hallo, vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen. also, ich hab immer gedacht, dass kaufverträge für wohnungen, häuser, grundstücke grundsätzlich über einen notar laufen. nun, unser grundstückskauf wird von einem rechtsanwalt abgewickelt. da wir danach unsere eigentumswohnung verkaufen werden, wollte ich wissen, wo ich damit hingehen soll ... zu einem notar? oder zu einem rechtsanwalt? dürfen das beide? sorry, es ist schon spät, konkreter kann ich meine frage heute nimma formulieren, aber vielleicht fällt ja trotzdem jemandem was dazu ein. ich wär echt dankbar. lg gabi
Die Vertragserrichtung und -abwicklung für den Kauf und Verkauf unserer Wohnung und den Grundstückskauf hat ein Rechtsanwalt gemacht, die Unterschriften wurden vom Notar beglaubtigt. Ich weiß nicht, ob auch ein Notar individuelle Verträge ausarbeitet; jedenfalls ist er glaub ich teurer als ein Rechtsanwalt.
Der Notar ist jedenfalls für die - dringendst zu empfehlende - Treuhandabwicklung erforderlich. Die Treuhandabwicklung stellt sicher, dass das Geld erst zum Verkäufer fließt, wenn die Grundbucheintragung inkl. aller sonstigen Bedingungen (vorlastenfrei, etc.) garantiert werden kann.
Die Treuhandabwicklung muss nicht zwangsläufig der Notar machen; das einzige was vom Notar gemacht werden muss, ist die Beglaubigung der Unterschriften. Ein ordentlicher Rechtsanwalt holt dafür einen Notar zum Unterschriftstermin direkt in sein Büro, damit entfällt einiges an Laufereien. Wichtig ist, dass der Rechtsanwalt Mitglied im Treuhandregister ist (danach fragen!) und dass die Treuhandschaft auch dort angemeldet wird. So ist sichergestellt, dass das Geld auch gesichert ist, wenn sich der Rechtsanwalt mit Geld und Freundin ins Ausland absetzt (was immer wieder vorkommt!). Ganz wichtig: Kosten der Vertragserrichtung und Treuhandabwicklung VOR Beauftragung des Rechtanwaltes vereinbaren; der Rechtsanwalt oder Notar kann 3,5 % des Kaufpreises dafür verlangen! Bisher habe ich allerdings nach etwas Verhandlung immer nur 1% dafür bezahlt.
machen können es beide. der unterschied ist folgender: notare haben einen gesetzlich eingerichteten "notfallfonds" falls sich der notar mit dem inhalt des treuhandkonto'S (=kaufpreis!) aus dem staub macht. bei rechtsanwälten gibt es diese gesetzliche absicherung nicht. lisigei
he, super, für die auskünfte ... danke!!! na, dann werd ich den rechtsanwalt, bei dem wir am donnerstag zur unterschrift am grundstückskaufvertrag sind, gleich mal fragen, ob er unseren wohnungsverkauf übernimmt. aber nochwas: dachte, die kosten für den rechtsanwalt bzw. vertrag muss der käufer bezahlen??? lg gabi
Generell üblich ist, dass der Käufer die Kosten für die Vertragserrichtung übernimmt. Ist aber nicht "vorgeschrieben" und evtl. Verhandlungssache.
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