunehmen (geringfügig oder Teilzeit) für 2 Abende und Samstag (möchte einen Kredit schneller zurückzahlen können).

    Wie ist das dann mit den Steuern? Kann ich da mit einer Nachzahlung beim Steuerausgleich rechnen?
    Bei geringfügig denk ich schon, weil da zahlt man ja keine Steuern normal, oder?
    Bei Teilzeit weiß ich nicht.

    Könnt ihr mir da weiterhelfen?

    LG
    Bianca
     
  2. Bea1

    Bea1 Gast

    Hallo,
    wenn Du zwei Beschäftigungsverhältnisse hast, musst Du für das betreffende Jahr eine Arbeitnehmerveranlagung ("Jahresausgleich") durchführen.

    Vereinfacht gesagt, werden dabei Deine Einkünfte addiert und die vom Gesamtjahreseinkommen fällige Steuer berechnet.
    Diese Steuer wird der bereits von Deinem Dienstgeber (Dienstgebern) abgezogenen Steuern gegenübergestellt. Wenn Du nicht besonders viele Absetzungen (Sonderausgaben etc.) hast, wird in der Regel bei Deinem Beispiel eine Nachzahlung herauskommen, da Du aller Wahrscheinlichkeit nach bei einem geringfügigen bzw. Teilzeit-Dienstverhältnis keine Steuern zahlen wirst. Das war Punkt 1.

    Jetzt Punkt zwei (der leider gerne vergessen wird): Wenn Du "nebenbei" einer geringfügigen Beschäftigung nachgehst UND einen "Hauptjob" hast, kriegst Du von der Krankenkasse im 2. Quartal des Folgejahres auch eine Vorschreibung über eine Nachzahlung der Dienstnehmerbeiträge (ca. 18 :wacky: für Dein "geringfügiges" Einkommen (dafür zählt dieses später auch einmal zur Pension etc. dazu).

    Ist etwas kompliziert, ich hoffe, ich konnte mich verständlich ausdrücken!

    lg
    Bea
     
  3. briweb

    briweb pink power

    Also, ich bin angehende Steuerberaterin, insofern kann ich dir da ein bisserlm helfen.
    Folgendes: Wenn du schon 38,5 arbeitest und einen geringfügigen dazunimmst, bringt dir das mE nicht wirklich was, da du von dem geringfügigen Gehalt deinen Steuersatz den du dann gesamt hast - Beispiel: 1800 brutto f. 38,5 + 340 geringfüg.= 2140,- =ca. 38 % Steuern. Zahlen tust aber nur von 1800 ca. 38% Steuer. Bei 2140 muss man aber schon ca. 43,5% zahlen.
    Bei 2 Teilzietjobs detto: bei keinem zahlst Steuer weil bspw. unter EUR 900, insgesamt aber 1800=38%, da heißts dann nachzahlen. und unterm Strich kommst auf gleiche wie gleich bei 1800...

    Mein Plan ist übrigens: Beide Elternteile arbeiten Teilzeit: Jeder verdient 900 (Versicherung schon abgezogen) keine Steuer. daher bleiben gesatm 1800 Einkommen...
     
  4. briweb

    briweb pink power

    ahja wie Bea schon geschrieben hat: Sozialversicherung muss man auch nachzahlen , also Finger weg vom geringfügig nebenbei arbeiten...
     
  5. 620bianca

    620bianca Teilnehmer/in

    Na das ist ja echt beschissen.
    Da will man sich abrackern, um was dazu zu verdienen und hat im Grunde gar nix davon.
    Da bleibt einem ja nur Schwarzarbeit. :rolleyes:
    Schon ein super System, das wir hier haben, finde ich.
     
  6. briweb

    briweb pink power

    tja, is halt bei jedem gleich, das nennt man progressiver Steuersatz.
    die die wenig verdienen (bis 900) zahlen keine Steuer, ab einem gewissen Einkommen, ists dann halt 50% Steuer.
    irgendwoher muss ja auch unser Sozialstaat finanziert werden.

    Man kanns auch so manchen wie in den USA: keine Sozialleistungen wie Familienbeihilfe, Kindergeld, Arbeitslosen etc., dafür hat man weniger Steuern und MUSS dann aber arbeiten!
    MEine Meinung: is schon ok so wies is.
     
  7. Bea1

    Bea1 Gast

    Hallo,
    um es komplett zu beleuchtet zu haben: Die nachzuzahlenden SV-Beiträge kann man in der ANV dann aber wieder geltend machen (zwar erst im Folgejahr, aber doch) , was die genaue Berechnung "wieviel bleibt mir wenn ich so und so viel noch dazu verdiene" noch viel schwieriger macht.

    Von der Sache her ist es aber so, dass man mit einer Beschäftigung zu 1800 und einer zu 340 Eure in Summe soviel zahlt, wie von EINER Beschäfttigung mit 2.140. Ich finde das schon fair, wobei natürlich - zuviel zahlen muss jeder ;)

    lg

    Bea
     
  8. briweb

    briweb pink power

    ja, es ist eine schwierige angelegenheit diese berechnung...aber nichtsdestotrotz wie du sagst, ungerecht ists nicht...jeder zahlt gleich viel
     
  9. 620bianca

    620bianca Teilnehmer/in

    Dann hab ich das glaub ich irgendwie falsch verstanden. Hab verstanden, dass ich eigentlich mehr an Steuern etc. zahle, als wenn ich einen Job mit dem gleichen Verdienst hätte.
    Dann müsste ich mir halt jedes Monat einen Teil weglegen für die Nachzahlung. Wenn man es vorher weiß, dann geht das ja.
     
  10. briweb

    briweb pink power

    ja, also unterm strich bei 2 teilzeitjobs zahlst nicht mehr.

    bei geringfügig schon irgendwie, weil du da in eine höhere Progression reinfällst-aber auch das kann man sich natürlich auf die seite tun.
    nur rein stundenmäßig musst mehr arbeiten dafür, weil ja geringfügig net soviel zahlt wird.
     
  11. Clemi

    VIP

    bin zwar nicht steuerberaterin, aber meines wissens war es immer so, dass man neben dem Haupteinkommen als Angestellte 10.000 Schilling IM JAHR, was natürlich nicht viel ist, steuerfrei dazu verdienen durfte. Ob das jetzt 720 Euro oder bereits ein bisschen mehr sind, weiß ich nicht.
    Aber solltest du auch ein paar Kosten gegenüber stellen können, könntest du ja sogar ein wenig mehr steuerfrei verdienen. Also konkret z.B. 1200 Euro, wovon du 500 Euro als Spesen schreibst (die natürlich schon nachvollziehbar sein und auch belegt werden müssen.)
     
  12. Nessal

    Nessal Teilnehmer/in

    Liebe Bianca

    mir gehts genauso wie dir :) DA hacklt ma sich zum Trottel und darf dann noch kräftig draufzahlen (und nein ich f inde es nicht fair weil wenn einer mit 40 h 2140 verdient is ja das schön für ihn aber wenn man zwei jobs und somit mehr Stunden machen muss um das zu haben find ichs doof).

    Aber leider wir brauchen das Geld und somit gehen wir halt brav Arbeiten.

    Eine Kollegin hatte mal 1geringfügig und 1 40h Job
    Nachzahlung war ca 1300 Euro für das Jahr. Jedoch hatte sie nur die Vorberechung, sie wurde bis dato noch nicht vom FA aufgefordert einen Ausgleich zu machen ( 2 Jahre ists jetzt her).

    :wave:
     
  13. Sasi

    Sasi Teilnehmer/in

    Hallo!

    Also ich würde mich da nochmal irgendwo erkundigen. Man darf doch einen Nebenjob haben, steuerfrei. Wie hoch der Betrag ist, weiß ich leider auch nicht. Ich würde jemanden Fragen, der schon lange im Geschäft ist und fragen, was man absetzen kann und wie du am Besten positiv aussteigst. Es soll ja alles legal bleiben und manche Buchhalter haben da eine Menge legale Tricks.

    Ich finde es schon auch unfair. Wenn jemand mehr arbeitet, soll er auch mehr davon haben, so einfach ist das. Und wenn jemand eine Über-super-tolle-Ausbildung hat, besonders intelligent ist oder einfach irgendetwas viel bessser kann als alle anderen und deshalb viel verdient, sollte er dafür auch nicht bestraft werden, finde ich.

    lg
    Sabine
     

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