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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : EBAY- Wie kann man von einem Kauf zurücktreten?



anton
03.09.2005, 09:50
Ich will noch nicht näher darauf eingehen.
Welche Gründe kann man für einen Rücktritt geltend machen??
Bitte helft mir!

clara-maria
03.09.2005, 10:15
ich hab letzens ein spiel für meine kids ersteigert das sie verloren haben. am tag nachdem ich bei ebay erfolgreich war hab ichs dann gefunden :rolleyes: . hab dem verkäufer einfach geschrieben was sache ist und ihn gefragt ob ers nicht dem unterlegenen bieter anbieten könnte, ich würde ihm die differenz überweisen (waren nur 0,5 €). hat er getan, dieser hats genommen und auf die differenz hat er gepfiffen. ;)

anton
03.09.2005, 10:23
Es geht hier um eine Summe von Euro 18.000,-- für einen Traktor der nicht angesehen wurde und einige hundert Kilometer weg ist.
Der Verkäufer hat 50% negative Bewertungen.
"Schuld" ist mein Mann der sich hat hinreissen lassen, aber keine Ahnung von Ebay hat. :mad:

clara-maria
03.09.2005, 10:37
http://pages.ebay.at/help/buy/questions/unwanted-item.html

hier findest du was dazu

LaurisMami
03.09.2005, 10:37
Du kannst DEFINITIV NICHT zurücktreten.
Das geht nur in Fällen wo dir halt die Ware nicht geliefert wird. Ansonsten hast du einen gültigen Kaufvertrag abgeschlossen, das Bewertungsprofil des Verkäufers muss man sich vorher ansehen, tut man es nicht hat man Pech gehabt.

Er kann dich klagen den Traktor abzunehmen.

Tut mir leid, aber so ist es nunmal.

clara-maria
03.09.2005, 10:40
also für mich klingt das anders ... du kannst schon zurücktreten, nur bekommst du eine neg. bewertung und wirst als unzuverlässliches mitglied eingestuft, aber damit muss du leben. besser als 18.000 € zum fenster rauswerfen. gibts einen unterlegenen bieter?

LaurisMami
03.09.2005, 10:42
Nein. Du kannst es VERSUCHEN, ob man dir entgegenkommt. Der Verkäufer kann das akzeptieren und das trotzdem bei Ebay melden und du bekommst eine Verwarnung.

Wenn der Verkäufer es nicht akzeptiert, kann er dich auf den gültigen Kaufvertrag klagen.

LaurisMami
03.09.2005, 10:43
Ach so, mangelhafte Ware (nicht so wie beschrieben) kann auch ein Rücktrittsgrund sein, wenn das aber nicht vorliegt... dann eben nicht.

anton
03.09.2005, 10:59
Mädels ich dank Euch auf jeden Fall für Eure Antworten.
GG fährt wahrscheinlich morgen mit einem Traktormechaniker hin und begutachtet. Wenn er irgendwelche Mängel hat oder nicht so ist wie in der Beschreibung- dann kriegt er kein Geld.
Da lass ich es sogar zu einem Streit kommen.
Und eine negative Bewertung wäre mir dann egal- bei dieser Summe.