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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Neuer, alter Arbeitgeber und Arbeiterkammer



niksi
04.02.2005, 14:09
Ma, ich sags Euch:(

Habe zum Thema kündigen in der Karenz, von Buserlmama gepostet.

Jetzt warte ich schon seit fast einen Monat auf den besagten Brief wegen Karenzverlängerung...und der Teilzeit.

Anfang Jänner war ich persönlich bei meinem Chef.
Am 31.01.05 habe ich dann meinen Chef kontaktiert, dass ich noch immer kein Schreiben erhalten hatte.
Er meinte, diese Woche würde vielleicht eine Entscheidung von der Firma gefällt.

Heute war auch kein Brief im Kasten.

Jedenfalls habe ich vorher die AK angerufen,zwecks einiger Unklarheiten.
Sagt mir die Dame vom Arbeitsrecht, ich hätte den gesamten Ablauf SCHRIFTLICH machen müssen.

Da ich eigentlich ein gutes Verhältnis zur Firma habe, dache ich nicht an ein Schriftstück.

Weiters betrifft Recht auf Teilzeit:

Mit dem ab 1. Juli 2004 eingeführten
Recht auf Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit wird diese langjährige Forderung der Arbeiterkammer nur teilweise umgesetzt. Da dieses Recht nur für ArbeitnehmerInnen in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten und nach einer 3-jährigen Beschäftigungsdauer durchsetzbar ist, bleibt auch weiterhin die Mehrzahl erwerbstätiger Eltern von diesen dringenden Verbesserungen ausgeschlossen.

Ich hatte wegen der Teilzeit auch schon ein Gespräch mit der Ak:
Ich war 2 jahre und 4 Monate im Betrieb, und ich habe es so verstanden, das mir ein Teil der ersten Karenz angerechnet werden.(10 Monate).
So würden sich 3 Jahre ausgehen, und schwupps, mein Recht auf Teilzeit wäre meines.

Jetzt wurde mir erneut von einer netten Dame der Ak erklärt, das stimmt so nicht, es zählt NUR die Zeit, welche ich vorher AKTIV im Betrieb waren.
Die 10 Monate zählen lediglich bei/für Selbstkündigung.

Na super, ich kenne mich jetzt echt Nüsse aus. :cool:

Das heisst, ich habe kein Recht auf Teilzeit - und müsste ab April VOLLZEIT im Betrieb arbeiten:(
Obwohl ich weiss, das die Firma mich so oder so nicht nehmen will/wollte, da kein Platz vorhanden.
Mein Gefühl sagt mir, das die Firma mich nach der Behaltefrist "schmeisst".


Einen Termin zu einem Beratungsgespräch nehme ich trotzdem in Anspruch:)

Falls es für Eich interessant ist:
Aktuell Nr. 05/04: Elternteilzeit und Änderung der Lage der Arbeitszeit

Irgendwie bin ich im Moment ein bisschen durch den Wind, weil meine Pläne ganz andere sind/waren :rolleyes:

Lg
Niksi :herz:

marieclaire
05.02.2005, 17:37
Gut zu wissen, dass die Zeit in der man in Karenz ist, nicht angerechnet wird, denn so hätte ich es auch verstanden (hab mir darüber letztens einiges durchgelesen, zwecks Teilzeitkarenz ;) )

niksi
05.02.2005, 19:06
Hallo Marieclaire:)

Ich habe es damals echt so verstanden,als würde mir die 1. Karenz angerechnet...aber beim letzten Telefonat mit der Ak hörte sich das dann ganz anders an :confused:

Ich hoffe, ich weiss bis NW mehr.

Weil Du geschrieben hast, Du hast da einiges gelesen, "dürfte" ich das vielleicht auch wissen*liebschau*:)-(PN?)

Danke!
Niksi

silvie
07.02.2005, 09:28
Hallo!
Echter Blödsinn, was die AK da verzapft. Und auf die soll man sich verlassen! Ich versteh das nicht, warum kann man nicht einfach sagen "das ist nicht mein Gebiet", aber ich erkundige mich bzw. frag eine Kollegin, etc.." Aber statt das einzugestehen gibt man lieber falsche Auskünfte und verunsichert die Menschen. Boah, da krieg ich so einen Hals!!!!!!!!!

Hab nachgeforscht, da mir in Erinnerung war, dass ich damals in den Erläuterungen zum Gesetzestext etwas anderes gelesen hab. Auf der Homepage des Arbeitsministeriums bin ich schnell fündig geworden: http://www.bmwa.gv.at/BMWA/Aktuelles/Arbeit/00701_teilzeit_fuer_eltern.htm

Unter Publikationen/Recht auf Teilzeit steht das die gesamte Karenz (also max. 2 Jahre laut Mutterschutzgesetz) in die 3 Jahre für das Recht auf Teilzeit hineingerechnet wird.

Man kann dort auch jemanden anrufen, da sind Ansprechpersonen.

LG
S

niksi
07.02.2005, 11:04
Liebe Silvie,

herzlichen Dank für Deine Mühe:)

Was ich dennoch nicht verstehe:
Beim Anspruch steht:3 Jahre(Karenzzeit wird eingerechnet)

Aha, dann würde es stimmen....*freufreu*

Und bei den näheren Erläuterungen steht folgendes:
Die Dauer und Möglichkeit einer Inanspruchnahme einer Teilzeitbeschäftigung hängen NICHT MEHR von der in Anspruch genommenen Karenz ab.

:confused: Das wiederspricht sich doch?*nichtfreufreu*

Denn wenn die Karenzzeit unabhängig ist,. dann würde das mit der "nur aktiven" Zeit hinkommen.

:confused: :confused: :confused: :confused: :confused: :confused:

Oder lese/verstehe ich das flasch?

Ich habe einer der angeführten Kontaktpersonen geschrieben, vielleicht erhalte ich noch eine ausführliche Antwort.

Danke Dir jedenfalls:)
Niksi

niksi
07.02.2005, 14:34
Sodala, endlich eine kompetente Dame im Arbeitsministerium erreicht.

Es schaut folgendermassen aus:
Mir wird die VOLLE Karenz(=4 Jahre) für die Teilzeitbeschäftigung angerechnet - von dem Punkt her MÜSSEN sie mich so und so nehmen.
§15 Abs 2=Zeiten einer Karenz nach MSchg anzurechnen.

Wenn ich einvernehmlich kündige bekomme ich KEINE Abfertigung, da wird mir nichts angerechnet....

Was schlecht ist, ich habe nichts schriftlich gemacht, und war persönlich beim Chef.
Nun habe ich die gesetzliche, schriftliche Frist verpasst:(
Da ich alles schon im Dezember dort geklärt hatte, war die Sache für mich erledigt - und nun das...

Seitens der Firma hat sich auch noch nichts ergeben...

Das Jahr fängt gut an*seufz*

Niksi

silvie
08.02.2005, 10:10
Liebe Niksi!
Das widerspricht sich nicht, weil es da um 2 versch. Dinge geht:
1.) 3-Jahre im Betrieb:
Hier wird die Karenzzeit eingerechnet. Also ist jemand 1 Jahr im Betrieb und dann 2 Jahre in Karenz, dann hat er/sie diese 3-Jahres-Voraussetzung erfüllt.

2. Von Teilzeitkarenz unabhängig:
Das bedeutet: früher war es so, dass 2 Jahre Karenz 4 Jahre Teilzeitkarenz bedeutet haben. Man konnte sich das auf-/einteilen. Z.B. 1 Jahr Karenz plus 2 Jahre Teilzeit. Bei 2 Jahren Karenz hat man alles verbraucht und damit keinen Anspruch auf Teilzeitkarenz mehr.
Die neue Elternzeit ist von der Karenz unabhängig, das bedeutet, man kann sie voll nach der Karenz in Anspruch nehmen.

LG
S.

niksi
08.02.2005, 10:56
Liebe Silvie,

danke für diese ausführliche Antwort:)

Lt. Deinem Profil weiss ich jetzt wenigstens, wieso Dich Dich in solchen Fragen so gut auskennst;)

Glg
Niksi

niksi
09.02.2005, 07:07
Hallo Mona:)

Ich hätte die Teilzeitkarenzerbittung schriftlich machen müssen.
D.h.muss der Firma schreiben, dass ich meinen Anspruch auf Teilzeit,lt. Gesetz, geltend machen möchte.
Was ich aber so nicht gemacht habe, sondern mündlich/persönlich bei meinem langjährigen Chef.
Hätte ich besser vorher lesen sollen, aber auf die Idee mit schriftlich wäre ich irgendwie nicht gekommen.

Wie war das bei Deinem Arbeitgeber?Hattest Du auch diese Probleme, wegen geltend machen der Teilzeit?

Lg
Niksi

niksi
09.02.2005, 13:52
Hallo Mona:)

Danke für Deine Antwort.

Tja, eben habe ich mit dem Prokuristen der Firma geredet.
Der gesamte Gesprächsablauf war sehr freundlich.

Definitiv geht nur April, also keine Karenzverlängerung:(-Schade
April kann und WILL ich nicht, auch nicht mit der Möglichkeit der Teilzeitarbeit.

Ausserdem habe ich schon mit dem Personalbüro gesprochen, alle Plätze besetzt.
Daher denke ich mir, das sie mich nicht so lange behalten würden - 4. Gb vom Kind geht sich auch nicht mehr aus.

Tja, und erzwingen will ICH mir den Platz auch nicht, denn dann könnte ich mir vorstellen, das die Arbeit keine angenehme in der Firma sein würde.
Ich spreche da aber nur für mich:)

Ich habe mich mit der Firma nun einvernehmlich getrennt.

Jedenfalls drücke Dir auf jeden Fall die Daumen, dass dieses Verfahren positiv für Dich ausgeht:) - Wie lange dauert eigentlich so ein Verahren?

Lg
Niksi

niksi
10.02.2005, 07:07
Hallo Mona:)

Damit ich nicht die X-te bin;), möchte ich Dir meinen Grund offenbaren:
Wenn ich wirklich arbeiten WOLLEN würde, hätte ich auch alles Mögliche dafür getan - vorallem hätte ich ja im April die Möglichkeit gehabt, in meiner alten Firma Teilzeit zu arbeiten.
Und ich hätte mir den Platz nicht erzwingen müssen, sondern ich hätte diesen auch bekommen...mit grösster Wahrscheinlich wäre nach den 4 Wochen Schluss gewesen.

Nur:Ich wollte meinen Kleinen einfach noch nicht in den KIGA geben.
Mir ist die Zeit mit ihm viel wichtiger, als in fremd betreuen zu lassen.
Mein Herz tut mir weh, wenn ich ihn schon mit nicht einmal 2 in den KIGA geben müsste.Gsd muss ich ja nicht. :cool:
Also habe ich mich gegen den Arbeitsplatz, und für mein Kind entscheiden:)
Mein Verdienst wäre ausserdem so niedrig, dass ich durch den KIGA ein zusätzliches Minus von Euro 100,-- hätte.

Und nein, Du nimmst es falsch an, Abfertigung bekomme ich auch fast nichts;)

Wss ich mit der erzwungen Stelle meinte:
Ich weiss schon, dass Frau das Recht hat vor Gericht zu gehen.
Nur ICH(!) denke mir halt, ob ein erzwungener Platz ein angenehmes Arbeitsklima mit den Chefs/Arbeitskollegen ergiebt.

Ich kann es mir eben nicht vorstellen.

Lg
Niksi

niksi
10.02.2005, 10:09
Hatte gerade ein Telefonat mit meiner Firma bezüglich ausstehender Fragen.

Die einvernehmliche Kündigung und das Dienstzeugnis bekomme ich zugeschickt.

Abfertigung in diesem Sinne bekomme ich keine.

Dennoch habe ich,tada, 8 Tage Resturlaub.
Habe ich der netten Dame im Personalbüro gesagt, das ich keinen Resturlaub nehmen möchte;) - sondern den GESAMTEN Zaster aufs Konto möchte:D

Lg
Niksi :herz: :D

dan27
19.02.2005, 19:20
Hallo Mädels,
als Betroffene (meine Firma will auf meine Dienste verzichten, ich will die Elternteilzeit in Anspruch nehmen) hier ein paar Erfahrungen:
- alles schriftlich machen: Einschreiben an Personalchef, Vorgesetzten, Betriebsrat - Vorlagen für den Brief gibt es unter: http://wien.arbeiterkammer.at/pictures/d15/aktuell_0504.pdf
- Frist von 3 Monaten vor Arbeitsbeginn beachten
- bei der Höhe der Abfertigung im Falle einer einvernehmlichen Kündigung bedenken, dass ihr bis zum 4. Geburtstag des Kindes Kündigungsschutz hättet! Danach Motivkündigungsschutz bzw. 4 Wochen Behaltefrist hättet und dann noch eine Abfertigung bekommen würdet.
- Es gehen Pensionsjahre verloren.
Lg
Daniela

dan27
19.02.2005, 23:40
Hallo Mona099,
nein, ich habe noch ein Gespräch nächste Woche.
Aber stimmt, dieses Gesetz mit dem Kündigungsschutz ist schon super für Mamas wie uns. Frag mich nur, warum sich die Wirtschaftsleute das von Herrn Schüssel überstülpen lassen haben???
Deine Firma hat dich also schon geklagt? Aber ich denke (hoffe), dass die Firmen bei einem Prozess nicht viel gewinnen können - oder liege ich da ganz falsch?
Kann man sich da eigentlich von der Arbeiterkammer vertreten lassen oder wie ist es bei dir?
Lg
Daniela

Diddl2
20.02.2005, 15:00
du bist jetzt schon die x-te hier aus dem forum, wo ich mitkriege, dass ihr euch von der firma "unterbuttern" lässt und einvernehmlich das dienstverhältnis löst. du erzwingst dir ja nicht die stelle, sondern es ist ein recht, das du hast und es erleichtert den wiedereinstieg in den beruf. ohne das würden viele mütter nach der karenz gekündigt werden und wären arbeitslos.

ich nehme an, du hast einen tollen betrag als abfertigung bekommen, so wie die meisten. mir wurde das gar nicht angeboten und ich wär auch niemals darauf eingestiegen.

Du sprichst damit auch von mir. Ich will noch einmal betonen, warum ich mich einvernehmlich getrennt habe (nein, keine Rechtfertigung, einfach nur meine Erfahrung):

- ich habe kein Recht auf Teilzeit, weil meine Firma nur aus 10 Leuten besteht :mad:
- ich will nirgends arbeiten, wo man mich schon mal rauswerfen wollte (war "leider" in der 5. Woche schwanger) und dann den ganzen Sommer (Frühschwangerschaft, echt super) gemobbt hat
- ich habe eine Abfertigung vereinbart, obwohl die Dame von der AK nicht einmal sicher war, ob ich den Anspruch im Falle des Falles durchsetzen hätte können (geht aber zu weit, das hier zu erklären)
- ich kann mir auch nicht vorstellen, mein Kind mit 2 in die Kinderkrippe zu geben. So anhänglich wie sie jetzt ist, wird sie wohl auch nächstes Jahr nicht reif genug sein, schon in den Kindergarten zu gehen.
- ich fühle mich nicht untergebuttert, da ICH das ja wollte.

Ich bewundere dich, daß du das durchkämpfst, aber nicht alle, die sich einvernehmlich trennen, sind untergebuttert worden oder "arme Frauchens".

niksi
20.02.2005, 15:18
Du sprichst damit auch von mir. Ich will noch einmal betonen, warum ich mich einvernehmlich getrennt habe (nein, keine Rechtfertigung, einfach nur meine Erfahrung):


Ich bewundere dich, daß du das durchkämpfst, aber nicht alle, die sich einvernehmlich trennen, sind untergebuttert worden oder "arme Frauchens".

Das ist, glaube ich, der Punkt, den Mona nicht versteht.

Ich hätte in der alten Firma meinen Teilzeitplatz erhalten.
Ganz freiwillig, da gutes Verhältnis seit der gesamten Karenz bestand.
Nur wusste ich ja, dass alle Plätze belegt waren.

Was also, wenn sie mich nach der Behaltefrist rauswerfen würden?(Man weiss ja nie)
Kind in Krippe eingewöhnt, was ich ja eh nie wirklich wollte, und Arbeitsplatz futsch.
Die 4 Jahresgrenze würde sich dann auch nicht mehr ausgehen.

Und ich wollte mein Kind auch nicht mit 2 jahren in die Krippe geben.
Ich hatte ja das Glück, das ich zu Hause bleiben konnte!

Ich habe mit meinem Chef vereinbart, wenn ich es ihm schon so einfach mache, wenigstens ein gutes Dienstzeugnis zu bekommen.
Und damit war ich sehr zufrieden!:)-nach meiner langen Abwesenheit.

Somit war meine Entscheidung richtig:
einvernehmliche,undramatische Auflösung und mein Kind nicht im Kindergarten:)

Niksi

GinaB
20.02.2005, 19:43
du bist jetzt schon die x-te hier aus dem forum, wo ich mitkriege, dass ihr euch von der firma "unterbuttern" lässt und einvernehmlich das dienstverhältnis löst. du erzwingst dir ja nicht die stelle, sondern es ist ein recht, das du hast und es erleichtert den wiedereinstieg in den beruf. ohne das würden viele mütter nach der karenz gekündigt werden und wären arbeitslos.

ich nehme an, du hast einen tollen betrag als abfertigung bekommen, so wie die meisten. mir wurde das gar nicht angeboten und ich wär auch niemals darauf eingestiegen.

darf ich dich fragen, wie das Arbeitsklima ist? Wie wirst du von Kollegen / Vorgesetzten aufgenommen? Wie lange warst du vor dem Mutterschutz in der Firma beschäftigt?